dfg - Ausgabe 08 - 19

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10458

 

Bestellung nur über unten befindliches Formular möglich

59,32 € *

Wenn Sie eine Ausgabe bestellen möchten, dann wenden Sie sich bitte per Mail an:

- Lange@dfg-online.de
- Recherche@dfg-online.de

bzw. telefonisch : 030 - 275 965 90

oder nutzen Sie das Kontaktformular:
https://shop.dfg-online.de/kontaktformular

 
 

Produktinformationen "dfg - Ausgabe 08 - 19"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Nicht nur TSVG: Spahn müßte jetzt um Details kämpfen

(dfg 8 – 19) Der Termin hat Tradition: Der frühe Frühstückstermin der führenden Gesundheitspolitiker der jeweiligen Koalition an einem Dienstagmorgen. Meist im Büro der oder des regierenden RessortchefIn. In kleiner Runde kungeln und ringen die Frauen und Männer, planen und verwerfen auch wieder, was in naher oder ferner Zukunft zu klären und zu verwirklichen ist. Es geht manch-mal ums Große und Ganze, ab und an auch um Details wie ein Komma. Nach dem Thing sollen die Teilnehmer das Erreichte „nach unten“ transportieren. Doch nicht immer gelingt der Versuch der Kommunikation – zu viele Eigeninteressen wie auch mögliche Verständnisschwierigkeiten bereiten den Beteiligten auf den folgenden Ebenen Verdruß. Die Gerüchteküche boomt. Kein Wunder, wenn es an allen Ecken und Enden hakt. Dazu tritt der nicht zu bremsende Gestaltungswille von CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38), der zwischen der Teilnahme an der 55. Münchener Sicherheitskonferenz und Berliner Terminen darüber hinaus in den Medien ein Thema nach dem anderen „aufreißt“. Im Parlament wollen und können ihm dann nicht mehr alle Koalitionäre en Détail folgen.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Mitgliederentwicklung: Und der „Markt“ lebt!

(dfg 8 – 19) Nur die uralten Recken unter den Akteuren im Gesundheitswesen oder Historiker können sich noch an die Zeiten im vergangenen Jahrhundert erinnern, in denen die Spreizung der Beiträge innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis zu acht Prozent betrug. Die preiswerteste Absicherung gegen Krankheit war meist bei geschlossenen Betriebskrankenkassen (BKKen) zu haben – manche verlangte nur acht Prozent oder knapp darüber. Bei den so genannten großen „Versorgerkassen“, u.a. vielen AOKen, konnten es auch schon mal 16 Prozent werden. Und die Kassenmitglieder mußten das in der Regel hinnehmen, weil sie „zugewiesen“ wurden. Diese Zeiten sind vorbei, das Klagen vor allem aus dem „grünen Lager“ über diese Art von den „Wettbewerb verzerrenden Zuständen“ verstummt. Und: Seit der Entlassung der Körperschaften 1996 in den Wettbewerb entwickelten sich andere „Probleme“. Aktuell beträgt die Spreizung der Zusatzbeiträge „nur“ schlappe 1,5 Beitragssatzpunkte (0,20 Prozent bis 1,7 Prozent). Trotzdem nutzten viele preisaffine Kassenmitglieder auch 2018 die Gelegenheit zum Wechseln. Zusammen mit anderen Parametern wie u.a. Bereinigungsaktionen, der üblichen „Sterbequote“ schlug sich das in den Statistiken der Körperschaften im IV. Quartal 2018 besonders deutlich nieder. Diesem Phänomen wollte die dfg-Redaktion bekanntlich etwas intensiver nachgehen (vgl. dfg 7 – 19, S. 7ff.). Und sie war danach in der Lage ein Fazit zu ziehen: Der Wettbewerb um Mitglieder und Ver-sicherte in der GKV „lebt“ noch. Und das regional nicht zu knapp.

Ärzte:
TSVG-Änderungsantrag: Angleichung der Ärzte-Prüffristen an die der Kliniken

(dfg 8 – 19) Die von CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) im vergangenen Jahr inaugurierte Verkürzungen der Verjährungsfristen auf zwei Jahre bei den Krankenhaus-Abrechnungen führte bei manchem Akteur im Gesundheitswesen zu Verdruß. Vor allem die Vertrags- (zahn-)ärzteschaften pochten auf „gleichlange Spieße“ und verlangten im Sinne der Gleichbehandlung, daß auch bei ihnen die vierjährigen Fristen verkürzt werden sollten. Das Lamento scheint in Berlin angekommen zu sein. Das geht aus dem Änderungsantrag Nr. 11 zum TSVG hervor, mit dem sich der Bundestagsausschuß für Gesundheit in den kommenden Wochen befassen muß. Doch statt die Vorschriften zu straffen, übte man sich im Bundesgesundheitsministerium (BMG), das bekanntlich die „Formulierungshilfe“ für die Koalitionsfraktionen leistet, wieder einmal in „Detailverliebheit“. Damit dürften trotz aller gewollten Erleichterungen die Mitarbeiter der gemeinsamen Prüfgremien auch künftig ihrer „Kontrollitis-Manie“ nachgehen können, wie es der zuständige stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med. Stephan Hofmeister (53) am 13. Februar 2019 bei der 2. TSVG-Anhörung vor dem Ausschuß beklagte. Ob bei den abschließenden Beratungen die vorgesehenen Vorschriften noch „gestrafft“ werden, bleibt abzuwarten.

Personalia / Berliner Szene:

1. AOK Baden-Württemberg entschied über künftigen Vorstandsvorsitzenden
2. MSD Deutschland wird künftig von einer Französin geführt
3. Cerner Health Services mit neuem Geschäftsführer

 

Hersteller-Beschreibung "MC.B Verlag GmbH"

Beschreibung