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dfg - Ausgabe 46 - 14

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10196

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 46 - 14"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Hermann Gröhe darf frohlocken

(dfg 46 – 14) Nicht immer nutzt dem Tüchtigen sein Eifer. Manchmal muß man auch einfach Glück haben. Zu diesen dürfte aktuell CDU-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe MdB (53) zählen. Er kann seine Strategie des „Durchziehens“ von Projekten einfach durchhalten, zumal ihm andere auch noch politische Kontrahenten aus dem Weg räumen. Innerhalb einer Woche gingen dem Niederrheiner Ende Oktober/Anfang November 2014 gleich vier unbequeme Politiker und ein Lobbyist „verloren“, die ihm und den hauptstädtischen Intentionen in der eigenen Partei und in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Krankenhausfinanzierung hätten gefährlich werden können. Er selbst punktete mit einem eigenen Referentenentwurf für ein Präventionsgesetz. Im vierten Anlauf will man in Berlin versuchen, diesem gesundheitspolitischen Problembrocken endlich eine moderne Gestalt zu geben.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Neue dfg-Serie (Teil 1):“TOP 50“ Bilanz-Ranking nach Verwaltungskosten 2012/2013

(dfg 46 – 14) Mit dieser Ausgabe eröffnet die dfg-Redaktion eine neue dfg-Ranking-Serie. Das neue dfg-GKV-Ranking ist dieses Mal den Kassenbilanzen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gewidmet. Die erste Folge befaßt sich mit den Verwaltungskosten der TOP 50 in der GKV. Eine relativ „einfache“ Vergleichszahl, denn eigentlich erbringen alle 131 Körperschaften in etwa dieselben Dienstleistungen für ihre „Kunden“. Daß sich dennoch in der gesamten GKV aus dieser Buchungsziffer in den Bilanzen für 2013 riesige Unterschiede ergaben, hat zum einen Tra-dition, zum anderen lassen sich Rückschlüsse auf die Art der „Führung“ der Kasse ziehen. Auch Einmalausgaben im Verwaltungskostenbereich können die Statistik verzerren, daher wurden die Vergleichszahlen für 2012 erhoben. Denn laut den der dfg-Redaktion vorliegenden Zahlen wies 2013 die effizienteste Körperschaft 73,63 € je Versicherten an Verwaltungskosten aus, die höchste 235 € je Versicherten. Unter den 50 größten Kassen liegt die Spanne zwischen 92,08 € (IKK ge-sund plus) und 177,91 € (AOK Nordost). Beides sind Körperschaften, die in Ostdeutschland ihren Sitz haben. Aber nach oben und unten ist noch alles offen, denn insgesamt sieben Kassen aus den TOP 50 verweigerten jede Auskunft zu ihrer Bilanz 2013. Ein Bekenntnis zur Transparenz sieht bekanntlich anders aus.

Ärzte:
Die Gassen-KBV und der Verlust der Glaubwürdigkeit

(dfg 46 – 14) Die Öffentlichkeitsarbeiter in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und in manchen Zentralen der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind seit Wochen und Monaten wahrlich nicht zu beneiden. Mehr und mehr gewinnt man den Eindruck, daß viele der hauptamtlichen Führer der Vertragsärzteschaft aus politischen Laienspielgruppen stammen, bei denen vornehmlich Sachstandsbewahrer und „Heulsusen“ das Sagen haben. Anders ist das nicht mehr ernst zu nehmende, weil argumentationslos wirkende Gehabe der Körperschaften nicht mehr zu ertragen. Der gesundheitspolitische Vormann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn MdB (34), bezeichnete das PR-Kasperletheater mit Recht als „Popanz“, der „offen gesagt ziemlicher Unsinn“ und von den „Fakten nicht gedeckt“ sei. Klarer kann man es nicht ausdrücken. Daß der Kampf gegen die Vorhaben der schwarz-roten Bundesregierung wie das VSG II auch anders ausgefochten werden kann, zeigen einige ostdeutsche KVen wie z.B. die sächsische Körperschaft in Dresden. Auch klare Aussagen der stellvertretenden KV-Vorsitzenden in Bayern, Dr. med. Ilka Enger (50) in einem Interview mit „Facharzt.de“ heben sich in wohltuender Weise vom üblichen Gegreine der Vertragsarztgranden ab. Die Diabetologin aus Regensburg hat die juristischen Kon-sequenzen des VSG II-Textes nicht nur verstanden, sie interpretiert sie sachlich-kritisch.

Krankenhäuser:
Worms: Wurde das BKartA beeinflußt?

(dfg 46 – 14) Bekanntlich ist das Bundeskartellamt (BKartA) ist auch für den Fusionsprozeß bei den Krankenhäusern zuständig. Und seit der ersten Grundsatzentscheidung für den Bereich des Kreises Rhön-Grabfeld ging man davon aus, daß sich die Bonner Behörde vornehmlich auf die Untersuchung eines eher auf lokaler bzw. Landkreis-Ebene befindlichen „Klinik-Marktes“ be-schränken würde. Seit dem 5. November 2014 muß man vermutlich umdenken. An diesem Tage wurde bekannt, daß das BKartA den Zusammenschluß des kommunalen Klinikums Worms mit dem Agaplesion-Krankenhaus Hochstift Worms genehmigt hat.

Personalia / Berliner Szene:

1. CDU in Brandenburg: Politik und Arzt-Praxis vertragen sich nicht
2. BVA: Nahles will sich bei der Gaßner-Nachfolge Zeit lassen
3. Ernst & Young entscheidet sich für Egle

 

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