dfg - Ausgabe 32 - 18

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10428

 

Bestellung nur über unten befindliches Formular möglich

59,32 € *

Wenn Sie eine Ausgabe bestellen möchten, dann wenden Sie sich bitte per Mail an:

- Lange@dfg-online.de
- Recherche@dfg-online.de

bzw. telefonisch : 030 - 275 965 90

oder nutzen Sie das Kontaktformular:
https://shop.dfg-online.de/kontaktformular

 
 

Produktinformationen "dfg - Ausgabe 32 - 18"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Krankenhausabrechnungen I: Zustände wie in einer „Bananenrepublik“!?

(dfg 32 – 18) Nach dem internationalen Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) 2017 von Transparency International (TI) steht die Bundesrepublik Deutschland auf einem achtbaren wie fast blütenreinen Platz 12 von 180 untersuchten Staaten. Am 3. August 2018 berichteten jedoch unisono das Düsseldorfer „Handelsblatt“ und der gesundheitspolitische Hintergrunddienst „A+S – aktuell – Am-bulant und Stationär aktuell“ als erste Medien bundesweit über die neuesten Erkenntnisse des Bundesrechnungshofes (BRH) zum Thema „Krankenhausabrechnungen“. Schenkt man den Beiträgen Glauben, dann denaturiert das bundesdeutsche Gesundheitswesen gerade in diesem Bereich zu einer „Bananenrepublik“. Die entdeckten „Zustände“ faßte die Bonner Behörde bisher in vier Prüfmitteilungen in einer Art „Rundumschlag“ zusammen, die aber noch vorläufigen Charakter haben. Allerdings: Was die Krankenkassen angeht, so dürften diese aber auf Bundesebene weit-gehend mit Ergebnissen des Prüfdienstes (PDK) des Bundesversicherungsamtes (BVA) übereinstimmen. Faßt man die größten Mißstände zusammen, so „kaufen“ sich landauf, landab Krankenhäuser von Prüfungen durch die Krankenkassen gem. § 275 SGB V „frei“, in dem sie entsprechende „Rabattverträge“ mit den Körperschaften abschließen. BRH und BVA halten das für „nicht zulässig“ (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe). Während sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) bisher im offiziellen Schwei-gen übten, setzte die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft (DKG) auf die Strategie „Gegenattacke“. Allerdings benötigte man auch in der Berliner Wegelystraße drei Tage, um am 6. August 2018 zu diesem Thema „sprechfähig“ zu sein.

Gesetzliche Krankenversicherung / Krankenhäuser:
Krankenhausabrechnungen II: BRH fordert „grundlegende Neuausrichtung“

(dfg 32 – 18) Bekanntlich wanderten im Jahr 2017 von den über 234 Mrd. € Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gut 75,5 Mrd. € oder 32 Prozent in den Krankenhausbereich. Jeder dritte € der verausgabten Gelder der Körperschaften geht also für die Kliniken drauf. Kein Wunder, daß sich die Prüfer des Bundesrechnungshofes (BRH) schon 2011 auf diesen Block stürzten und sich nun seit 2016 erneut darüber hermachten. Und wieder beim Unterbereich „Krankenhausabrechnungen“ aus ihrer Sicht gar Schreckliches zu Tage förderten (vgl. auch Kommentar in dieser dfg-Ausgabe). Die „Zustände“ faßten sie unter dem Az.: IX 1 (IX 4) – 2016 – 0785 in vier vorläufigen Prüfmitteilungen zusammen. Die ersten drei wurden am 17. Mai 2018 an die „Betroffenen“ zur Stellungnahme versandt, die vierte verließ erst am 13. Juli 2018 das BRH-Dienstgebäude in Potsdam. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV), das Bundesversicherungsamt (BVA) wie auch die betroffenen Kassen haben damit drei Monate Zeit, sich zu äußern. Damit dürften sich die Potsdamer Beamten erst wieder im August und dann im Oktober 2018 über ihre Akten hermachen und ihre Schlußberichte erstellen. Ob diese dann in den nächsten „Bemerkungen“ des Amtes erscheinen, das entscheidet der BRH-Präsident zusammen mit seinen Abteilungsleitern. Oder aber das BMG handelt gleich.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Mitgliederentwicklung: Stagnierender Zustrom läßt nicht alle Kassen lächeln

(dfg 32 – 18) Die offiziellen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Mitgliederentwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lagen bis zum Redaktionsschluß dieser dfg-Ausgabe noch nicht vor. Das dürfte nicht nur daran liegen, daß das Ministerium die Vorgaben für die Abgabe und Gestaltung der so genannten KM1-Zahlen durch die Kassen zum Stichtag 1. Juli 2018 veränderte und am 19. Juli 2018 gegenüber dem Spitzenverband Bund der Krankenkas-sen (GKV-SV) sogar noch einmal korrigierte. Dennoch lassen sich aus den Erhebungen der dfg-Redaktion für das aktuelle dfg-Ranking zum Stichtag 1. Juli 2018 einige Tendenzen herauslesen (vgl. Ausgabe 5 – 18 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“, die als Supplement nur für Abonennten dieser dfg-Ausgabe beiliegt). Die 110 noch existierenden Krankenkassen profitieren immer noch von der an-haltend guten wirtschaftlichen Lage in Deutschland. Da die Arbeitslosigkeit auf einem Tiefststand angekommen ist, es u.a. viele qualifizierte Zuwanderer aus anderen EU-Ländern nach Deutschland zieht und weiterhin Flüchtlinge hereinströmen, dürfte die GKV zum Stichtag einen erneuten Mitgliederrekord aufgestellt haben. Man hat die 56,6 Mill.-Grenze „im Visier“. Aber, der Zustrom flachte im II. Quartal 2018 etwas ab. Und wo viel Licht ist, da ist auch Schatten. Von den 110 Körperschaften wiesen im aktuellen Ranking für die ersten sechs Monate des Jahres 2018 insgesamt 30 Bestands-Verluste aus (nach 26 im I. Quartal 2018) und fuhren ihre Statistiken damit per Saldo in den roten Bereich. Sogar im „grünen Lager“ schwächelte weiterhin eine AOK-Schwester.

Dokumentation:
42. dfg-GKV-Versicherten-Ranking: Erfolgreiche rücken vor

(dfg 32 – 18) Das neue, 42. dfg-GKV-Versicherten-Ranking zum Stichtag 1. Juli 2018 demonstriert erneut – analog zum dfg-GKV-Mitglieder-Ranking (das nur für Abonennten als Ausgabe 5 – 18 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ als Supplement dieser dfg-Ausgabe beiliegt) die aktuell existierende extreme „Anziehungskraft“ der Ortskrankenkassen. Auch wenn mit der AOK Nordost weiterhin ein Mitglied des „grünen Lagers“ eine rot gefärbte Sechs-Monats-Bilanz vorlegen mußte. Zusammen mit dem dfg-GKV-Mitglieder-Ranking und dem dfg-Krankenkassen-ATLAS entstanden seit 2004 Fakten-Kompendien über den Strukturwandel in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die so ihresgleichen suchen. Überhaupt: wie beim dfg-GKV-Mitglieder-Ranking wiesen nur 30 von 110 Körperschaften in ihren Versicherten-Bilanzen eine rote Färbung auf. Zum Teil waren die Minussalden minimal.

Blickt man auf die TOP 10 der Branche, entschied sich im II. Quartal 2018 das lokale Rennen in Dresden um Rang 6 des Rankings. Die AOK PLUS vermochte es endlich, angesichts ihrer exorbitanten Zuwächse in den beiden ostdeutschen Freistaaten, die bisher vor ihr liegende IKK classic zu überholen. Die auf Platz 10 liegende AOK Niedersachsen schob sich näher an die Nachbar-AOK NordWest heran. Auf den Plätzen 16 und 17 gab es ebenfalls eine Rangverschiebung. Die Gewinne der AOK Bayern zu Lasten der BKK Mobil Oil führen dazu, daß die Siemens BKK (SBK) sich nun wieder rühmen darf, Deutschlands größte Betriebskrankenkasse nach Versicherten zu sein. Beide liegen aber weiterhin über der magischen Eine-Mill.-Versicherten-Grenze. Im weiteren Verlauf des dfg-Rankings liefern sich auf den Rängen 37 und 38 mit der Bosch BKK und der SECURVITA BKK zwei weitere BKK-Schwestern ein erbittertes Erfolgsrennen, das aktuell von der Stuttgarter Kasse gewonnen scheint. Die erfolgsverwöhnte Debeka BKK (Rang 47) ließ die ostwestfälische Heimat Krankenkasse hinter sich und verfolgt nun die vor ihr liegende BKK ProVita.

Schaut man sich den weiteren Verlauf des dfg-Rankings an, so fällt auf Platz 71 nun die südwestdeutsche Metzinger BKK auf, die nicht nur die ebenfalls erfolgreich im „Markt“ des „Ländles“ fischende BKK Freudenberg hinter sich ließ, sondern drei weitere BKK-Schwestern. Zum Ende des Jahres 2018 verabschiedet sich allerdings dieser Name einer „Wachstumskasse“ aus dem Ranking. Bekanntlich fusioniert die Metzinger BKK zum 1. Januar 2019 mit ihrer Verwaltungs-Schwester, der Ludwigsburger mhplus BKK, und bringt ihre jetzt über 32.000 Mitglieder als Morgengabe in die Kassen-Ehe ein (vgl. dfg 31 – 18, S. 8).

 

Hersteller-Beschreibung "MC.B Verlag GmbH"

Beschreibung