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dfg - Ausgabe 28 - 19

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10484

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 28 - 19"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
SPD-Bedenken: DVG-Kabinettsentwurf läßt Kassen im Regen stehen

(dfg 28 – 19) Die internen Kabalen und Streitigkeiten in der schwarz-roten Koalition haben bereits gravierende Auswirkungen auf die bundesdeutsche Gesundheitspolitik. Zwar will CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (39) am 10. Juli 2019 seinen „Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“, das so genannte Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) über die Hürde namens Bundeskabinett bringen. Doch weil das SPD-geführte Bundesjustizministerium (BMJ) aus angeblichen Datenschutzbedenken ihm gehörig in die Parade fuhr, mußte er den DVG-Entwurf gehörig abspecken. Das könnte erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklungen der elektronischen Patientenakten (ePA) und andere IT-Planungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben. Dennoch setzen die AOK Bundesverband GbR wie auch die Essener BITMARCK Holding GmbH ihre Arbeiten ohne Verzug fort. Ob mit oder ohne Sanctus des Gesetzgebers, die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll ungehindert voran schreiten.

Gesetzliche Krankenversicherung:
GKV-Fusionsautobahn II: Der Betrieb nimmt doch zu

(dfg 28 – 19) Scheinbar herrscht auf der „Fusionsautobahn“ der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) doch mehr Betrieb als vor kurzem angenommen (vgl. dfg 27 – 19, S. 5f.). Nach den, der dfg-Redaktion vorliegenden, Informationen zeichnet sich zum Stichtag 1. Januar 2020 ein drit-ter Zusammenschluß von zwei Betriebskrankenkassen (BKKen) ab. Sollte es zu der Fusion kommen, dann würde ein weiteres Bundesland zu denjenigen gehören, die dann keine Krankenkasse mehr unter ihrer Aufsichtsfuchtel haben.

Ärzte:
BGH „erlaubt“ ärztlich assistierte Selbsttötungen und löst Ethik-Debatte aus

(dfg 28 – 19) Mangelnder Lebenswille im hohen Alter oder gar infauste Prognosen bei schweren Erkrankungen. Immer wieder stehen vor allem Mediziner vor der schwierigen Frage, wie sie mit suizidalen Absichten und Wünschen ihrer Patienten umgehen. Am 3. Juli 2019 fällte der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in zwei Verfahren wichtige Entscheidungen. Der so genannte "Leipziger" Strafsenat des BGH verwarf die Revisionen der Staatsanwaltschaften in Berlin und Hamburg und bestätigte die beiden, die beteiligten Ärzte freisprechenden Urteile der jeweiligen Landgerichte (LGen). Er „erlaubte“ damit, wie schon die Vorgerichte an der Spree und an der Alster, „ärztlich assistierte Selbsttötungen“ (Az.: 5 StR 132/18 und 5 StR 393/18). Die LG-Urteile sind damit rechtskräftig. Doch sie lösten sofort einen erheblichen, öffentlich ausgetragenen Streit über ärztliche Ethik und das möglicherweise veraltete Berufsrecht aus.

Zahnärzte:
Z-MVZ: „Wir haben es ja nur gut gemeint“ – Versagen der KZBV-Lobby!?

(dfg 28 – 19) Längere Zeit lief die verfaßte Vertragszahnärzteschaft Sturm gegen Versuche von „Heuschrecken“, also Private Equity-Investoren, sich über die Akquisition von einzelnen zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ) zu „bereichern“. Vor allem, wenn die Bildung von konzernartigen Strukturen wie Dentalketten über das „Vehikel“ eines aufgekauften Krankenhauses stattfanden (vgl. zuletzt dfg 42 – 18, S. 10ff.). Die Politik half und fügte mit dem TSVG in das SGB V einen neuen Abs. 1b in den § 95 ein. Dezidiert schrieb man vor, wie ein Z-MVZ noch durch eine Klinik gegründet werden kann. Und die zuständige Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) jubilierte am 14. März 2019, während seitdem nicht nur via Twitter betroffene Zahn-ärzte Zeter und Mordio schreien. Doch neuere, der dfg-Redaktion vorliegende Zahlen scheinen zu belegen, daß der Lobby-Schuß der KZBV offenbar nach hinten losgegangen ist, also scheiterte. Die rund zehn „Heuschrecken“, die laut KZBV dabei sind, sich ihre Dentalketten zu schaffen, dürfte es freuen.

Personalia / Berliner Szene:

1. Berliner Gerüchteküche brodelt einmal wieder
2. PKV-Verband unter neuer Führung
3. LZÄK Thüringen setzt auf Kontinuität
4. Neue Aufgabe für ehemaligen DGUV-Hauptgeschäftsführer

Verlagsmitteilung:
Terminvorankündigungen für 2019 und 2020

(dfg 28 – 19) Aus gegebenem Anlaß und aufgrund mehrerer Anfragen teilt die MC.B Verlag GmbH die für die Zukunft von ihr geplanten bzw. betreuten Veranstaltungen mit:

-    18. Oktober 2019 in Berlin:
14. A+S Netzwerktreffen „Haifischbecken im Gesundheitswesen“

-    18. Juni 2020 in Hamburg:
12. Gala zur Verleihung der Branchenpreise des Gesundheitswesens,
der „dfg Awards® 2020“

 

Hersteller-Beschreibung "MC.B Verlag GmbH"

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