dfg - Ausgabe 42 - 14

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10191

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 42 - 14"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Populistisch angehauchter VSG II-Entwurf sorgt für Wut und Ärger bei den Akteuren

(dfg 42 – 14) Das bundesdeutsche Gesundheitswesen im Allgemeinen und die Vertragsärzteschaft im Besonderen mußten längere Zeit warten, bis das Versorgungsstärkungsgesetz II (VSG II) an die Öffentlichkeit gelangte. Und als das 140seitige Gesetzespaket endlich nach dem 8. Ok-tober 2014 auf den Tischen lag, waren nur wenige LeserInnen begeistert. Die einen Akteure ob des Inhaltes, andere wegen der Art und Weise, wie es in der Bundeshauptstadt durchsickerte. Wann der Gesetzes-Omnibus verabschiedet werden kann, bleibt aktuell offen. Denn der „Arbeitsentwurf“ war zu der Zeit noch nicht einmal „mit der Leitung“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) abgestimmt. Immerhin: Wenige Tage später, am 13. Oktober 2014 folgte dann der nur unwesentlich veränderte Referentenentwurf.

Gesetzliche Krankenversicherung:
VSG II: Vertragsgeschäft soll erleichtert werden

(dfg 42 – 14) Das seit längerem erwartete Versorgungsstärkungsgesetz II (VSG II) ist seit dem 13. Oktober 2014 in der Welt. Und schon in der Form eines „Referenten-Entwurfes“ der Beamten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Das 141seitige Werk enthält einige Erleichterungen für das (Selektiv-)Vertragsgeschäft der Krankenkassen durch Bündelung im geplanten neuen § 140a SGB V und stattet den geplanten „Innovationsfonds“ mit rund 300 Mill. € aus. Damit will man dem Vertragswettbewerb neue Impulse verleihen. Die Freude über den wettbewerbsfreundlicheren Ent-wurf dürfte allerdings bei den Selbstverwaltungsgranden der Kassen weniger ausgeprägt ausgefallen sein. Die BMG-Beamten wollen in den Kontrollgremien der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDKen) eine Drittel-Parität für Pflege-Vertreter (Patienten, Angehörige und Pflegeberufe) einführen.

Betriebskrankenkassen:
Fusionsautobahn: BKK-Familie verkleinert sich weiter

(dfg 42 – 14) Aktuell bestehen noch 106 BKKen in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2015 dürften es voraussichtlich nur noch 99 Kassen sein. In Kreisen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spricht man von sieben Körperschaften, die sich als „Bräute“ auf der GKV-Autobahn befinden wür-den. Eine sechste „Braut“ konnte die dfg-Redaktion nun identifizieren. Von der siebten fehlt noch jede Spur. Scheinbar haben die für dieses Zusammenschlußverfahren zuständigen Verwaltungsräte noch nicht abschließend getagt.

Ärzte:
VSG II: Und schon droht wieder einmal der „Untergang“ des ärztlichen Abendlandes

(dfg 42 – 14) Ein beliebtes Stilmittel von Interessengruppen bei neuen Gesetzesideen der jeweils herrschenden Regierungskoalition ist es, mit dem buchstäblichen „Untergang des Abendlandes“ zu beschwören, sollten die Normen auch umgesetzt werden. Im Gesundheitswesen spielen vor allem Industrieunternehmen häufig damit, aber auch Ärztevertreter nutzen gerne diese Art von Drohung. Wen wundert es also, wenn viele ärztliche Organisationen öffentlich mit dem „Aus von Praxen“ drohten bzw. die „Rasur“ der optimalen ärztlichen Versorgung an die Wand malten, nachdem sie am 13. Oktober 2014 Wind vom Inhalt des Referentenentwurfes des geplanten Versorgungsstärkungs-Gesetzes II (VSG II) erhalten hatten. Daß die regionalen Körperschaften vom Inhalt des 141seitigen Entwurfes wenig beglückt waren, kann man größtenteils verstehen. Die Führung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hätte eigentlich vorher wissen können und müssen, was ihr blüht (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe). Trotzdem verstärkte man von der Berliner Wegelystraße aus den klagenden Ton der vertragsärztlichen PR-Hörner.

Personalia / Berliner Szene:

1. AXA Konzern ordnet Zuständigkeiten neu
2. SRH-Aufsichtsrat bestätigt Vorsitzenden
3. UKE findet neuen Medizinischen Direktor
4. Demissionen: Städtisches Klinikum München kommt nicht zur Ruhe

Verlagsmitteilung:
„dfg“: Nicht verharren, sondern modernisieren

(dfg 42 – 14) Seit über fünf Jahrzehnten erscheint Woche für Woche der gesundheitspolitische Hintergrund-dienst „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“. Fundierte, qualitativ hochwertige wie auch investigative Beiträge erwarten die dfg-Leserinnen und -Leser. Nicht immer zur Freude des einen oder anderen von den dfg-Beiträgen „Betroffenen“. Das Grundkonzept der Berichterstattung haben Verlag und dfg-Redaktion seit 1962 mehr als einmal evolutionär verändert. Auch, um sich den jeweils aktuellen Herausforderungen im „Markt“ zu stellen. Dazu gehörte die zunehmende digitalisierte Verbreitung der dfg-Inhalte. Noch im Jahr 2014 will die MC.B Verlag GmbH das erste eBook mit den Inhalten der bisher eingeführten Verlagsprodukte publizieren.
Verkündet ein Verlag in dieser Zeit derartigen Neuerungen, befürchten Abonnenten meist gleich eine um-gehende Erhöhung der Bezugsgebühren. Darauf verzichtet die MC.B Verlag GmbH aktuell – es gelten die seit dem 1. Februar 2014 für Neu-Abonnenten geltenden Sätze (vgl. Impressum). Das heißt: Für Bestands-kunden gelten diese Sätze erst ab 1. Januar 2015. Die treuen dfg-Abonnenten genießen daher seit dem 1. April 2011 die dfg-Preisstabilität. Etwas, das die meisten Wettbewerber des „dfg“ nicht einzuhalten vermochten, schon gar nicht die deutschen Leitmedien. Der „dfg“ tritt traditionell als weitgehend anzeigenfreie Publikation auf – das soll auch weiterhin so bleiben. Nur ab und an versucht die Verlagsleitung es mit Aktionen, von denen sie meint, daß sie für die Leserschaft von Interesse sein könnten. Dieser dfg-Ausgabe ist daher zum ersten Male eine Personalanzeige aus dem Bereich der Pharmaindustrie beigeheftet.


 

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