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dfg - Ausgabe 32+33 - 16

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10304

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 32+33 - 16"

Gesetzliche Krankenversicherung:
Mitgliederentwicklung I: Die Ortskrankenkassen sahnen den gesamten Zuwachs ab

(dfg 32+33 – 16) Eigentlich könnten sich in Berlin die führenden Gesundheits- und Sozialpolitiker gemütlich zurücklehnen. Irgendwie klappt es ja doch mit dem „Wettbewerb“ in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nach dem vielen Drehen an den Stellschrauben des morbiditäts-orientierten Risikostrukturausgleiches (Morbi-RSA) und anderen Detailänderungen an den relevanten Gesetzesvorschriften geriet der „GKV-Markt“ endlich erheblich ins Rutschen. Denn: Im 1. Halb-jahr 2016 wechselten viel mehr Mitglieder ihre Krankenkasse als erwartet. Ob die sich jetzt zeigenden und teilweise erheblichen Auswirkungen auf die 117 noch existierenden Kassen politisch auch gewollt waren und sind, das sei dahingestellt. Fakt ist, aus den offiziellen Zahlen des Bundesge-sundheitsministeriums (BMG) zum Stichtag 1. Juli 2016, die am 2. August 2016 publiziert wurden, kann man zwei wichtige Trends entnehmen. Zum einen, die GKV rennt von einem Rekord zum nächsten. Zum Stichtag wurde die Spitzen-Markierung von 55 Mill. GKV-Mitgliedern in den bun-desdeutschen Landen, die am 1. April 2016 schon geknackt worden war (vgl. dfg 20 - 16, S. 7ff.) noch einmal um rund 150.000 Mitglieder netto getoppt. Zum anderen, absoluter Gewinner der Wechselbewegungen innerhalb der GKV sind die Ortskrankenkassen. Vor allem Körperschaften aus den anderen Kassenarten mit hohen Zusatzbeiträgen mußten einen erheblichen Blutzoll entrichten. Hier wirkte sich das „Richtbeil“ ganz wie die Axt eines Henkers für die Betroffenen aus (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe).

Mitgliederentwicklung II: Wenn das „Richtbeil“ namens Zusatzbeitrag zuschlägt

(dfg 32+33 – 16) Seit 2004 bemüht sich die dfg-Redaktion um Transparenz bei der Mitglieder- und Versichertenentwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die in den mittlerweile traditionellen dfg-GKV-Rankings münden. Doch selten zuvor mußte sie von so dramatischen Entwicklungen bzw. Wechslerbewegungen auf breiter Front berichten, wie bei den aktuellen Ran-kings. Also dem für die GKV-Mitglieder (vgl. BzG 4 – 16, das als Supplement dieser dfg-Ausgabe beiliegt) bzw. dem für die Versicherten (vgl. 34. Ranking als Dokumentation in dieser dfg-Ausga-be). Verluste in schwindelerregender Höhe wie Netto-Zuwächse in sonst unüblicher Form sind zu vermelden. Daß die AOK-Familie fast alle „Erfolge“ aus anderen Kassenarten blaß erscheinen läßt, das war zwar bei den Daten für das I. Quartal 2016 etwas absehbar (vgl. dfg 19 – 16, S. 6ff.). Aber nicht in dem jetzt zu dokumentierenden Ausmaße.

Ärzte:
KBV-CBH-BMG-Kabalen: Wer hat hier wen „getäuscht“?

(dfg 32+33 – 16) Die parlamentarische Sommerpause 2016 plätschert so vor sich hin. Keinerlei gesundheitspolitisches Getöse eines auf Publicity erpichten Akteurs füllt die Lücken. Auch Beobachter nutzen die Ruhe, um Liegengebliebenes zu studieren, weil der Inhalt entweder juristisch oder ökonomisch diffizil ist. Das gilt auch für die dfg-Redaktion. Das juristische Stichwort heißt „arglistische Täuschung“ und ist im § 123 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Wer sich so getäuscht sieht, kann eine einmal abgegebene Willenserklärung anfechten. Allerdings, das Stichwort gehört zu den so genannten unbestimmten Rechtsbegriffen im deutschen Zivil- und Verwaltungsrecht. Und bei dieser Art von Problemfeldern fangen auch veritable Juristen sich an zu streiten und vertreten unterschiedliche Auffassungen. Nun weiß jeder kundige Thebaner, daß auch im bundesdeutschen Gesundheitswesen „getäuscht, getrickst und getarnt“ wird, unter den Teppich gekehrt oder gar verheimlicht wird. Nur rauskommen oder aus dem Keller gespült werden dürfen die Vorgänge nicht, dann wird es für das weitere Auskommen oder die Karriere des einen oder anderen Akteures recht eng. Leider steht seit gut einem Jahr der Vorwurf der „arglistigen Täuschung“ bei einem Ex-Entscheidungsträger einer bundesweiten Körperschaft bisher öffentlich unwidersprochen im Raum. Neuere der dfg-Redaktion vorliegende Dokumente werfen allerdings auf die Gegenseite auch kein glanzvolles Licht.

Personalia / Berliner Szene:

1. BSG erhält neuen Präsidenten

Terminvorankündigung:
Einladung zum 8. A+S-Netzwerkertreffen im „Haifischbecken Gesundheitswesen“

(dfg 32+33 – 16) Nur wenige andere Bereiche in der deutschen Wirtschaft erfordern ein solch großes Spezialwissen wie das deutsche Gesundheitswesen. Täglich werden Entscheidungen durch gesetzlich definierte Sperren blockiert, ist kaum noch ein Blick über den eigenen Tellerrand möglich. Die Auswirkungen sind bekannt: Man schmort im eigenen Saft. Wer sich in einem fachlichen Netzwerk befindet, versteht mehr, kann optimal entscheiden.

Dokumentation:
34. dfg-GKV-Versicherten-Ranking: Nicht alles für die Ortskrankenkassen!?

(dfg 32+33 – 16) Zum 34. Mal legt die dfg-Redaktion das dfg-GKV-Versicherten-Ranking aller deutschen Krankenkassen vor. Zusammen mit dem dfg-GKV-Mitglieder-Ranking und dem dfg-Krankenkassen-ATLAS entstanden seit 2004 Fakten-Kompendien über den Strukturwandel in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die so ihresgleichen suchen.

 

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