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dfg - Ausgabe 11 - 19

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10463

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 11 - 19"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Spahn in der „Höhle der Löwen“ – Was bringt er mit?

(dfg 11 – 19) Jede/r der 16 BundesministerInnen für Gesundheit, die seit 1961 in der Bundesrepublik mehr oder weniger aktiv die Agenden bestimmte, hatte so seine „Lieblinge“, für die sie oder er gewisse „Zückerle“ bereit hielt. Spätestens seit dem 11. März 2019 weiß man, daß die „Liebe“ zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und CDU-Ressortchef Jens Spahn MdB (38) relativ „begrenzt“ sein dürfte. Ausgerechnet in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, dem Leib- und Magenmedium des Ministers, machten die beiden Verwaltungsratsvorsitzenden des Kassenverbandes massiv Front gegen den Ahauser. Dennoch: Nach gut einem Jahr Amtszeit als Bundesminister wagt sich Spahn am 19. März 2019 in die „Höhle der Löwen“. Er wird sich im öffentlichen Teil der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates des GKV-SV den Selbstverwaltern stellen – und unter Umständen auch kontrovers mit diesen über das gesetzte Thema „Aktuelle gesundheits- und pflegepolitische Agenda der Bundesregierung“ debattieren. Was er im verbalen „Köcher“ haben könnte, darüber kann man sich so seine Gedanken machen. Vermutlich wird er über seine Beweggründe zu so manchem umstrittenen TSVG-Änderungsantrag sprechen (wollen). Oder aber auch Ankündigungen machen. Zum Spektrum des Möglichen und von den Selbstverwaltern Erwarteten gehört mit Sicherheit die für dieses Jahr anstehende Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA). Aber auch an die geplante Neustrukturierung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDKen) könnte man denken. Vom geplanten gematik-Umbau einmal ganz zu schweigen.

Gesetzliche Krankenversicherung:
KV45 für 2018: Wie seit Jahren landet das Meiste bei den AOKen

(dfg 11 – 19) Die bundesdeutsche Wirtschaft boomt immer (noch), volle Auftragsbücher bedeuten viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Zusammen mit der Zuwanderung floß damit auch mehr Geld in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als noch 2017 vom GKV-Schätzerkreis angenommen. Bleiben, wie im Jahr 2018 geschehen, die Ausgabenzuwächse dazu noch im erwarteten Rahmen, dann können die Krankenkassen nur mit einem Überschuß aufwarten. Doch mit 1,998 Mrd. € schrumpfte das Plus im Vergleich zu 2017 um über 1 Mrd. € (= 3,152 Mrd. €). Vor allem im traditionell überschußreichen IV. Quartal 2018 versiegte der Geldstrom. Denn zum 1. Oktober 2018 hatte man schon 1,86 Mrd. € angesammelt (vgl. dfg 50 – 18, S. 9ff.) Doch CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) sah keinen Grund dafür, in Trübsinn zu versinken als er sein Haus am 7. März 2019 die so genannten KV45-Zahlen vorlegen ließ. Für ihn blieb es dabei: „Beitragsgelder sind keine Sparanlagen, sondern sie sind dafür da, die Versorgung besser zu machen“. Aus der Finanzentwicklung der GKV 2018 geht hervor: Noch, wohlgemerkt „noch“, schwimmen die 109 Körperschaften im Geld. Allerdings sind die Reserven nicht gleichmäßig verteilt.

Gesetzliche Krankenversicherung / Erratum:
dfg-GKV-Rankings: Gegen Fehler ist leider kein Kraut gewachsen

(dfg 11 – 19) Bei der Erstellung ihrer diversen Zahlenwerke bemüht sich die dfg-Redaktion traditionell um außerordentliche Sorgfalt. Trotz aller Präzision kann es jedoch zu Fehlern kommen. Ent-weder beim Übertragen der recherchierten Zahlen. Oder aber bei den Kassen „rutscht“ man beim erbetenen Einreichen von Zahlen in die falsche (Monats-)Spalte. Bedauerlicherweise passierte das Malheur bei der Veröffentlichung der Monatswerte von Mitgliedern und Versicherten aus dem Jahr 2018 bzw. zum Stichtag 1. Januar 2019 gleich zwei Mal: Bei der Dortmunder BIG direkt gesund und bei der AOK Baden-Württemberg. dfg-Redaktion und Verlag bitten wie üblich um schriftliche Korrektur in den entsprechenden Veröffentlichungen aus den letzten Wochen.

Krankenhäuser:
LBFW 2019: Selbstverwaltung einigte sich überaus schnell

(dfg 11 – 19) Auch wenn Wissenschaftler wie z.B. der Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVRat) immer wieder nach einem einheitlichen Bundesbasisfallwert rufen, bleibt es dabei: Seit dem Jahr 2005 müssen sich die 16 Landes-Krankenhausgesellschaften (LKGen) und die Landesorganisationen der Krankenkassen an einen Tisch setzen, um die Details der so genannten Landesbasisfallwerte (LBFW) auszuhandeln. Seit 2009 werden alle somatischen DRG-Leistungen gem. dieser, den Vorgaben des Gesetzgebers folgend, in Gemeinsamer Selbstverwaltung beschlossenen LBFW vergütet. In manchen Jahren konnten sich die LKGen und die Kassen schnell einigen, in manchen bedeutete diese Vorgabe des Gesetzgebers ein zähes Geschäft. Denn wenn „nichts mehr geht“, mußten und müssen Schiedsstellen ran – manchmal leg(t)en sich auch die Landesgesundheitsministerien quer, die das Verhandelte zu genehmigen haben. In diesem Jahr liegen bereits recht früh alle LBFW vor und wurden zudem auch noch allesamt von den zuständigen Landesbehörden genehmigt. Allerdings stellt sich nach dem Wortlaut des Koalitionsvertrages die Zukunftsfrage, ob die LBFW weiterhin die entscheidenden Kenngrößen zur Abrechnung der stationären Leistungen bleiben. Schließlich gliederte man für 2020 bereits über 15 Mrd. € Pflegekostenanteile aus (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe).

Personalia / Berliner Szene:

1. BÄK: Wenker steigt als MB-Kandidatin in den Ring
2. PKV-Verband vor personellem Umbruch
3. vfa-Debakel bei der Fischer-Nachfolge?

Dokumentation:
Pflegekostenausgrenzung: Selbstverwaltung legte Grundlagen für 2020

(dfg 11 – 18) Der schwarz-rote Gesetzgeber wollte es so und zwar schnell. Die Pflegekosten sollten bis zum 31. Januar 2019 von den anderen Klinikkosten „abgegrenzt“ werden und damit aus dem System der Diagnosis Related Groups (DRGs) herausfallen. Darüber hinaus wollte er von der Gemeinsamen Selbstverwaltung auch noch Regelungen für die Zuordnung der Kosten für das Pflegepersonal, das „überwiegend in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen tätig“ ist. Und diese Einigung, die schon ab 2020 zu greifen hat, sollte möglichst rasch stattfinden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf der einen Seite und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) mit dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) auf der anderen Seite lieferten am 28. Februar 2019. Rissen also die Zeitvorgaben nur um einen Monat. Vollständig ist der Entwurf noch nicht. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sollte entsprechende, dezidierte Vorgaben entwickeln. Schließlich geht es um eine Summe von mindestens 15 Mrd. €.

Wir dokumentieren die wichtigsten Passagen der Vereinbarung im vollen Wortlaut.

 

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