dfg - Ausgabe 05 - 16

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10272

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 05 - 16"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Gescheiterter Dreyer-Vorstoß kann Signalwirkung auf Bundesebene haben

(dfg 5 – 16) Am 13. März 2016, in gut fünf Wochen, steht das nächste Triple an Landtagswahlen vor der Haustür. Drei wichtige Urnengänge im Südwesten und Osten der Republik, die nicht nur von den Politikern, sondern auch von den Wahlforschern als Stimmungstest in der Bevölkerung gewertet werden. Wenn es um die Wiedergewinnung oder den Erhalt der Macht geht, sind den handelnden Akteuren viele Mittel und Aktivitäten recht. Manchmal gehen Vorhaben aber auch regelrecht schief, was man am Schicksal des jüngsten gesundheits- und sozialpolitischen Vorstosses erkennen kann.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Mitgliederentwicklung: GKV durchbricht erneut eine Schallmauer

(dfg 5 – 16) Noch stehen in der Bundesrepublik die volkswirtschaftlichen Trends auf „Zuwachs“. Sollte die Entwicklung anhalten, dann wirkt sich das auch im Jahr 2016 weiterhin nicht nur auf die Beschäftigungs-Quote, sondern auch weiter auf die Mitgliederzahlen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus. Über 54,7 Mill. Mitglieder, das bedeutete zum Jahresanfang 2016 wieder einen GKV-Mitgliederrekord. Börsentechnisch gesprochen: Zum Stichtag 1. Januar 2016 erreichte die GKV schon wieder ein neues Allzeit-Hoch und durchbrach eine weitere, wichtige Schallmauer. Und der Rekord-Wert vom 1. Oktober 2015 mit damals 54 Mill. GKV-Mitgliedern wurde nochmals getoppt (vgl. dfg 45 – 15, S. 5ff.). Mit dazu beigetragen haben dürfte aber auch der Gesetzgeber, der die 118 Krankenkassen zum „Aufräumen“ in ihren Beständen zwang. Immerhin mußten viele ALG II-Empfänger nun mit einem eigenen „Verhältnis“ zu ihrer Körperschaft bedacht werden. Trotzdem; Innerhalb von nur drei Monaten ein Zuwachs von fast einer dreiviertel Million GKV-Mitgliedern, das ist beachtlich. Dieses entnahm man aus den Zahlen für die sechs Kassenarten zum Stichtag 1. Januar 2016, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 1. Februar 2016 veröffentlichte.

Morbi-RSA: Ein neues Gutachten entzückt nur einen Teil der Kassenwelt

(dfg 5 – 16) Es gibt nur wenige Themen, bei denen nicht nur die 118 noch existierenden Kranken-kassen in Deutschland absolut gespalten und zerstritten sind. Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) in allen seinen Facetten und Untiefen gehört sicherlich dazu. Ein leichtes „Drehen“ an den fürchterlich komplizierten und nur für wenige Eingeweihte verständlichen „Schrauben“ des Systems und vorher solide daherkommende Körperschaften geraten finanziell ins Trudeln. Nicht nur deshalb zögerte die Berliner Politik mehr als einmal, sich an dieses „heiße Eisen“ heranzuwagen. Neigte man in der Vergangenheit argumentativ einer Seite zu, beschwor man sogleich den wütenden Protest der Gegenseite und umgekehrt. Seit dem 22. Januar 2016 dürfte nun ein neues Gutachten des Berliner IGES-Institutes die Diskussionen befeuern. Rechtzeitig zur nächsten Sitzung des beim Bonner Bundesversicherungsamt (BVA) angesiedelten Wissenschaftlichen Beirates lagen die Untersuchungen des Autorenteams vor. Basierend auf einer Stichprobe von fast 2 Mill. Versicherten, die im Rahmen der von mehreren Kassen aus drei unterschiedlichen Kassenarten initiierten „Begleitforschung“ erhoben wurde, analysierten die Experten die „erzielten“ finanziellen und wettbewerblichen Auswirkungen des Morbi-RSA. Der Schwerpunkt wurde dabei auf die Bedeutung der Krankheitsauswahl für das Ausgleichssystem gelegt.

Betriebskrankenkassen:
Fusionsautobahn: Die BKK-Familie ist in hellem Aufruhr

(dfg 5 – 16) In weiten Teilen der BKK-Familie stehen seit dem 1. Februar 2016 die Zeichen wieder einmal auf „Sturm“. Den kassenarteninternen Orkan löste ausgerechnet eine betriebsbezogene kleine hanseatische Schwester aus. Denn es sickerte durch, daß die BKK das gut 90köpfige Lager der Betriebskrankenkassen verlassen und sich mit der Hamburger DAK-Gesundheit zum 1. Juli 2016 zusammenschließen will Das geht aus Informationen hervor, die der dfg-Redaktion vorliegen. Nach dem bereits im vergangenen Jahr bekannt gewordenen Beschluß der Deutschen BKK, die zum 1. Januar 2017 mit der BARMER GEK fusionieren will, wäre ein erneuter kassenartenübergreifender Zusammenschluß ein Fanal, das das Zusammengehörigkeitsgefühl der BKK-Familie weiter nachhaltig beschädigen könnte.

Personalia / Berliner Szene:

1. Innovationsfonds: Expertenbeirat konstituiert
2. Hanseatische Heilberufe-Kammern setzen auf Kontinuität
3. DAV-Vorsitzender stärkt seine Basis im „Ländle“
4. gematik erhält neuen Schlichter

Dokumentation:
Papier-Lehrstunde wider die Reglementierungswut und pro Freiberuflichkeit

(dfg 5 – 16) Oft genug „verstehen“ sich Mediziner und Juristen überhaupt nicht. Auch wenn beide Seiten mit ausgewählten deutschen Worten miteinander zu kommunizieren versuchen. Jede Seite spricht halt ihr eigenes Fachchi- nesisch und manchmal bedarf es halt eines fachkundigen „Übersetzers“, um sich verständlich zu machen. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG), Prof. Dr. iur. Hans-Jürgen Papier (72), gehört zu der Spezies von „Übersetzern“. Seine juristischen Ausführungen sind auch für Herrn und Frau Jedermann verständlich. Seine Einschätzungen und Mahnun-gen für kundige Thebaner oft genug richtungsweisend. Und: Der gebürtige Berliner rangiert als Staatsrechtler und Grundgesetz-Kommentator in der ersten Reihe der lebenden deutschen Juristen. Das macht so manche seiner Vorträge zu einem Hör- und Inhaltsgenuß. Tritt Papier vor Zuhörern aus dem Gesundheitswesen auf, kommen ihm seine langjährigen Erfahrungen gerade in diesem Sektor zu Gute.

Am 2. Dezember 2015 war es wieder einmal so weit. Vor den versammelten Honoratioren aus Ärzteschaft, Freien Berufen, der Gesetzlichen Kranken- und Sozialversicherung und der Politik aus Brandenburg und dem Bund hielt Papier in Potsdam einen lesens- wie bedenkenswerten Vortrag. Die Landesärztekammer (LÄK) und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Landes Brandenburg hatten geladen. Angesichts der aufgeheizten Diskussionen um den Erhalt der Freiberuflichkeit des Arztberufes durch die Auswirkungen der geplanten GOÄ-Novelle kamen seine mahnenden juristischen Ausführungen gerade recht. Aber Papier wandte sich auch mit guten Gründen gegen die zunehmende Reglementierungswut in bundesdeutschen Landen. Bemerkenswert waren seine knappen, aber dennoch mehr als klaren Ausführungen zur Stellung und Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Wie bei anderen Staatsrechtlern auch, scheint ihm die zunehmende Machtfülle dieses Organs der Gemeinsamen Selbstverwaltung ein gehöriger Dorn im Auge zu sein. Bei künftigen (politischen) Debatten über das Schicksal des Gremiums dürfte man daher die Ausführungen des ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten wieder zu Rate ziehen. Sollten einst die Höchstrichter in Karlsruhe eine entsprechende, negative Entscheidung fällen und den G-BA ganz oder teilweise entmachten, dann kann man mit Fug und Recht behaupten, es hätte an mahnenden Stimmen schon vorher nicht gefehlt.

Wir dokumentieren den Papier-Vortrag im vollen Wortlaut.

 

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