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dfg - Ausgabe 49 - 17

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10385

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 49 - 17"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Apotheker und andere in den G-BA! – Mit wem stimmte Hecken sich ab?

(dfg 49 – 17) Eine Gesetzgebungstätigkeit dürfte vor Mitte des Jahres 2018 in der Hauptstadt nicht wieder aufgenommen werden. Welche Reformen und Novellen dabei Priorität genießen werden, das steht noch in den Sternen. Daß sich daher der eine oder andere Akteur politisch „positioniert“, das gehört zu den üblichen verbalen Usancen, die Politiker nur zu gerne pflegen. So ist es kein Wunder, wenn der ehemalige saarländische CDU-Landesgesundheitsminister Prof. (Saarland) Josef Hecken (58) die Gunst der Stunde eines Interviews mit der „Pharmazeutischen Zeitung“ (PZ) nutzte, um als Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) den künftigen Entscheidungsträgern in der Berliner Friedrichstraße wie im Parlament so einiges ins Stammbuch zu schreiben. Ob das PZ-Gespräch nur für Freude im Gesundheitswesen sorgte, das sei dahingestellt.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Wenn das Kartellamt macht- und zahnlos ist …

(dfg 49 – 17) Kennen Sie eine der Grundregeln des U.S.-Weltkonzernes Procter & Gamble? Wenn eines seiner Konsumgüter in seinem nationalen Marktsegment nicht unter den TOP 3 rangiert, wird es ausgemustert, meist verkauft oder gar der Vertrieb eingestellt. Die tradierten Regeln der Ökonomie goutieren das. Denn nur eine starke Stellung im Markt garantiert gewaltige Umsätze, üppige Gewinne und damit Dividenden für die Eigner. Damit Unternehmen nicht zu Monopolisten oder Oligopolisten aufsteigen, schufen die Gesetzgeber weltweit Anti-Trust-Gesetze oder in Deutschland das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. mehr oder minder durchsetzungs-fähige Kartellbehörden. In Deutschland wachen das Bundeskartellamt (BKartA) und die Monopolkommission über die Märkte. Die Bonner Behörde schreitet z.B. ein, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen seine Stellung mißbraucht oder kleineren Wettbewerbern quasi die Lust zum Überleben nimmt (§ 18ff. GWB). Nur, der Bundesgesetzgeber hat sich noch keine Gedanken darüber gemacht, was passieren soll, wenn Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts in ihrem (regionalen) „Markt“ der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu groß und einflußreich gegenüber den anderen Wettbewerbern werden. Darauf haben in der letzten Zeit verschiedene Veröffentlichungen (vgl. Ausgabe 10 – 17 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ als Supplement zu dieser dfg-Ausgabe) und gemeinsam der BKK Dachverband (BKK DV), der Ersatzkassenverband vdek sowie die Interessengemeinschaft IKK e.V. aufmerksam gemacht. Ähnliches gilt, wenn durch diese Marktbeherrschung den Leistungsanbietern auf der anderen Seite, angemessene Honorare versagt bzw. die Luft zum Überleben abgeschnürt werden könnte.

Neue dfg-Serie: GKV-Bilanz-Ranking nach Verwaltungskosten 2015/2016

(dfg 49 – 17) Zum 30. November eines jeden Jahren müssen die Krankenkassen wichtige Kernzahlen ihrer Bilanzen im Bundesanzeiger veröffentlichen. Nicht jedem Kassengranden behagt diese Vorschrift des Gesetzgebers, weil ihm die geforderte Transparenz nicht ins Konzept paßt. Andererseits sind die Kennziffern nicht nur für Insider ein „gefundenes Fressen“, weil bei etwas Sachkompetenz schon ein gewisser Einblick in die reale wirtschaftliche Lage der Körperschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährt wird. Doch gegen gesetzliche Vorschriften ist kein Kraut gewachsen. Kein Wunder, wenn sich in 2017 kein Kassen-Grande mehr bestrebt sah, den wahren finanziellen Zustand seiner Körperschaft zum Stichtag 31. Dezember 2016 zu verschleiern oder gänzlich vor der Öffentlichkeit verborgen zu halten. Angesichts der Tatsache, daß alle Bilanzen vorliegen, vermag die dfg-Redaktion – im Gegensatz zu den Vorjahren – bereits wenige Tage nach dem Ablauf der Veröffentlichungsfrist den 1. Teil der geplanten Bilanz-Serie zu präsentieren. Er widmet sich der Entwicklung der zum Stichtag erhobenen Verwaltungskosten von 2015 auf 2016. Und die recherchierten Ergebnisse haben es in sich.

Ärzte:
KV-Verwaltungsumlagen: Das Abrechnungsgeschäft geht für Vertragsärzte ins Geld

(dfg 49 – 17) Jedes Quartal eines Jahres wollen Milliarden von erbrachten Leistungen der bundes-deutschen Vertragsärzte abgerechnet und in harten Euros ausgezahlt werden. Für die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) seit Jahrzehnten zwar eine wichtige Aufgabe, aber ein Massengeschäft. Für ihre Dienstleistungen verlangen die Körperschaften von ihren Mitgliedern Verwaltungskostenumlagen. Und wie bei den Kassen auch (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe) – die erhobenen Prozentsätze für die an sich gleiche Aufgabe differieren gewaltig, von 1,8 bis 3,8 Prozent ist alles drin. Dank einer vom Hamburger „ärztenachrichtendienst“ (änd) am 24. November 2017 publizierten Umfrage gibt es aktuell etwas Transparenz.

Personalia / Berliner Szene:

1. SPD-Bundestagsfraktion: Lauterbach erntet bei Wahlen nicht nur Zustimmung
2. BDA-Präsident im Amt bestätigt
3. Geschäftsführerwechsel bei DAVASO
4. DKG bestimmt ihr Präsidium neu
5. KKVD: Paul steht weitere vier Jahre an der Spitze
6. Apothekerkammer Westfalen-Lippe mußte neuen Vizepräsidenten wählen
7. Neuer IFK-Geschäftsführer berufen
8. PRO Generika mit neuem Vize-Vorsitzenden

Verlagsmitteilung:

Dieser dfg-Ausgabe liegt als Supplement für unsere Abonennten die Ausgabe Nr. 10 - 17 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ bei mit einem Ergebnispapier von Maximilian Schwarz und Martin Blaschka von der WIG2 GmbH, Leipzig unter dem Titel „Eine regionale Analyse von Krankenkassen-Marktanteilen und Entwicklungen der Altersverteilungen am Beispiel Sachsen – Erste Vorergebnisse aus der GKV.Wettbewerbsstudie 2018 “.

Verlag und dfg-Redaktion bitten um Beachtung.
 

 

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