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dfg - Ausgabe 44 - 17

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10376

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 44 - 17"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Jamaika-Koalition: Sogar bei den Themen „Gesundheit und Pflege“ kommt was rum

(dfg 44 – 17) Die Sondierungsgespräche für die angestrebte Jamaika-Koalition nehmen in Berlin so langsam Fahrt auf. Auch wenn es an bestimmten Stellen noch hakt, die geplante Menage a quatre scheint mittlerweile von den schwarz-gelb-grünen Protagonisten gewollt zu sein. Am Abend des 30. Oktober 2017 präsentierten sich die Generalsekretäre und Bundesgeschäftsführer der vier Parteien in seltsamer Zufriedenheit den Medien. Man hatte u.a. die Bereiche Arbeit und Rente sowie Gesundheit und Pflege ohne großes Getöse „abgehakt“. Aus den gleichzeitig durchgesickerten Arbeitspapieren kann man entnehmen, daß sich in etwa ein Gesetzes- und Reformfahrplan für die kommenden vier Jahre herausschält, der die Grundlage für die vermutlich ab Dezember 2017 beginnenden Koalitionsgespräche und den dann zu schließenden Koalitionsvertrag bilden könnte. Für die beteiligten Parteien, die sich wie die GRÜNEN am 25. November 2017 erst noch das Plazet ihrer Basis für die Koalitionsverhandlungen holen müssen, könnten die Texte recht anschauliche Beratungsunterlagen darstellen.

Wir dokumentieren das Papier zu „Gesundheit und Pflege“ im vollen Wortlaut.

Zahnärzte: Aus Geldgründen Ausbildung wie zu Uropas Zeiten!?

(dfg 44 – 17) Es soll nicht nur in bundesdeutschen Landen regelrechte Dynastien von akademischen Heilberuflern geben. Was sich eigentlich der „normalen“ Vorstellungswelt entzieht, ist die Möglichkeit, daß im Jahr 1955 ein achtzehnjähriger Student – nennen wir ihn Willi I. - nach der gleichen Approbationsordnung sein Studium an einer deutschen Alma mater aufnahm und es nach denselben Vorschriften durchzog wie 1975 sein Sohn Willi II., 1995 sein Enkel Willi III. und aktuell im Wintersemester 2017/2018 es sein Urenkel Willi IV. zu tun gedenkt. Vier Generationen und in 62 Jahren ein rasanter wissenschaftlicher, medizinisch-technologischer Fortschritt, dessen Schnelligkeit schon heute so manchen Akteur ins Nachdenken kommen läßt. Bei den Zahnmedizinern ist das tägliche Realität, ihre zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO) trat am 1. Mai 1955 in Kraft. Den Inhalt darf man wohl mit Fug und Recht als „verstaubt“ bzw. völlig veraltet bezeichnen. Nach jahrelangem Tauziehen wollte CDU-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe MdB (56) kurz vor Ende der 18. Legislaturperiode diesem Problem ein Ende bereiten. Am 2. August 2017 paukte der Niederrheiner den 197-seitigen Entwurf einer „Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung“ (ZApproO) durch das Bundeskabinett. Doch: Am 3. November 2017 droht das Vorhaben im Bundesrat zu scheitern (vgl. BR-Drs. 592/17). Den Ländern ist die Umsetzung der neugefaßten Normen zum einen zu teuer. Und neben den Finanzministern gehen auch die Kultusminister auf die Barrikaden. Statt sich für eine verbesserte bzw. optimierte Ausbildung von Zahnmedizinern einzusetzen, dürfte man in den Landeshauptstädten den Einflüsterungen der altehrwürdigen Ordinarien und ihrer Fakultäten erlegen sein, die anscheinend die geplanten Veränderungen so fürchten wie der Teufel das Weihwasser.

Klinik-Lobbyisten heizen den Jamaikanern ein

(dfg 44 – 17) Die schwarz-gelb-grünen Sondierungsgespräche zu den Bereichen Gesundheit und Soziales hatten noch gar nicht begonnen. Da machte es sich schon einmal gut, wenn man als Interessenvertreter seine konkreten Wünsche noch schnell in der Hauptstadt deponieren konnte. Für den stationären Sektor meldete sich bereits am 4. Oktober 2017 der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschland (VKD) zu Wort. Erst am 26. Oktober 2017 folgte die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft (DKG). Wie nicht anders zu erwarten war, konzentrierten sich die Forderungen der Lobbyisten vornehmlich auf den Erhalt der Kliniklandschaft in Deutschland. Daß Struktur- und andere Maßnahmen nicht ohne Geld durchgeführt werden können, versteht sich ebenfalls. Also deponierten die Krankenhausvertreter auch gleich konkrete Subventionsforderungen. Die, wenn sie alle optimal realisiert würden, leicht die untere zweistellige Mrd.-€-Grenze knackten. Was sich von den Forderungen hinterher im möglichen Koalitionsvertrag der Jamaikaner wiederfindet, das muß man abwarten. Schließlich soll ja 2018 ein Jahr der Beitragssatzstabilität sein und der Gesamtsozialversicherungsbeitrag die Schallmauer von 40 Prozent nicht überschreiten. Beide Benchmarks unter einen Hut zu kriegen, das dürfte den Jamaikanern nicht leicht fallen.

Gesetzliche Krankenversicherung / Heilberufe:
Auch Entbürokratisierung braucht ihre Zeit

(dfg 44 – 17) Über den Wust an bürokratischen Vorschriften klagen die Leistungserbringer im bundesdeutschen Gesundheitswesen seit Jahrzehnten. Nicht unberechtigt, schaut man sich ein-fach nur den Umfang des SGB V an, der aufgrund der ständigen Verfeinerung der dort enthaltenen Normen durch den Bundesgesetzgeber unaufhaltsam wächst. Und dessen Details ab und an nur noch von wenigen Experten verstanden werden können. Allein die Vertragsärzte sollen laut einer Studie für die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) jährlich 2,4 Mrd. € für administrative Aufgaben „verschwenden“. Daß es aber gar nicht so einfach ist, einmal selbst oder im Rahmen der Gemeinsamen Selbstverwaltung eingeführte Bürokratievorhaben wieder abzuschaffen, zeigt ein Projekt des 2006 von der Bundesregierung ins Leben gerufenen Nationalen Normenkontrollrates. Schon beim Bemühen Bürokratie im bundesdeutschen Gesundheitswesen abzubauen, zog z.B. die Bundesärztekammer (BÄK) nicht mit. Während ihr zahnärztliches Pendant (BZÄK) genauso intensiv mitarbeitete wie die beiden Kassen(zahn-)ärztlichen Bundesvereinigungen (KBV/KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV). Am 23. Oktober 2017 präsentierte man in Berlin einen ersten Zwischenbericht des seit 2013 Erreichten. Normierte aber gleichzeitig einen „Arbeitszettel“ für die 19. Legislaturperiode des Bundestages.

 

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