Zurück
Vor

dfg - Ausgabe 26 - 18

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10420

 

Bestellung nur über unten befindliches Formular möglich

35,52 € *

Wenn Sie eine Ausgabe bestellen möchten, dann wenden Sie sich bitte per Mail an:

- Lange@dfg-online.de
- Recherche@dfg-online.de

bzw. telefonisch : 030 - 275 965 90

oder nutzen Sie das Kontaktformular:
https://shop.dfg-online.de/kontaktformular

 
 

Produktinformationen "dfg - Ausgabe 26 - 18"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Morbi-RSA: Beiratsgutachten findet auch keinen „Stein der Weisen“

(dfg 26 – 18) Das schwarz-rote Kabinett ist gerade einmal 100 Tage im Amt – und schon knistert es gewaltig. Nicht nur in Sachen Flüchtlingspolitik zwischen CSU und CDU. Auch in der Gesundheitspolitik scheinen sich die früheren schwarz-roten Textschmiede wie z.B. CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) und der zuständige stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (55) nicht mehr grün zu sein. Auf seinem Twitter-Account ätzt der Kölner Gesundheitsökonom gewaltig. Grundsätzlich gegen die CSU, aber Lauterbach zog im Verlauf des Juni 2018 schon mehrfach über Spahn her. Freundschaftliche Stimmung dürfte zwischen den beiden nicht herrschen. Einen weiteren Grund für Lauterbach’sche Sottisen dürfte das Sondergutachten des Wissenschaftlichen Beirates zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs beim Bundesversicherungsamt (BVA) liefern, das sich „den regionalen Verteilungswirkungen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs“ (Morbi-RSA) widmet. Dank der akribischen Detailverliebtheit der BVA-Mitarbeiter soll das Oeuvre der neun Wissenschaftler mittlerweile gewaltig an „Fülle“ gewonnen haben. Daher verzögert sich die öffentliche Vorlage des Gesamtwerkes weiter und weiter. Man rechnet mit einem offiziellen Abgabetermin im August 2018. Immerhin: Die Experten scheinen sich vor dem 15. Juni 2018 auf eine 14 Punkte umfassende Zusammenfassung geeinigt zu haben, die seitdem wohl im Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorliegt und allmählich in die Fachkreise durchsickerte. Allein über dieses sechs Seiten umfassendes Werk soll man in den Sozialdemokraten nahestehenden Kreisen nicht gerade amüsiert sein. Denn unter den Vorschlägen der neun gesundheitsökonomischen Weisen findet sich kein „Stein“, der auf den ersten Blick begeistert. Von einem kleinen Umverteilungsvolumen im niedrigen dreistelligen Mill.-€-Bereich wird getuschelt. Kein Wunder, daß sich nicht nur die Politiker, sondern auch der „Markt“ aktuell mit Wortspenden in Sachen Morbi-RSA weitgehend bedeckt halten.

Wir dokumentieren den Ergebnisteil der Zusammenfassung des Beirates im vollen Wortlaut.

Gesetzliche Krankenversicherung:
KV45: Der wirtschaftliche Erfolg sorgt für eine weiterhin gute GKV-Bilanz

(dfg 26 – 18) In der deutschen Wirtschaft boomt es noch immer. Davon profitierten im I. Quartal 2018 auch die 110 noch existierenden Krankenkassen in Deutschland. Durch einen weiteren, wenn auch moderateren Anstieg der Mitgliederzahlen und dem damit auch verbundenen Zuwachs bei den Beitragseinnahmen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den ersten drei Monaten des Jahres in Höhe von 4,1 Prozent konnten die Körperschaften Kostensteigerungen weitgehend auffangen und erwirtschafteten ein erneutes, wenn auch wesentlich geringeres Gesamt-Plus. Laut der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 21. Juni 2018 veröffentlichten KV45-Daten der GKV stand ein Überschuß von 416 Mill. € in den Büchern. Im Vergleichszeitraum 2017 waren es noch 1,383 Mrd. € gewesen (vgl. dfg 10 – 17, S. 9ff.). Die Leistungsausgaben erhöhten sich im I. Quartal 2018 auf über 59,7 Mrd. € bzw. 2,6 Prozent je Versicherten (2017 = 2,1 Prozent), blieben aber hinter den Einnahmen in Höhe 60,1 Mrd. € zurück.

Ärzte:
Selektivverträge: MEDI und SpiFa sind vertrags- und kampfbereit

(dfg 26 – 18) Es klingt wie eine wettbewerbliche Kampfansage: „Wir können und wollen selektivvertragliche fachärztliche Versorgung zur Versorgungsverbesserung in Deutschland etablieren!“ Dieser Satz steht am Ende eines gemeinsamen Positionspapieres von MEDI Deutschland und dem Berliner Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) vom 25. Juni 2018, mit dem die beiden Ärzteverbände beweisen wollen, „daß mit Selektivverträgen als alternative Regelversorgung dauerhafte Lösungen für die Herausforderung des demographischen Faktors“ gefunden werden können. Im Klartext heißt das: Irgendwann ab dem Sommer 2018 dürfte interessierten Krankenkassen neben dem Deutschen Hausärzteverband (HÄV) ein weiterer Vertragspartner zur Verfügung stehen, um mit intelligenten Vertragslösungen die Versorgung der Bevölkerung zu optimieren. Schließlich vertreten beide Organisationen eine Vielzahl von Fachärzten in Deutschland, denn vor allem im SpiFa tummeln sich die fachärztlichen Berufsverbände.

Personalia / Berliner Szene:

1. Bayerische Landesapothekerkammer bestätigt Präsidenten
2. Generationswechsel beim PVS Verband
3. PHAGRO: Fachmedien spekulieren über Geschäftsführerwechsel

Dokumentation:
Krankenhäuser: BMF-Beirat will tiefgreifende Reformen

(dfg 26 – 18) Eine herrschende Meinung in der wissenschaftlichen Literatur wie in der Gesellschaft bildet sich in den seltensten Fällen von heute auf morgen. Aber eine Erkenntnis dürfte im bundesdeutschen Gesundheitswesen nicht erst seit den ständigen Finanz-Klagen der Krankenhausorganisationen in den letzten Jahren gereift sein: „Im stationären Sektor muß etwas Tiefgreifendes passieren“. Doch allen Beteiligten muß klar sein, daß der konsensuale Weg dorthin steinig sein wird, denn die divergierenden Interessen von Krankenhausträgern, Kostenträgern, Ländern und dem Bund machen eine Einigung fast zum „Ding der Unmöglichkeit“. Gehöriges Wasser auf die Mühlen derjenigen Akteure, die auf eine schnelle Reform drängen, goß am 20. Juni 2018 ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministerium (BMF), das in Berlin veröffentlicht wurde. Auf knapp 59 Seiten machten sich die 36 Professoren aus den unterschiedlichsten Disziplinen über die „Über- und Fehlversorgung in deutschen Krankenhäusern“ her. Ihre Vorschläge, wie z.B. endlich die monistische Finanzierung einzuführen, sind teilweise uralt. Oder dürften per se am Beharrungsvermögen von Kommunen und Ländern scheitern. Zumal sich auch dieses Expertengremium nicht in allen Details einig war. Andere Empfehlungen, sollten sie von den Politikern umgesetzt werden, würden andererseits tiefgreifende Strukturveränderungen nicht nur im stationären Sektor, sondern auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bewirken.

Auch wenn manches vom Beirat Vorgetragene altbacken wirkt, so muß man sich einen Fakt vor Augen führen. Daß sich ein Expertengremium beim heute SPD-geführten Bundesfinanzministerium um die Krankenhausstrukturen Gedanken macht, ist eigentlich ein ungewöhnlicher Vorgang. Denn das Haus an der Berliner Wilhelmstraße kümmert sich ja eher um Steuerfragen und die Finanzen des Bundes. Und der Bund hat mit der Krankenhausfinanzierung gemäß den Vorgaben des Grundgesetzes nur rahmengebende Kompetenzen. Nur, wer hat schon vergessen, wer von 2015 bis zur Regierungsbildung im März 2018 als CDU-Parlamentarischer Staatssekretär im BMF arbeitete? Nämlich der jetzige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38). Sollte der erfahrene Gesundheitspolitiker schon zu seinen Zeiten in der Wilhelmstraße auf sein jetziges Ressort geschielt haben, dann dürften die Ergebnisse des von der damaligen Leitung des Hauses vergebenen Auftrages an das Expertengremium ihm nun wunderbare Munition für seine Arbeit im Bundesgesundheitsministerium (BMG) liefern. Seine jüngsten Äußerungen in Richtung der Länder deuten darauf hin.

Denn die Mehrheit des Beirates geht mit den herrschenden Zuständen im stationären Sektor des bundesdeutschen Gesundheitswesens extrem hart ins Gericht. Kommunal- und Landespolitiker bekommen ihr Fett genauso ab wie auf ihre Besitzstände beharrende Krankenhausträger, die unter anderem in Leistungsausweitungen flüchteten, um zu überleben. Wenn es nach den Experten ginge, dann würden die Rechte der Kostenträger weitgehend gestärkt. Sei es durch selektivvertragliche Regelung oder ein neu einzuführendes Versorgungsmanagement. Daß bei dieser Art von Vertragsgestaltung für aktuell rund 33 Prozent der GKV-Ausgaben die eine oder andere Körperschaft auf der Strecke bleiben würde, nehmen die Wissenschaftler wissentlich in Kauf.

Wir dokumentieren die Kurzfassung und die Beirats-Empfehlungen im vollen Wortlaut.

 

Hersteller-Beschreibung "MC.B Verlag GmbH"

Beschreibung