dfg - Ausgabe 03 - 17

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10327

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 03 - 17"

Verlagsmitteilung:
Das Rennen um die „dfg Awards®“ geht in die neunte Runde

(dfg 3 – 17) Aus gegebenem Anlaß weist die dfg-Redaktion darauf hin, daß ab der nächsten Woche die heiße Phase des Ausschreibungsverfahrens für den „dfg Award® 2017“ beginnt. Interessierte dfg-Leserinnen und -Leser sollten daher ihr besonderes Augenmerk auf den Inhalt dieser nächsten dfg-Ausgabe des Jahres 2017, der Nr. 4 – 17, legen. Sie finden dann im Anhang die 1. Ausschreibung. Der Versand der Bewerbungsbögen erfolgt in den bekannten rot bedruckten Umschlägen im Februar 2016. Bitte schon heute die Sekretariate und Poststellen entsprechend benachrichtigen.

Kurz vor Redaktionsschluß:
Morbi-RSA: Gemischte Gefühle nach Beiratsergänzung durch BVA und BMG

(dfg 3 – 17) Man kann sich über den Fleiß der Beamten im Bundesgesundheitsministerium (BMG) wie im Bundesversicherungsamt (BVA) nicht beschweren. Innerhalb von nur vier Wochen – trotz der Weihnachtsfeiertage 2016 und dem darauf folgenden Jahreswechsel – bosselten sie an einer „überzeugenden“ Ergänzungsliste für den „Wissenschaftlichen Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs“ (RSA), der bekanntlich bei der Bonner Behörde angesiedelt ist. Erst am 13. Dezember 2016 hatte BMG-Staatssekretär Lutz Stroppe (59) den Erlaß unterzeichnet, mit dem das Gremium einen Auftrag für ein „Sondergutachten“ erhält, das es bis zum 30. September 2017 abzugeben hat. Dieser war verbunden mit der Auflage, daß zwei weitere Wissenschaftler nur für diese Sonderarbeit gefunden werden sollten. Bereits am 12. Januar 2017 präsentierte BVA-Präsident Frank Plate (56) zwei Namen, denen das Ministerium bereits am 13. Januar 2017 schriftlich zustimmte und das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) in Gang setzte. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) re-agierte man bereits mit gemischten Gefühlen auf die Vorschläge. Denn der eine Kandidat ist zwar ein international renommierter RSA-Spezialist, der aber außerordentlich freundschaftlich in das Beziehungsgeflecht einer Kassenart eingebunden zu sein scheint. Während der andere ein ausgewiesener Wettbewerbsökonom ist. Damit dürften beide widerstreitenden Lager im Streit um die Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) „bedient“ sein. Ob dieses austarierende Verhalten den Beratungen im Beirat dienlich ist, wird sich zeigen.

Gesetzliche Krankenversicherung:
dfg-Serie (Teil 2): Bilanz-Ranking nach „Gesamtvermögen“ 2014/2015

(dfg 3 – 17) Mit dem 1. Januar 1996 verordnete der Gesetzgeber der Gesetzlichen Krankenver-sicherung (GKV) und damit den Krankenkassen den Eintritt in den „Wettbewerb“ untereinander. Seitdem gelten andere, härtere „Markt-Regeln“ für die Krankenkassen und der so gewollte Strukturprozeß hat nicht nur den Verkehr auf der GKV-Fusionsautobahn nachhaltig beeinflußt. Wenn das Geld zur Deckung der laufenden Ausgaben nicht mehr reicht und die Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeiträge die Vorzüge einer guten Versichertenbetreuung nicht mehr auffangen kann, dann sollten nicht nur bei den jeweils zuständigen Aufsichten die Alarmglocken schrillen. So manchen „Marktaustritt“ der letzten Zeit konnte man so vorausahnen. Vor allem, seit der Gesetzgeber die Körperschaften zu einer gewissen finanziellen Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zwang. Schließlich müssen diese bis zum 30. November eines Jahres Teile ihrer Bilanzen des Vorjahres im Bundesanzeiger oder auf ihrer eigenen Website veröffentlichen. Zum ersten Male startete die dfg-Redaktion daher in der Ausgabe 49 – 14 eine dfg-Serie mit der Zusammenstellung ausgewählter Kennzahlen und setzte diese 2015 genauso fort wie 2016 (vgl. dfg 50 – 16, S. 5ff.). Traditionell ist der zweite Teil der Serie dem „Gesamtvermögen“ der Kassen gewidmet. Denn die „Juliustürme“ der 113 noch existierenden Kassen sind recht unterschiedlich gefüllt. Und wer genau hinsieht, der versteht besser, warum die Entscheidungsspielräume jeder einzelnen Körperschaft beim Umgang mit ihren Geldern zum Wohle ihrer Versicherten entweder recht eng oder weit gefaßt sind.

Heilmittel:
IFK-Wirtschaftszahlen 2016: Vor allem der ländliche Raum bereitet Sorgen

(dfg 3 – 17) Die Krankenkassen achten seit jeher mit Argusaugen auf die Kostenentwicklung einzelner Ausgabenbereiche in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), bevor sie weitere Honorarsteigerungen goutieren. Vor allem die Steigerungen im Heilmittelsektor beäugt so mancher Kassenfürst kritisch, gehört dieser zu denjenigen mit „attraktiven“ Zuwächsen in den letzten Jahren. Doch schenkt man den Bekundungen einiger Interessengruppen Glauben, dann kommt vom GKV-Geldsegen in den einzelnen Praxen wenig an. Der Transparenz verpflichtet fühlt sich hinge-gen der Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten (IFK). Aus seinen gut alle zwei Jahre durchgeführten „Wirtschaftlichkeitsumfragen“ ließen sich in der Vergangenheit des öfteren die aktuellen Entwicklungen und Trends herauslesen (vgl. zuletzt dfg 23 – 14, S. 6ff.). Das gilt auch für die Umfrage 2016 deren Ergebnisse der dfg-Redaktion vorliegen. Sie deuten darauf hin, daß nicht nur die erhöhten Verwaltungsaufwendungen, sondern vor allem die Personalkosten weiter erheblich an den Gewinnen knabbern. Ohne Wellness-Angebote, eine vermehrte Anzahl von Privatpatienten und ein großes Leistungsspektrum dürfte für so manche/n PraxisinhaberIn die Führung der selbständigen Existenz kaum eine große Freude bereiten. Und ein neuer Trend macht dem IFK Sorgen: Kleine Praxen im ländlichen Raum scheinen sich immer weniger zu rechnen.

Personalia / Berliner Szene:
1. Und dann war da noch die Kanzlei CBH

 

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