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dfg - Ausgabe 28 - 17

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10360

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 28 - 17"

Kurz vor Redaktionsschluß:
BVerfG-Senat uneinig, kippt aber Tarifeinheitsgesetz nicht vollständig

(dfg 28 – 17) Das umstrittene Tarifeinheitsgesetz (TEG) von SPD-Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles MdB (46) ist „weitgehend mit dem Grundgesetzt vereinbar“. Das hat der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) in Karlsruhe am 11. Juli 2017 entschieden. Das Gesetz sieht vor, daß in einem Betrieb nur der Tarifvertrag gilt, der mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft geschlossen wurde. Allerdings muß der Bundesgesetzgeber eine der wichtigsten der neuen Normen recht rasch bis zum 31. Dezember 2018 „nachbessern“. Die Karlsruher Richter waren sich bei ihrem Spruch – von elf Klagen hatte man fünf zur Entscheidung angenommen – nicht einig. Die Entscheidung erging teilweise mit Gegenstimmen, zwei Richter gaben ein Sondervotum ab.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Parteiprogramme (Teil VIII): Unions-Weichspüleinheiten mit vielen Allgemeinplätzchen

(dfg 28 – 17) Als letzte der im 18. Deutschen Bundestag vertretenen Parteien legten die beiden Schwesterparteien der Union, die CDU und die CSU, am 3. Juli 2017 das gemeinsam von den eigenen Granden – ohne Beteiligung der Basis – zusammen gestrickte „Wahlprogramm“ der Öffentlichkeit vor. Auf 76 Seiten konzentriert sich die Union vornehmlich auf die Trias (Innere) Sicherheit, Familie sowie Steuern und Finanzen. Viele Details muten außerordentlich weich gespült an, man findet viele verbale „Allgemeinplätzchen“, die Raum für jegliche Hoffnungen nach allen Richtungen bieten. Die Union legt sich nur in Kernfragen fest, den großen Rest an gesellschaftspolitischen Problemlagen handelt man quasi im Vorübergehen ab. Vermutlich, weil man weiß, daß der „Normalbürger“ sich um die intensive Behandlung von Details oder von konkreten, riesigen Versprechungen eh wenig hält. Es sei denn, es handelt sich um Steuersenkungen – die kommen immer gut an.

Wir dokumentieren die wichtigsten Passagen aus dem Unions-Papier im vollen Wortlaut.

Positionen des GKV-SV: Nur beim Morbi-RSA scheiden sich die Geister

(dfg 28 – 17) Politische Forderungs- und Grundsatzpapiere bedürfen beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) stets gewisser „Runden“, die sie durch die diversen Gremien zu drehen haben. Selten passiert ein Oeuvre textlich zuvor unbearbeitet den alles entscheidenden Verwaltungsrat. Die 60 SelbstverwalterInnen pochen gekonnt und manchmal mit Nachdruck auf ihr gesetzlich verbrieftes Recht, auf politischen Feldern ihrem Vorstand und der Verwaltung gewisse Vorgaben zu machen. Daß der GKV-SV als wichtigster Spitzenverband der Payer im bundesdeut-schen Gesundheitswesen in das vielstimmige Forderungskonzert einstimmen würde, das durfte man erwarten. Auch, daß das „Positionspapier für die 19. Legislaturperiode 2017 – 2021“ etwas voluminöser ausfallen würde. Am 28. Juni 2017 verabschiedete das Kontrollgremium dann endlich in der Berliner Reinhardtstraße seine 36 politischen Seiten. Doch zum ersten Male trat mit diesem Papier deutlich zu Tage, daß es mit der Einigkeit der Kassenarten im GKV-SV nicht mehr zum Besten steht. Wenn auch nur bei einem Thema. Und der heißt, wie könnte es anders sein: „morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA). Wohlweislich hielt man in Berlin-Mitte das Papier etwas unter Verschluß, es sickerte nur nach und nach in der Hauptstadt durch. Es soll erst am 12. Juli 2017 der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Wir dokumentieren den Punkt 3 des Papieres des GKV-SV im vollen Wortlaut.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Vorstandsgehälter: LSG Baden-Württemberg zementiert Vorgaben der Aufsichten

(dfg 28 – 17) Vorstand oder führender Selbstverwalter einer bundesunmittelbaren Krankenkasse zu sein, bedeutet nicht immer ein Zuckerschlecken. Vor allem dann nicht, wenn sich die Beamten des Bundesversicherungsamtes (BVA) über neue Dienstverträge hermachen. Denn seit der Einfügung des Absatzes 6a in den § 35a SGB IV wird man den Eindruck nicht los, daß die Vorgaben aus Bonn immer restriktiver werden. In einer Arbeitsgruppe, zusammen mit den Landesaufsichten, entwickelte man am Rhein ein restriktives Vergütungssystem für Vorstände, das sich eher an beamtenrechtlichen Vorgaben zu orientieren scheint. Von einem Anreizsystem, ein Unternehmen zu führen, das sich im harten Wettbewerb mit anderen befindet, ist wenig zu spüren. Die von den Aufsichten in einem gemeinsamen „Arbeitspapier“ gesetzten „Trendlinien“ für „angemessene“ Vergütungshöhen wurden seit Ende 2013 immer weiter verfeinert. Am 21. Juni 2017 erhielten diese sogar den juristischen Segen von Landesbeamten, die als Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) Recht sprachen und damit wohl die Trendlinien für die nächsten Jahre zementierten (Az. L 5 KR 1700/16 KL).

Krankenhäuser / Europa:
Strukturveränderung: Wenn Kommunen über Krankenhäuser bestimmen

(dfg 28 – 17) In Deutschland leiden die kommunalen Krankenhäuser unter dem negativen Nimbus, aufgrund von Vorgaben oder Einflußnahmen städtischer oder regionaler Polit-Prominenz betriebswirtschaftlich schlecht geführt zu werden und daher finanziell oft genug Defizite abzuwerfen. Nur selten reißen die Verantwortlichen in den Rathäusern und Landratsämtern das Ruder herum und sorgen für eine betriebswirtschaftliche Führung ihrer Beteiligungen. Meist gelingt das Vorhaben, vor allem, wenn man externen Sachverstand zuläßt und Befindlichkeiten von Seiten der Bevölkerung außen vor. Denn Bürgerinitiativen schüren in der Regel nur latente Versorgungsängste in der Bevölkerung, Vorteile möglicher Privatisierungen sind dann meist nicht mehr nutzbar. Der „Sog aus dem Strudel der Defizite“ ist dann kaum mehr aufhaltbar, eine nachhaltige Strukturveränderung bleibt aus. Einen paradigmatischen Fall führt man gerade im österreichischen Wien vor, aus Angst vor tiefgreifenden Entscheidungen dürfte der aktuell angestoßene Strukturprozeß der hauptstädtischen Krankenanstaltenverbund GmbH (KAV) im Nirwana von Rathaus- und Gewerkschaftsinteressen versinken.

Personalia / Berliner Szene:

1. IKK classic mit neuem Verwaltungsratsduo
2. Münchener Verein angelt sich Pflegespezialisten
3. KV Berlin: Sozialgericht folgt teilweise Wahlanfechtung
4. BdB-Führung bleibt in Urologenhand
5. Paracelsus-Konzern verliert seinen Finanzchef

 

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