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dfg - Ausgabe 18 - 15

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10226

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 18 - 15"

Verlagsmitteilung:
Abstimmungsphase dfg Award® 2015: Bitte Poststellen und Sekretariate informieren

(dfg 18 – 15) Beim dfg Award® wetteifern im Jahr 2015 insgesamt 26 Nominees in den vier Kategorien um den begehrten „Gesundheits-Oscar“. So klassifizierte schon 2012 die BILD-Zeitung den Branchenpreis des Gesundheitswesens. Daher feilte die hochrangig besetzte Jury in diesem Jahr besonders intensiv an den Formulierungen für die jeweiligen Texte auf den Abstimmungsbögen. Das Gremium schloß seine Arbeiten am 28. April 2015 ab.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Mitgliederentwicklung: Die neuen Zusatzbeiträge sind es nicht allein

(dfg 18 – 15) Seit 1996 griff der jeweilige Gesetzgeber in Bonn und Berlin gerne in die Strukturen des bundesdeutschen Gesundheitswesens ein. Auch um dieses zu „modernisieren“ oder um den Wettbewerb unter den Krankenkassen zu „stärken“. Nicht immer klappte der im Bundesgesetzblatt verewigte Gedankenansatz. Die im „Markt“ verursachten Realitäten holten die Strategen später ein. Seit dem 1. Januar 2015 können sich diejenigen Körperschaften, die es angesichts ihrer eigenen Finanzlage für notwendig erachten, durch einen durch ihre Selbstverwaltung festgelegten, kassenindividuellen, einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag der eigenen Mitglieder zusätzliches Geld ins Haus holen. Die Spannbreite der erhobenen Zusatzbeiträge ist groß, aber nicht riesig wie noch im vergangenen Jahrhundert als die Kassen ihre Beiträge selbst festlegen durften. Nur zwei Kassen wollen keinen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern haben, einige wenige verlangen aber bis zu 1,3 Prozentpunkte über dem Einheitssatz von 14,6 Prozent. Das geht aus dem aktuellen Datensatz des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) vom 28. April 2015 hervor. Mit Spannung erwartet man nicht nur in Berlin, sondern bundesweit, welche Auswirkungen auf die Mitglieder- und Versichertenstatistiken der neueste Reformansatz der Politik in den ersten drei Monaten des Jahres 2015 gehabt hat. Erste Zahlen liegen der dfg-Redaktion bereits für das kommende dfg-GKV-Ranking vor. Eine Kassenart konnte bereits vollständig ausgewertet werden und die Zahlen sind in der Tat erstaunlich bzw. so nicht erwartbar gewesen.

Ärzte:
KBV und ASV-Zwist: Schwanengesang einer Bundes-Körperschaft?

(dfg 18 – 15) Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dürfte sich mitten in einer der heftig- sten Führungs- und Imagekrisen seit ihrer Wiedererrichtung nach dem II. Weltkriege befinden. Für den 11. Mai 2015 setzte man erneut, eine Sonder-Vertreterversammlung (VV) der Körperschaft an. Die dritte ihrer Art in diesem Jahr. Der Ärzte-Thing soll, so beschloß man bei der Ausgabe Nr. 2/2015 am 23. April 2015 in Berlin, dann in Frankfurt am Main stattfinden. Gleich im Anschluß an die übliche, öffentliche Show-Veranstaltung mit den traditionellen politischen „Fensterreden“ im Rahmen des jährlichen Deutschen Ärztetages. Die Sonder-VV hingegen findet vermutlich hinter hermetisch verschlossenen Türen statt. Offiziell geht es um das Thema „ambulante spezialfachärztliche Versorgung“(ASV). Aber wohl auch um Kopf und Kragen des erst am 28. Februar 2014 frisch ins Amt gehievten Vorstandsvorsitzenden einer der wichtigsten Körperschaft im Gesundheitswesen, Dr. med. Andreas II. Gassen (52). Dessen Handeln und Tun in den letzten fünfzehn Monaten steht subkutan mit auf der Tagesordnung. Denn für einige vertragsärztliche Protagonisten scheint das „Maß“ dessen „voll“ zu sein, was sich ein Chef einer Bundes-Körperschaft leisten kann und darf. Ob es zu einem Abwahlantrag kommt und ob im gleichen Atemzug auch die KBV-Vorständin Regina Feldmann (62) in Mitleidenschaft gezogen wird, das muß man abwarten. Sicher dürfte eines sein: Die Zeichen stehen auf Sturm bei der KBV.

ASV-Abrechnung: Hat die „Kleinmachnow-Kamarilla“ schon alles entschieden?

(dfg 18 – 15) Der amtierende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med. Andreas II. Gassen (52), scheint persönlich den Kampf gegen die „Sektionierung“ der Vertragsärzteschaft in einen haus- und einen fachärztlichen Teil schon aufgegeben zu haben. Zumindest in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands (SpiFa), die er bis zum 24. April 2015 ja noch in Personalunion ausübte. Das geht aus Papieren hervor, die aktuell im Gesundheitswesen kursieren bzw. der dfg-Redaktion vorliegen. Diese belegen, daß der Verband das große Geld machen will. Und sie bestätigen Befürchtungen führender KV-Granden. Der SpiFa will an der Honorar-Abrechnung für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) partizipieren, in dem er für dazu willige Vertragsärzte einen großen Teil des vermuteten Honorarvolumens von 7,5 Mrd. € abwickelt. Einen Technik-Partner hat sich der SpiFa ja schon geangelt. Denn die „Kleinmachnow-Kamarilla“ hält weiterhin wie Pech und Schwefel zusammen (vgl. dfg 8 – 15, S. 3ff.). Ob das Bekanntwerden der SpiFa-Planungen Auswirkungen auf die KBV haben wird, war bei Redaktionsschluß dieser dfg-Ausgabe noch nicht abzusehen. Für den 11. Mai 2015 setzte man erneut eine Sonder-Vertreterversammlung (VV) der Bundes-Körperschaft an. Dann soll angeblich Tacheles geredet und „gehandelt“ werden (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe).
Am 22. April 2015 berichtete als erstes Medium der Hamburger „Ärztenachrichtendienst“ (änd) über die Planungen von Gassen und seinem KBV-Vorgänger bzw. SpiFa-Ehrenpräsidenten Dr. med. Andreas Köhler (54), die wohl von SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars Lindemann (43) umge-setzt wurden. Denn der Rechtsanwalt aus Kleinmachnow bei Berlin dürfte das „Positionspapier“ des Verbandes geschrieben haben, aus dem der „änd“ zitierte. Danach baut der SpiFa „ein kom-plett eigenes Abrechnungsunternehmen für die ASV auf“. Der Verband werde für den Fall, daß Ärzte nicht über ihre Kassenärztliche Vereinigung abrechnen wollten, „eine Dienstleistung zur Ab-rechnung von ASV-Leistungen anbieten“. Wörtlich zitierte der Dienst: „Dies ist nicht in Konkurrenz zum KV-System zu verstehen, vielmehr wird der Spitzenverband der Fachärzte über diesen Wirt-schaftsbetrieb auch ein Angebot an die KVen richten, die Abrechnung von ASV-Leistungen im Auf-trag der KV zu vollziehen.“ Denn die Erfahrungen mit den Selektivverträgen hätten gezeigt, daß das Nebeneinander von ASV-Dienstleistern und KVen einen innovativen Wettbewerb zur verbes-serten Abrechnungs- und Vergütungsstruktur induziere, nicht aber das „Kerngeschäft“ der KVen gefährde. Das klingt vollmundig und so gar nicht gefährlich für den Bestand der Körperschaften. Aber man kann davon ausgehen, daß angesichts der aktuellen wie überaus heftigen ASV-Diskus-sionen unter den Fürsten der Vertragsärzteschaft, das Bekanntwerden der SpiFa-Planungen bei den Regional-KVen keine wirkliche Begeisterung ausgelöst hat, sondern eher ihre Ängste noch schürte. Das nach eigenem Eingeständnis „suboptimale“ ASV-Handeln von KBV- und SpiFa-Chef Gassen erhält zudem eine neue Qualität.




 

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