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dfg - Ausgabe 42 - 16

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10313

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 42 - 16"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
BMG: Es darf kein „Dämmerlicht des Vergessens“ geben

(dfg 42 – 16) Im letzten Jahrhundert kursierte im politischen Bonn der kennzeichnende Spruch: „Politiker kommen und gehen, Beamte, Sekretärinnen, Chauffeure, Lobbyisten und Journalisten bleiben“. Gerade in Ehren ergraute MatadorInnen der letzten fünf Gruppen kommen so leicht auf 20, 30, 40 und mehr (Dienst-)Jahre, die sie aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen überblicken können. Ein riesiger Erfahrungsschatz – manchmal auch verborgen in Archiven –, den die unterschiedlichen Politiker nicht immer zu nutzen vermögen oder wollen. Denn „gräbt“ man, so kann es sein, daß man bei diesen Altvorderen oder ihren Kisten und Kästen unter Umständen gar Erstaunliches oder Schreckliches ans Tageslicht befördert. Diese Erfahrung mußte auch die dfg-Redaktion machen als sie ins eigene Archiv stieg, um wegen aktueller Nachrichten aus der Vertragsärzte-schaft (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe) nach deren geschichtlichen Ursachen zu forschen. Danach begann das große Grübeln, wer bei der laufenden Debatte um das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz bzw. den Kabalen in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und ihrer „Auf-sicht“ am besten „getäuscht, getrickst und getarnt“ hatte. Vor allem eine Person im BMG kann sich aktuell nicht mehr mit „Nichtwissen“, höchstens mit dem Aspekt des „Vergessens“ herausreden.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Schätzerkreis: Ohne Einfluß der Politik wären die Zusatzbeiträge gestiegen

(dfg 42 – 16) Bereits am späten Nachmittag des 13. Oktober 2016 kam der beim Bonner Bundesversicherungsamt (BVA) angesiedelte „Schätzerkreis“ für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nieder. Und fällte sein lang erwartetes wie vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) sorgsam eingefädeltes Ergebnis. Rein rechnerisch ergibt sich aus den gemeinsamen Schätzergebnissen der Experten von BVA, BMG und Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV)) „keine Veränderungen des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes gegenüber 2016“. Im Klartext: Auch im Jahr 2017 dürfte der durchschnittliche Zusatzbeitrag der GKV-Mitglieder bei 1,1 Prozent liegen. Denn in der Regel folgt das BMG dem Votum des Schätzerkreises und legt gem. § 242a SGB V zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) den (neuen) GKV-Durchschnitt zum 1. November des noch laufenden Jahres 2016 fest. An diesem Tag wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ärzte:
KBV contra Dr. Krimmel: Erneute Gerichtsschlappe für Kanzlei CBH

(dfg 42 – 16) An der Verhandlung vor der 56. Kammer des Arbeitsgerichtes Berlin nahm am 5. Ok-tober 2016 von Seiten der Führung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) niemand teil. Vermutlich hatte man den Inhalt der gefällten Entscheidung nach den Ausführungen des Vorsitzenden des eigenen, internen „Vertrauensausschusses“, Prof. Dr. iur. Hans Lilie (67), im geschlossenen Teil der Sitzung der Vertreterversammlung (VV) am 4. März 2016 schon vorausgesehen. Aber nicht getraut, die Widerklage im Verfahren mit dem Aktenzeichen 56 Ca 12798/16 zurückzunehmen oder auf einen Vergleich – wie vom Vertrauensausschuß vorgeschlagen – hinzuarbeiten. Es kam wie es kommen mußte. Wie in der Causa „Wollersheim“ (vgl. dfg 31 – 16, S. 9ff.) erlitt die Körperschaft nun eine weitere, herbe Niederlage. Bei einem Streitwert von mehr als 1,38 Mill. € dürften allein die Rechts- und Verfahrenskosten erheblich sein und die bisher schon horrenden Aufwendungen in Mill.-€-Höhe der KBV im Rahmen des „Feldzuges“ der KBV-Vorständin Regina Feldmann (63) gegen das „Ancien Regime“ weiter erhöhen (vgl. dfg 16 – 16, S. 11ff.).

KBV-Dienstverträge: Hätte man doch den Hess-Brief genau gelesen

(dfg 42 – 16) Die Zahl der verlorenen Prozesse der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen des „Feldzuges“ der amtierenden Vorständin Regina Feldmann (63) gegen das „Ancien Regime“ nimmt zu. Der ehemalige KBV-Hauptgeschäftsführer Dr. iur. Rainer Hess (75) siegte, die ehemalige Justitiarin Ulrike Wollersheim (57) ebenfalls (vgl. dfg 31 – 16, S. 9ff.). Und am 5. Ok-tober 2016 gewann der ehemalige Hess-Stellvertreter Dr. med. Lothar Krimmel (59) sein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe). Weitere Niederlagen dürften folgen, wie Auguren aus der Vertragsärzteschaft kolportieren. Und: Man scheint in der Berliner Wegelystraße wie auch im Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht mehr so recht auf die Künste der Kölner Kanzlei Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner (CBH) zu setzen. Schenkt man den Auguren und einem Beitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (F.A.Z.) vom 14. Oktober 2016 Glauben, dann wurde CBH zu Gunsten einer anderen international auftretenden Sozietät in diversen Fällen „entmandatiert“,. Und zwar für ein Verfahren gegen den ehemaligen KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. med. Andreas Köhler (55). Das wirft kein günstiges Licht auf die Experten vom Rhein. Ob den Kölnern der Überblick verloren gegangen ist oder woran es liegt, daß einige der von ihnen empfohlenen und danach betreuten Verfahren verloren gingen, das werden nur sie selbst wissen. Vielleicht hätten sie Dokumente, die sie selbst in eines der verlorenen Rechtsverfahren einbrachten, besser lesen und auch verstehen sollen. Nach der Lektüre eines dieser Dokumente vom 30. November 2015, das der dfg-Redaktion vorliegt, hätten sie vermutlich zwei Niederlagen selbst voraussehen können. Dieses dreiseitige Papier bringt zudem das BMG bzw. den zuständigen Abteilungsleiter Dr. iur. Ulrich Orlowski (63) erheblich in die Bredouille.

 

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