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dfg - Ausgabe 09 - 16

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10277

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 09 - 16"

Gesetzliche Krankenversicherung:
Auslandsversicherte: Chaos pur oder Chance für Morbi-RSA-Reform?

(dfg 9 – 16) Noch bevor das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die so genannten KV45-Zahlen für das Gesamtjahr 2015 veröffentlichen konnte, waberten bereits erste Gerüchte über die Fi-nanzergebnisse der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch die Medien. Danach soll sich das Defizit 2015 der 118 noch existierenden Krankenkassen auf rund 1,2 Mrd. € summieren. Der Löwenanteil in Höhe von 340 Mill. € stammt angeblich von der DAK Gesundheit, doch auch im IKK- wie im BKK-System sollen tiefrote Zahlen erwirtschaftet worden sein. Das BMG dürfte vor-aussichtlich am 3. oder 4. März 2016 mit dem Rechnen fertig sein. Aber es ist vorhersehbar, daß die teilweise öffentlich geführten Diskussionen um die Strukturen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) in den Branchenkreisen an Heftigkeit und Feuer zunehmen werden. Zumal das Bonner Bundesversicherungsamt (BVA) am 24. Februar 2016 mit der Vorlage des lang erwarteten Gutachtens des Lehrstuhles von Prof. Dr. rer. pol. Jürgen Wasem (56) zur Lage und Auswirkungen der „Zuweisungen für Auslandsversicherte“ selbst etwas zündelte. Doch für lodernde Feuersbrünste gegen bestimmte Teile des Morbi-RSA taugt das Oeuvre wenig. Es legt eher erhebliche „buchhalterische“ Schwachstellen auch bei den Krankenkassen und ihren Verbänden offen. Für die Berliner Gesundheitspolitiker liefert das Wasem-Gutachten daher wohl keinen Zündstoff, um mit allen Macht und Wucht etwas an den RSA-Drehschrauben zu verstellen.

Innovationsfonds: Gewisse Begehrlichkeiten werden abgewimmelt

(dfg 9 – 16) Als die schwarz-rote Regierungskoalition ihre ersten Ideen für ihren „Innovationsfonds“ präsentierte, da leuchteten an vielen Stellen im Gesundheitswesen begehrliche Augen. Nicht nur im universitären, sondern auch im industriellen Bereich. Schließlich galt es doch, in den Jahren 2016 bis 2019 jährlich Fördergelder in Höhe von bis zu 300 Mill. € aus dem Gesundheitsfonds für „neue Versorgungsformen“ zu verteilen, für Ideen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen“. Mittlerweile hat sich die öffentlich gezeigte Euphorie etwas gelegt. Das liegt vermutlich nicht nur daran, daß der Gesetzgeber in den 2015 verabschiedeten neuen §§ 92 a + b SGB V hohe bürokratische Hürden für die Geldvergabe aufstellte. Sondern auch daran, daß sich maßgeblich Beteiligte an den Verfahren zum einen nicht in die Karten schauen lassen wollen und zum anderen nicht gedenken, das Heft des Handelns aus der Hand zu geben. Hinter den Kulissen läuft anscheinend nicht mehr alles störungsfrei. Diese Vermutung lassen neuere Unterlagen und In-formationen zu, die der dfg-Redaktion vorliegen.

Ärzte:
KBV-Malaisen: Sie haben es alle gewußt – Wie sehen die Lösungen aus?

(dfg 9 – 16) Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) arbeitet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wohl an einer Neustrukturierung ihres Immobilienbesitzes. Dabei dürfte sich die Körperschaft wohl von einigen ihrer Latifundien im noblen Berlin Charlottenburg trennen müssen. Wenn sie diese aber innerhalb ihres „faktischen Konzernes“ an ihr nahestehende Organi-sationen verscherbelt, dann dürfte sie auch in den kommenden Jahrzehnten indirekt weiter Rückgriff auf die einst von ihr geplanten und verwalteten Immobilien haben. Details sollen in den letzten Wochen zwischen dem Ressort von CDU-Minister Hermann Gröhe MdB (55) und dem Haus von KBV-Chef Dr. med. Andreas Gassen (53) ausgekungelt worden sein. Ob sie allerdings auch vollumfänglich den 60 Mitgliedern der Vertreterversammlung (VV) präsentiert werden, bleibt dahingestellt. Die oberste Selbstverwaltung der Vertragsärzteschaft tritt erneut am 3. März 2016 zu einer „geschlossenen“ Sitzung in Berlin zusammen. Es könnte aber sein, daß damit in wenigen Wochen dem von der KBV-Vize und Mobbying-Queen Regina Feldmann (62) einst angezettelten „Feldzug“ gegen das so genannte Ancien Regime der Vertragsärzteschaft auf „stille Weise“ ein Ende bereitet wird.

Krankenhäuser:
LBFW 2016: Nur wenige zucken noch vor einem Bundes-Wert zurück

(dfg 9 – 16) Einst taten sich die Landeskrankenhausgesellschaften (LKGen) und die Landesorganisationen der Krankenkassen wie der PKV schwer, sich Jahr für Jahr auf dem Verhandlungswege über die Höhe der jeweils gültigen Landesbasisfallwerte (LBFW) zu einigen. Zu oft mußten die Schiedsstellen ran und den Streithähnen den Wert vorschreiben. Manchmal verweigerten auch die zuständigen Landesaufsichten – aus den unterschiedlichsten Gründen – die Genehmigung der ge-fundenen Euro-Summe. Aus einer früher weiten Spreizung der Beträge schälte sich nach einem Eingriff des Gesetzgebers seit einigen Jahren ein bundeseinheitlicher Satz heraus. Doch an den mußten sich nicht alle Beteiligten in den Ländern halten. Und erhielten sich damit ihre eigene Festlegungskompetenz, wenn denn der zuständige Landesgesundheitsminister mitspielte. Seit dem 1. Januar 2016 existiert sogar ein vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem PKV-Verband konsentierter Bundesbasisfallwert 2016 in Höhe von 3.311,98 € und zwei rechnerische Korridorgrenzen nach oben (+ 2,5 Prozent) und nach unten (minus 1,02 Prozent). Die untere Korridorgrenze 2016 beträgt 3.278,19 € und die meisten der Verhandlungspartner auf Landesebene hielten sich bisher an diese Bench-mark. Traditionell sind es vor allem Rheinland-Pfälzer und Saarländer, die einen höheren LBFW aufweisen, 2016 kommen höhere Werte auch aus Bayern und Bremen. Aus Hamburg, Stuttgart und Saarbrücken lagen die genauen LBFW-Werte bis zum dfg-Redaktionsschluß nicht vor. Im Saarland sollen sich aber die Beteiligten bereits am 24. Februar 2016 geeinigt haben.

Personalia / Berliner Szene:

1. VIACTIV: Vorstandsverträge verlängert
2. WINEG erhält neuen Leiter

 

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