dfg - Ausgabe 44 - 15

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10256

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 44 - 15"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Portalkliniken: Der neue Zankapfel zwischen ambulantem und stationärem Bereich

(dfg 44 – 15) Die zwischen Bund und Ländern geplanten Veränderungen am Krankenhausreformgesetz (KHSG) vom 2. Oktober 2015 haben noch gar nicht die parlamentarischen Hürden genommen, da brechen schon die traditionellen (Verteilungs-)Feindschaften zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich auf. Während die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gegen die Einführung von „Portalkliniken“ öffentlich Sturm laufen, reibt sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) genüßlich die Hände. Denn dank der jüngsten konzertierten Aktion von DKG und den 16 Landeskrankenhausgesellschaften (LKGen) scheint man in allen Regierungs- und Parteizentralen aktuell argumentativ Oberwasser zu haben. Daher dürften die verbalen Vorstöße der vertragsärztlichen Körperschaften kaum Chancen auf Erfolg haben. Das öffentliche Aufeinander-Eindreschen dürfte so lange anhalten, bis das KHSG – in welcher Form auch immer – Gesetzeskraft erlangt.

Gemeinsame Selbstverwaltung:
Es lebe das Ehrenamt: Zur Typologie eines Selbstverwalters

(dfg 44 – 15) Körperschaften des öffentlichen Rechts entsprangen einer Bismarck’schen Idee, die heute noch in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Staaten, die auf dem germanischen Rechtssystem aufbauen, fröhliche Urständ‘ feiern. Ob es Kammern für akademische Berufe, die Industrie, den Handel oder das Handwerk oder gar als AStA für die Studenten, ihnen allen ist gemein, daß der jeweilige Gesetzgeber einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe Aufgaben über-trug, für die er keine eigenen Ressourcen aufbringen wollte. Die so „Betroffenen“ regeln die ihnen übertragen „Aufträge“ in Eigenverantwortung und haben eine semistaatliche Rechtssetzungsbefugnis. Erkauft wird dieses mit einer Zwangsmitgliedschaft aller Gruppenangehörigen und der Aufsicht durch Behörden des Bundes oder der Länder. Und: Alles passiert unter dem Siegel der „Selbstver-waltung“. Die Gruppenmitglieder wählen ihre Vertreter für die Gremien und ihre Führungspersönlichkeiten selbst. Ob in Form von undemokratischen „Friedenswahlen“ oder durch regelrechte Urnengänge mit der Auswahl unter verschiedenen Kandidaten – das bestimmen entweder Gesetze oder aber selbst formulierte Satzungen.

Gesetzliche Krankenversicherung:
In der GKV beginnen die taktischen Spielchen

(dfg 44 – 15) Seit die Krankenkassen 1996 in den „Wettbewerb“ entlassen wurden und nicht mehr der ausgabenorientierten Einnahmepolitik frönen durften, stehen zunehmend ökonomische Fragen auf der Agenda von Vorständen und Selbstverwaltern. Und nicht mehr die Frage, wie man mit freien Satzungsleistungen potentielle Mitglieder und Versicherte zum Ein- oder Übertritt überzeugen kann. Zumal einen Teil der Bevölkerung der so genannte „Leistungswettbewerb“ oder attraktive Vertragsangebote kaum mehr reizen. Schließlich herrschen „Geiz ist geil“-Zeiten. Im November 2015 stehen daher in vielen der 123 noch existierenden Zentralen der Körperschaften strategische Spielchen an. „Wo positioniere ich mich mit meinem kassenindividuellen Zusatzbeitrag, um mich zum einen weiterhin dem Preis-Wettbewerb stellen zu können und andererseits nicht zu sehr meine Rücklagen für schlechte Zeiten angreifen zu müssen?“. Diese wichtige Entscheidung kann den Kassenführungen niemand abnehmen. Nur in Extremfällen dürften die jeweiligen Aufsichten ein-greifen. Die dfg-Redaktion wagt einmal einen Pythia-Blick bei den TOP 30-Kassen.

Krankenhäuser:
Kirchliche Träger starteten früher ihre Reorganisationen als andere

(dfg 44 – 15) Deutschlands Kliniken dürfen bekanntlich seit dem 2. Oktober 2015 etwas aufatmen. Nach der bestens koordinierten wie effektiven politischen Protestkampagne gegenüber den Landesregierungen wie auch im Bund, knickten die Verantwortlichen ein und verabschiedeten die „Eckpunkte“ zur Änderung des Krankenhausreformgesetzes (KHSG), für die noch das gewisse Feintuning durch Bundestag und Bundesrat aussteht (vgl. Dokumentation dfg 41 – 15, S. 14ff.). Die freigeschaufelten Gelder dürften zwar nicht völlig ausreichen, um jede der rund 2.000 bundesdeutschen Kliniken nachhaltig zu sanieren. Aber so ganz wollten sich wohl die Länder und der Bund nicht aus ihrer Verantwortung stehlen und alles der weiteren Marktentwicklung überlassen. Schließlich stehen die Bedürfnisse der (Wahl-)Bevölkerung ganz oben auf der Prioritätenliste – und beim Wahlmarathon 2016 wie 2017 wollen die Politiker schließlich an der Basis punkten. Mit Schließungsdrohungen kommen sie dort aber schlecht an. Denn in der „realen Klinikwirtschaftswelt“ bleiben schmerzhafte Entwicklungen halt doch den Trägern überlassen. Das kann man seit Jahren auch aus den von der Redaktion des gesundheitspolitischen Hintergrunddienstes „A+S aktuell – Ambulant und Stationär aktuell“ erhobenen Daten und Fakten für die so genannten „A+S-Rankings der größten Krankenhauskonzerne“ herauslesen. Denn die finanziellen Probleme gerade der mittleren Konzerne sind vielfach nicht neueren Datums. Und was für die Unternehmensgruppen gilt, dürfte für so manches, von einem Einzel-Träger unterhaltenes Haus gelten. Denn ein Marktaustritt kommt nicht von heute auf morgen, Schlendrian und die Folgen falscher Richtungsentscheidungen zeigen sich oft erst nach Jahren.

 

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