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dfg - Ausgabe 37 - 21

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10629

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 37 - 21"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Internationale Karriere? Zukunftsaussichten eines ehemaligen Spitzenpolitikers

(dfg 37 – 21) Nicht nur die deutsche Geschichte zeigt es zur Genüge: Exzellent aufgebaute Karrieren von Politiker*innen können von einem Tag zum anderen zu Ende sein. Manche Betroffene haben riesige Schwierigkeiten mit dem Verlust von Macht und Einfluß wie auch „erwirtschafteten“ Pfründen zurecht zu kommen und wieder in einem „normalen“ Berufsleben Fuß zu fassen. Beispiele wie die des bündnisgrünen Heinz Suhr (+) oder des SPD-Innenpolitikers Sebastian Edathy (52) existieren zu Hauf. Wenn sich der 20. Deutsche Bundestag im Oktober 2021 konstituiert hat, wird es wohl den dann nur noch geschäftsführenden CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (41) nicht so hart getroffen haben. Seinem sechsten Einzug in das Hohe Haus an der Spree dürfte wenig entgegenstehen. In seinem Wahlkreis Steinfurt I – Borken I heimste er stets ausreichend Erststimmen ein, um das Direktmandat zu ergattern. 51,3 Prozent reichten 2017 bei weitem. Auch wenn ihm am 26. September 2021 stimmenmäßig ein Dämpfer verpaßt werden sollte, sein Vorsprung dürfte ausreichen, damit voraussichtlich monatlich Bundestagsdiäten in Höhe von mehr als 10.000 € brutto in den kommenden vier Jahren auf sein Konto fließen. Die allerdings zu versteuern sind. Insgesamt haben sich seine weiteren Karrierechancen „verdüstert“, so daß manche Beobachter*innen in der Hauptstadt davon ausgehen, daß er auf Grund privater Gründe dem Parlament bald „valet“ sagen könnte, um sich lukrativerer Ziele im In- oder Ausland zu widmen.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Bundestagswahl 2021: Nicht nur Abschied nehmen von bekannten Gesichtern

(dfg 37 – 21) Traditionsgemäß nehmen nach jeder geschlagenen „Schlacht“ um die Sitze im Deutschen Bundestag rund ein Drittel der bisherigen Mandatar*innen Abschied vom Hohen Haus an der Spree. Entweder, weil sie von ihren Parteien nicht wieder aufgestellt wurden, sie ohne Absicherung auf einer Landesliste ihre Direktmandate verloren oder aber das parteiliche Ergebnis sackt so ab, daß alles zu spät ist. Schenkt man den aktuellen Wahlumfragen Glauben, dann könnte der Exodus an Abgeordneten nach den Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag noch größer sein als zu früheren Zeiten. Vor allem der Union droht eine Verkleinerung der CDU/CSU-Fraktion von nie dagewesenen bzw. ungeahnten Ausmaßen. Aber auch sonst heißt es in 2021 Abschied nehmen von bekannten Gesichtern. Das mögliche Revirement dürfte damit auch erhebliche Auswirkungen auf die Zusammensetzung der gesundheits- und sozialpolitischen Gremien des Parlamentes ha-ben. Die dfg-Redaktion wagt daher eine erste Übersicht.

Gesetzliche Sozialversicherung:
Rechengrößen 2022: Corona-bedingt stehen die Zeichen auf Stagnation

(dfg 37 - 21) Das Bundesarbeitsministerium (BMAuS) präsentierte in diesem Jahr recht früh, be-reits am 8. September 2021, den Referenten-Entwurf für die „Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2022“. Die Zustimmung der Bundesregierung steht genauso wie die des Bundesrates noch aus. Dennoch ist wie üblich zu erwarten, daß die Vorlage ohne Änderungen am 1. Januar 2022 in Kraft treten kann. Der der dfg-Redaktion vorliegende Entwurf aus dem Ressort von SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil MdB (48) paßt die im nächsten Jahr gültigen Werte an die Einkommensentwicklung 2020 an. Für die PKV-Unternehmen stehen keine erneuten Erhöhungen der Rechengrößen als ein weiteres Rekrutierungs-erschwernis an. Denn: Die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt stabil. Allerdings: Die 2022er-Vorgaben dürften kaum mehr Geld in die notleidenden Kassen der Gesetzlichen Sozialversicherungszweige spülen.

Gesetzliche Krankenversicherung:
ePA: Statt „beratender Aufsicht“ etwa Gesinnungshandeln!?

(dfg 37 – 21) Niemand dürfte heute mit Gewißheit sagen können, welche PR-Themen an einem familiären Küchentisch in Bonn besprochen wurden, wenn der damals hoch angesehene Agenturjournalist und Parlamentskorrespondent Karl-Ludwig Kelber (+) und sein Sohn, der heutige Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. e.h. Ulrich Kelber (53) miteinander debattieren. Der Senior dürfte als langjähriger Fahrrad-Lobbyist, er fungierte u.a. von 1986 bis 1998 als Bundesvorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) und sorgte mit geschickten Kampagnen für einen nachhaltigen (Mitglieder-)Erfolg des Verbandes, dem Junior so manchen Tipp zugeraunt haben. Das hielt den ehemaligen Bundestagsabgeordneten und SPD-Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesjustizministerium (BMJ) anscheinend aber nicht davon ab, am 8. September 2021 in sei-nem aktuellen Kampf gegen das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und die bundesunmittelbaren Krankenkassen (vgl. zuletzt dfg 22 - 21, S. 4ff.) einen kapitalen PR-GAU zu erzeugen. Mittlerweile muß man den Eindruck gewinnen, daß der seit Anfang 2019 amtierende Chef der obersten Bundesdatenschutzbehörde nicht das Ansinnen einer „beratenden Aufsicht“ verfolgt, sondern aus parteipolitischer Gesinnung handelt. Schließlich befindet man sich in Deutschland in der Hochphase des Bundestagswahlkampfes 2021.

Personalia / Berliner Szene:

1. Niedersachsen: Reimann darf schon früher bei der AOK BV GbR arbeiten
2. SpiFA: Es droht kein „Henke“-Effekt
3. Verein Spitzenfrauen Gesundheit macht mobil
4. AV Westfalen-Lippe: Urplötzlicher Vorsitzendenwechsel
5. BG Kliniken erhalten neuen CIO

Verlagsmitteilung:
In eigener Sache: dfg-Preise und Vertriebsstrukturen wurden angepaßt

(dfg 37 – 21) Die MC.B Verlag GmbH, die seit 2000 den wöchentlich erscheinenden gesundheitspolitischen Hintergrunddienst „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ herausgibt, ist seit dieser Zeit sehr auf Preisstabilität bedacht. Sie erinnert aber aktuell an die Verlagsmitteilungen in den dfg-Ausgaben 48 – 20 und 49 – 20. Denn irgendwann sind auch die attraktivsten Bedingungen nicht mehr zu halten, wenn durch exogene Faktoren die Kosten beständig steigen. Die Verlagsleitung hatte daher entschieden, ab dem 1. Januar 2021 für Neukunden des „dfg“ die Bezugsgebühren für die wöchentliche Printausgabe um monatlich 4,50 € netto zu erhöhen. Für Bestandskunden gelten diese neuen Preise in tradierter Weise erst mit Wirkung zum 1. Januar 2022. Der dann für alle Bezieher*innen geltende Preis für ein Jahresabonnement ist seither dem wöchentlichen Impressum des „dfg“ bzw. den Bestellformularen zu entnehmen. Die zunehmende Digitalisierung nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft nahm der Verlag zudem zum Anlaß, seine digitalen Angebote und Vertriebsbedingungen grundlegend zu ändern. Der „dfg“ soll noch schneller und digitaler bei den Leser*innen ankommen. Der Modernisierungsprozeß kann allerdings nicht ohne vertragsinhaltliche Veränderungen von statten gehen. Gerne informiert der Verlag Interessent*innen über die neuen Bedingungen. Bestandskunden werden automatisch schriftlich informiert.

 

Hersteller-Beschreibung "MC.B Verlag GmbH"

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