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dfg - Ausgabe 08 - 18

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10397

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 08 - 18"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Frauenquote im Gesundheitswesen – Der G-BA ist schon in weiblicher Hand

(dfg 8 – 18) Die Zeiten ändern sich: 1961 mußten die wenigen Frauen in der CDU/CSU-Bundes-tagsfraktion mittels eines „sit in“ mühevoll erkämpfen, daß endlich eine Frau zur Bundesministerin gekürt wurde. Elisabeth Schwarzhaupt (+), die erste CDU-Bundesgesundheitsministerin verdankte also ihr Amt einer Aktion, mit der die weiblichen Bundestagsmitglieder den Eingang vor dem Sitzungssaal blockierten, in dem die Koalitionsverhandlungen stattfanden. Heute: Die Bundesrepublik wird seit Jahren von einer Frau geführt. Und die CDU-Vorsitzende Dr. rer. nat. Angela Merkel MdB (63) nominierte am 19. Februar 2018 mit Annette Kramp-Karrenbauer MdL (55) eine Frau für das Amt der Generalsekretärin der Partei. Und beim möglichen Koalitionspartner SPD bereitet sich die erste weibliche Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Andrea Nahles MdB (47) darauf vor, auch den Parteivorsitz zu erklimmen. Drei weitere Fraktionen im Hohen Haus an der Spree (AfD, DIE LINKE, BündnisGRÜNE) warten mit geschlechtsgemischten Führungsduos auf. Bei den GRÜNEN sitzen sogar mehr weibliche Abgeordnete (58,2 Prozent) in der Bundestagsfraktion als Männer. Ähnlich ist das Kräfteverhältnis bei der LINKEN (53,6 Prozent). Und auch in der Gesetzlichen Krankenver-sicherung (GKV) berufen immer mehr Kassen Frauen in Führungspositionen (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe). Doch der Schein trügt. Von einer Gleichberechtigung in den obersten Etagen scheint man im bundesdeutschen Gesundheitswesen vielerorts noch weit entfernt zu sein. Zu dieser Erkenntnis kommen Aufstellungen, die die Bundesregierung als Antwort auf eine Kleine Anfrage der BündnisGRÜNEN erstellte (vgl. BT-Drs.: 19/725).

Gesetzliche Krankenversicherung / Erratum:
Was ein Fehler beim dfg-Ranking alles auslöst

(dfg 8 – 18) Zum 40. Male veröffentlichte die dfg-Redaktion am 15. Februar 2018 mit der dfg-Aus-gabe 7 – 18 und der Ausgabe 1 – 18 des Supplementes „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ die dfg-GKV-Rankings zum Stichtag 1. Januar 2018. Wie üblich wurden die Daten bei den 110 noch existierenden Körperschaften erhoben und akribisch in die bekannten Formen umgegossen. Die dfg-Redaktion ist dabei auf die Mithilfe der Kassen angewiesen – und trotz aller Sorgfältigkeit nicht davor gefeit, im nachhinein Fehler richtig zu stellen. Dieses Mal traf es mit der Merck BKK eine geschlossene Betriebskrankenkasse. Sie meldete zum Stichtag 25.675 Mitglieder. Das hätte einen Netto-Zuwachs von 3.464 Mitgliedern bzw. ein Plus von 15,71 Prozent bedeutet. Mit diesem für einen Pharmakonzern als Trägerunternehmen eigentlich tollen Zuwachs sprang die Kasse von Rang 75 auf Rang 70 des dfg-GKV-Rankings nach Mitgliedern und tauchte in der TOP-10-Gewinner-Liste nach Prozent auf Platz 4 auf (vgl. dfg 7 – 18, S. 12). Die dfg-Redaktion bittet alle dfg-Leserinnen und –Leser, die BKK Merck auf dieser Seite zu streichen und die Einträge zu ändern. Denn richtig ist, bei der Übermittlung der Daten per Mail erfolgte von Seiten der Kasse ein kleiner, aber gravierender Tippfehler. Richtig ist: Zum Stichtag 1. Januar 2018 verfügte die BKK Merck über 22.675 Mitglieder – also aus einer richtigen 2 wurde eine falsche fünf. Damit ändert sich auch die TOP 10-Gewinner-Liste und die so rückzustufende Merck BKK tauschte mit der Metzinger BKK den Rang 75 im aktuellen dfg-Mitglieder-Ranking (vgl. BzG 1 – 18, S. 4).

Ärzte:
BGH: Erneutes jameda-Urteil schützt vor Bewertungsportalen

(dfg 8 – 18) So genannte „Bewertungsportale“ sind eine Erfindung des Internet-Zeitalters. Nicht immer sorgen diese neuen Geschäftsmodelle für Freude – vor allem für die Bewerteten, über denen schon einmal ein ungewollter „Shitstorm“ der bewertenden Kunden niedergehen kann. Das geht Gastronomieunternehmen z.B. bei „TripAdvisor“ genauso wie Medizinern mit dem Arztsuche- und Bewertungsportal „jameda“. Ärgerlich wird es für die Betroffenen vor allem dann, wenn herauskommt, daß die Portale Werbekunden anders stellen als nichtzahlende „Basiskunden“. Diesem dif-ferenzierten, wohl aus ökonomischen Gründen betriebenen, Usus dürfte wohl der Bundesgerichtshof (BGH) am 20. Februar 2018 Einhalt geboten haben. Er fällte ein zweites jameda-Urteil (Az.: VI ZR 30/17) und stellte das „schutzwürdige Interesse“ einer betroffenen Dermatologin „an dem Ausschluß der Speicherung“ ihrer Daten über das Grundrecht des Portals der Meinungs- und Medienfreiheit. Sprich: jameda muß den Grundeintrag der Ärztin auf deren Verlangen löschen. Und vermutlich sein Geschäftsmodell nachhaltig ändern.

Personalia / Berliner Szene:

1. MDS setzt auf Kontinuität
2. AOK Rheinland-Pfalz/Saarland setzt erneut auf eine Frau
3. STADA: Neue Eigentümer berufen neuen Vorstandsvorsitzenden
4. Finks Erbe: „Hauptstadtkongreß“ wird Schwester-Unternehmen der „Ärzte-Zeitung“

 

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