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dfg - Ausgabe 40 - 17

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10372

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 40 - 17"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Aufgabenliste des nächsten Gesundheitsministers wird immer länger

(dfg 40 – 17) Noch steht nicht fest, wer voraussichtlich ab 2018 als neuer Bundesminister für die Gesundheitsagenden wie auch für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bzw. für die sonsti-gen Sozailversicherungszweige zuständig ist. Dennoch schälen sich schon jetzt brennende Probleme heraus, die dringend einer durchgreifenden gesetzgeberischen Hand harren. Schon der aktuelle CDU-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe MdB (56) zeigte sich in den vergangenen Jahren in der Abarbeitung des schwarz-roten Koalitionsvertrages fleißig. Ob er selbst oder ein/e andere/r AmtsinhaberIn nach dem Ende der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ebenfalls die Verabschiedung von fast 30 Gesetzgebungsvorhaben und unzähliger Rechtsverord-nungen vorweisen kann, das muß abgewartet werden. Die Aufgabenliste wird zumindest immer länger.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Elektronische Patientenakte: AOK-Familie revolutioniert mit dem VIA-Portal

(dfg 40 – 17) Daß sich die Gemeinsame Selbstverwaltung mit ihrem Auftrag, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mittels der eigens gegründeten Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte gGmBH (gematik) nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat, das ist eine altbekannte Tatsache und nicht von der Hand zu weisen. Kritische Stimmen zum gematik-Dilemma häuften sich in den letzten 15 Jahren. Zuletzt waren es die Vorstandsvorsitzenden der AOKen in Bayern und Baden-Württemberg, Dr. iur. Hermann Platzer (64) und Dr. iur. Christopher Hermann (62), die heftige Kritik an den negativen „Zuständen“ bei den Digitalisierungsbemühungen im Gesundheitswesen übten. Die beiden Kassenfürsten konnten es sich leisten. Wußten sie doch, was am 6. September 2017 als Punkt 6 auf der Tagesordnung des Aufsichtsrates der AOK Bundesverband GbR stand. Unter dem Thema „Vernetzung Gesundheitsmarkt“ präsentierte die federführende AOK Nordost die ersten Ergebnisse aus ihrem Modellprojekt zur Einführung einer elektronischen Patien-tenakte (ePA). Bereits ein Jahr nach Unterzeichnung des ersten Letters of Intent (LOI) am 13. September 2016 (vgl. dfg 37 – 16, S. 3ff.) ist das Konsortium um die Drei-Länder-Kasse soweit, die Kommunikationswege zwischen Kassen, Leistungserbringern und Versicherten zu revolutionieren. Die Modellregion scheint ausgesucht zu sein, die Partner ebenfalls.

Krankenhäuser:
Konzentrationsprozeß: Nur wenig Arbeit für das Bundeskartellamt

(dfg 40 – 17) Der Struktur- und Konzentrationsprozeß im stationären Sektor kommt nur langsam voran. Von größeren Übernahmen oder Fusionen ist aus dem „Markt“ wenig zu hören, an allen Orten werkeln die Verantwortlichen eher an ihren internen Konsolidierungsaufgaben. Das Bundeskartellamt (BKartA) nutzt die Zeit, um seine im Juni 2016 begonnene „Sektoruntersuchung“ fortzusetzen. Zwischendurch bearbeitet man in Bonn die wenigen eingehenden Fälle und erteilt in der Regel die kartellrechtliche Freigabe, wie es die Fälle aus dem Sommer 2017 zeigen.

Personalia / Berliner Szene:

1. Bundesregierung: Nahles geht, Barley kommt, Dobrindt bleibt, Schäuble nicht
2. KKH: Wachwechsel an der Vorstandsspitze vollzogen
3. MDK Rheinland-Pfalz erneut in Personalturbulenzen
4. Wachwechsel beim Apothekerverband Brandenburg
5. VPU setzt auf Kontinuität
6. bpa Arbeitgeberverband setzt auf Kontinuität

Dokumentation:
Reform der Notfallversorgung: Ärztliche Player sind sich einig

(dfg 40 – 17) Zu einer der wichtigsten gesundheitspolitischen Aufgaben in der bald beginnenden 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages dürfte die Reform der Notfallversorgung zählen. Wohl kaum einer der handelnden Akteure möchte „Verhältnisse“ wie in anderen europäischen Ländern (z.B. Österreich, Großbritannien oder südlichen Staaten) heraufbeschwören. Dort über schwemmen Patienten mit weitgehend banalen Erkrankungen die Ambulanzen der Krankenhäuser, legen diese manchmal sogar lahm. Schon aus rein ökonomischen Gründen stellt ein derartiger Zustand für Krankenhausträger ein wahres Horrorszenario dar – die Ambulanzen binden medizinische wie strukturelle Ressourcen und bringen angesichts des herrschenden Vergü-tungssystems wenig ein.

Auch wenn der Gesetzgeber seit Jahrzehnten eine größere Verzahnung des ambulanten und des stationären Sektors fordert, die entsprechenden dreiseitigen Vereinbarungen zwischen den Kostenträgern (GKV, PKV), der Vertragsärzteschaft wie auch den Krankenhausgesellschaften sind rar gesät. Umso wertvoller erscheint es, daß sich wenigstens die bundesdeutschen Funktionäre der Mediziner am 18. September 2017 auf eine gemeinsame Linie einigen und ein entsprechendes „Konzeptpapier“ vorlegen konnten. Wer die Diskus-sionen auf den Ärztetagen der Vergangenheit erlebte, der konnte mitverfol-gen, daß sich in der Regel Krankenhausärzte der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) und vertragsärztliche Granden in feindlichen Lagern wiederfanden. Verteilungskämpfe fanden nicht nur zwischen Haus- und Fachärzten statt, auch die Vertreter des stationären Sektors mischten heftig mit.

Bei der Notfallversorgung sind sich nun MB und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einig. Ihr Credo: Die medizinische Entscheidungshoheit über die jeweils angemessene Versorgung der Patienten muß in die Verantwortung der Ärzteschaft zurückgeführt werden. Aber nur wenn alle Beteiligten mitspielen, können die vorhandenen parallelen Strukturen optimiert und effizient genutzt werden. In ihrem Konzept legen sie die Wege der Patienten (Triage) fest und normieren die Nutzung der vorhandenen und noch zu schaffenden Strukturen. Daß dabei der Ruf nach dem Gesetzgeber nicht ausbleibt, ist angesichts der Gemengelage verständlich. Auch nähern sich MB und KBV den Vorstellungen des Sachverständigenrates für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) zum gleichen Problem an, die dieser am 7. September 2017 in Berlin öffentlich skizzierte. Auch dort gehören Forderungen nach einheitlichen Rufnummern für Rettungs- und Bereitschaftsdienst zum Neuordnungs-Katalog und es sind zentrale Anlaufstellen für die Triage vorgesehen.

Wir dokumentieren das MB/KBV-Papier im vollen Wortlaut.

 

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