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dfg - Ausgabe 31 - 18

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10426

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 31 - 18"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
„Und bis Du nicht willig, so geht es auch ohne Dich“

(dfg 31 – 18) Folgt man bissigen Reportagen in den Fachmedien aus der jüngsten Zeit, dann „fährt“ die traditionsreiche Gemeinsame Selbstverwaltung im bundesdeutschen Gesundheitswesen „gegen die Wand“. Von „bewährt“ könne keine Rede sein, klagte ein Journalist nach seinen Erlebnissen in der letzten Plenumssitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 19. Juli 2018 und dachte laut über „unabhängige staatliche Stellen“ nach, die sie ersetzen können. Soweit dürfte es noch nicht sein. Seit dem II. Weltkriege gab es immer wieder „Krisen“ und so mancher verantwortliche Politiker verzweifelte über die Sturheit oder Unbeweglichkeit der Akteure in den Körperschaften und Organisationen. Aber noch immer hielt man die einst vom Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck (+) normierten Grundsätze hoch. Auch CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) dürfte die Organe der Selbstverwaltung nicht mit einem Federstrich ad acta legen wollen. Schließlich hat er sich mehr als einmal als deren „Fan“ geoutet. Aber in der letzten Zeit nehmen die Anzeichen zu, daß er gedenkt, den Akteuren „Beine zu machen“ und auch vor ministeriellen Maßnahmen wie massiven Gesetzesänderungen oder Ersatzvornahmen nicht zurück-schreckt.

Gemeinsame Selbstverwaltung:
TSVG: Im Entwurf steckt noch mehr Sprengstoff als gedacht

(dfg 31 – 18) Die Erfahrung lehrt, daß man sich bei der Lektüre von Gesetzentwürfen nicht auf die Kurzfassungen oder die Lösungsvorschläge zu Beginn der Konvolute beschränken soll. Findige Beamte verstecken für ihre Politiker gerne „schöne Gemeinheiten“ in den darauf folgenden Teilen. Ohne dieses an die große Glocke zu hängen. So auch beim Referentenentwurf eines „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (TSVG). Man muß schon mindestens bis Seite 32 des 144 Seiten umfassenden Oeuvres vorrücken, um z.B. zur vollständigen Novellierung des Schiedsamtswesens im bundesdeutschen Gesundheitswesen zu gelangen. Dieses Vorhaben hat es in sich und dürfte so manchem Akteur in der Gemeinsamen Selbstverwaltung wenig gefallen.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Morbi-RSA: Die „Reise nach Jerusalem“ beim BVA-Beirat beginnt

(dfg 31 – 18) Wenn es um den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) geht, dann stehen sich die Kassenarten unversöhnlich gegenüber. Vor allem die Betriebs-, Ersatz- und Innungskrankenkassen machen gegen die AOK-Familie Front. Schließlich geht es um viel Geld, das zu verteilen ist. Über die Stellschrauben wacht der beim Bonner Bundesversicherungsamt (BVA) angesiedelte Wissenschaftliche Beirat. Dessen letzten beiden Sondergutachten (vgl. zuletzt dfg 26 – 18, S. 2ff.) haben die Kombattanten noch gar nicht so richtig „verdaut“, auch im Bundesgesundheitsministerium „studiert und prüft“ man noch die dickleibigen wissenschaftlichen Werke, da droht neues Ungemach. Der Beirat muß für eine dreijährige Amtszeit neu berufen werden. Drei der aktuell neun Mitglieder scheiden aus. Da das Gremium aber nur bis zu acht Mitglieder haben darf, stellt sich die Frage, welche Wissenschaftler nachrücken dürfen. Das BVA selbst sorgte für eine gewaltige Unruhe und für ein Verfahren, das in Ansätzen dem Kinderspiel „Reise nach Jerusalem“ ähnelt. Am Rhein konnte man sich nämlich nicht entscheiden und schlug gleich elf Professoren vor.

Betriebskrankenkassen:
GKV-Fusionsautobahn: Dieser Zusammenschluß war vorhersehbar

(dfg 31 – 18) Der Verkehr auf der so genannten „Fusionsautobahn“ der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nahm in den letzten Jahren erheblich ab. Für den Stichtag 1. Januar 2018 konnten nur zwei Zusammenschlüsse von Betriebskrankenkassen (BKKen) vermeldet werden. Dabei griff u.a. die südwestdeutsche Metzinger BKK nach Thüringen aus und fusionierte mit der kleinen BKK Meuselwitz (MEM) zur „neuen“ Metzinger BKK. Ein Jahr später ist die einzige deutsche Kasse ohne jeglichen Zusatzbeitrag selbst Geschichte. Das geht aus einer Meldung beim Bonner Bundeskartellamt (BKartA) vom 24. Juli 2018 hervor (Az.: B3-110/18).

Private Krankenversicherung / Erratum:
Auslandsversicherte führen zu Verdruß

(dfg 31 – 18) Im Wettbewerb um neue Mitglieder und Versicherte wird bekanntlich in der Gesetz-lichen Krankenversicherung (GKV) mit harten Bandagen gekämpft. Noch viel mehr gilt dieses für die 41 Privaten Krankenversicherer (PKV), handelt es sich doch um einen stagnierenden Markt. Ob sie als Aktiengesellschaften auftreten oder als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, für Karrieren und Renommee der Akteure ist das Vorweisen von steigenden „Zahlen“ ein Muß. Den Beitrag mit dem Titel „PKV: Trotz stagnierender Zahlen herrscht Wettbewerb“ in der dfg-Ausgabe 29 – 18 nahm die Kölner Envivas Krankenversicherung AG am 25. Juli 2018 zum Anlaß, um die dfg-Redaktion auf eine alt bekannte Streitfrage hinzuweisen. Diese existiert, seit die dfg-PKV-Rankings publiziert werden. Und zwar, werden die Versicherten, die nur eine Auslandskrankenversich- erung abgeschlossen haben, in die Statistiken für die „Zusatzversicherten“ und die „Kooperationsversicherten“ mit aufgenommen und damit mitgezählt – oder eben nicht. Läßt man die Auslandsversicherten außen vor, dann sehen die Zahlen ganz anders aus und die ausgewiesenen Ranking-Plätze verschieben sich.

Personalia / Berliner Szene:

1. Deutscher Heilbäderverband: Schon wieder ein neuer Geschäftsführer

 

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