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dfg - Ausgabe 15-16 - 19

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10468

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 15-16 - 19"

Verlagsmitteilung:
„dfg Award® 2019“: Gala-Ablauf am 13. Juni 2019 modernisiert

(dfg 15+16 – 19) Die Jubiläums-Gala zur 11. Verleihung der „dfg Awards®“ am Donnerstag, den 13. Juni 2019 im Hamburger Hotel Grand Elysée wirft schon jetzt ihre Schatten voraus. Und: Die bisher getroffenen Entscheidungen und Planungen versprechen für die Entscheidungsträger im bundesdeutschen Gesundheitswesen einen spannenden wie ereignisreichen Tag. Nicht nur die A+S-Netzwerker kommen zum 13. Treffen im „Haifischbecken Gesundheitswesen“ zusammen (vgl. Einladung als Anlage zu dieser dfg-Ausgabe), rund um die Gala finden weitere Sitzungen statt. Damit zählt die Award-Zeremonie mittlerweile zu den bekanntesten Zusammenkünften im Gesundheitswesen. Wohl mit auch ein Grund dafür, daß CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (38) „gerne“ die ihm angetragene „Schirmherrschaft“ über das „11. Verfahren der Ver-leihung der Branchenpreise des Gesundheitswesens, den dfg Awards®“ übernommen hat.

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Hecken zeigt, wie man mit Ministern umgeht

(dfg 15+16 – 19) Unbeschadet aller Kritik, die aktuelle gesetzgeberische „Produktivität“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) erscheint nicht nur Beobachtern „beachtlich“. Die Vorlage von drei vollständigen Gesetzentwürfen wie das GKV-FKG, dem HebRefG und der Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz innerhalb von neun Tagen, das macht in der jetzigen Bundesregierung dem CDU-Ressortchef Jens Spahn MdB (38) kaum ein anderes Mitglied nach. „Spahn hier, Spahn da“, wie der Figaro in Rossinis „Barbier von Sevilla“ bestimmt der Minister seit über einem Jahr die Themen, gibt die Richtung vor. Das strapaziert nicht nur die Nerven und die Gesundheit der Akteure im Gesundheitswesen. Da bleibt es nicht aus, daß nicht alles glänzend gerät, manches sogar fahrig und wie aus dem Handgelenk geschneidert daher kommt. Andererseits, wer weiß, wie man mit dem Westfalen umzugehen hat, dessen Wünsche werden in der Regel erfüllt. Der „Entscheider“ will Vorlagen sehen und kein Däumchen drehendes Verstummen bei seinen Gesprächspartnern erblicken, wenn er fragt „Was wollen Sie?“.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
MDK-Reform: Die Gemeinschaft weiß, was sie will

(dfg 15+16 – 19) Nicht erst seit dem schwarz-roten Koalitionsvertrag vom März 2018 ist den Verantwortlichen in den fünfzehn Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDKen) und dem Essener Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) klar, daß ihnen noch in dieser Legislaturperiode eine grundlegende Strukturreform „blühen“ kann. Schließlich verfügen sie bei den führenden Akteuren im Gesundheitswesen oder gar unter den Gesund-heitspolitikern im Bund und in den Ländern nicht nur über „Freunde“. Spätestens seit sich der Bundesrechnungshof (BRH) am 1. Juni 2017 gegenüber dem Haushaltsausschuß des Bundestages quasi für ein „MDK-Stärkungsgesetz“ stark machte (vgl. dfg 41 – 17, S. 2ff.) hören die Diskussionen nicht auf. CDU-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe MdB (58) konnte und wollte das Projekt nicht mehr anpacken. Von seinem Sukzessor Jens Spahn MdB (38) steht als „Entscheider“ zu erwarten, daß er die Formulierungen ernst nimmt und bald auf seine Art handelt. Doch während andere Organisationen im Gesundheitswesen, wie z.B. jüngst der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV), in dieser Situation in Agonie verfallen und wie ein Karnickel vor der Schlange öffentlich untätig auf die „Handlungen“ des Ressortchefs warten, da scheint die MDK-Gemeinschaft gewappnet zu sein. Diesen Eindruck muß man gewinnen, wenn man nicht nur die jüngsten Beschlüsse des Kooperationsrates der MDK-Gemeinschaft vom 2. April 2019 betrachtet. Sie dürften nur die Spitze an Vorstellungen und Forderungen sein, mit dem die MDKen aufwarten könnten.

Wir dokumentieren das MDK-Papier im vollen Wortlaut.

Krankenhäuser:

BKartA: Durch die Behörde wurden zwei Krankenhaus-Fusionen verhindert

(dfg 15+16 – 19) Seit Jahren werkelt die Beschlußabteilung 3 des Bundeskartellamtes (BKartA) an neuen „Grundlagen“ für die Bewertung von Zusammenschlüssen von Krankenhäusern. Scheinbar ist man am Rhein gesonnen, nicht mehr jede Fusion durchzuwinken. Oder aber frühzeitig zu verhindern. Wie das gehen soll, weiß man seit dem 4. April 2019. Die Behörde teilte mittels einer Aussendung mit, daß auf Grund von zum Teil erheblichen Bedenken der Behörde zwei Krankenhausfusionen noch im so genannten „Hauptverfahren“ verhindert wurden. In den beiden separaten Fusionskontrollverfahren hätten die Antragsteller ihre jeweiligen Anmeldungen „nach vorläufigen Bedenken“ des Amtes zurückgenommen.

Personalia / Berliner Szene:

1. Brüssel: Wann entscheidet GKV-SV über Danner-Nachfolge?
2. AOK Nordost komplettiert Vorstand – Welchen Weg schlägt Michalak ein?
3. HEK mit neuem Verwaltungsratsvorsitzenden
4. Uniklinik Köln erhielt neues Vorstandsmitglied

Dokumentation:
Pflege: Der SPD-Griff tief in die Taschen von Staat, GKV und PKV

(dfg 15+16 - 19) Die SPD treibt ihre Pläne zum „Umbau“ des deutschen Sozialstaats weiter voran. Am 8. April 2019 beschäftigte sich der Parteivorstand in Berlin mit der Pflegeversicherung und beschloß einstimmig ein Papier mit dem Titel „Zusammenhalt und Solidarität in der Pflege: Eigenanteile der Pflegebedürftigen begrenzen“. Die Sozialdemokraten folgen mit ihren neuen Vorstellungen u.a. einer Bundesratsinitiative mehrerer Länder, die ebenfalls eine Deckelung des Eigenanteils der Betroffenen auf den bundesweiten Durch-schnitt von 618 € vorsieht. Allerdings, Kritiker des Planes wie z.B. die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) werfen der Partei vor, daß deren Umsetzung erheblich ins Geld gehen könne. Folgt man den BDA-Berechnungen, dann kostet die Übernahme der medizinischen Pflegekosten durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) fast vier Mrd. €. Der Bundeshaushalt würde mit dem vorgesehenen Steuerzuschuß zur Abdeckung der so genannten versicherungsfremden Leistungen an die Pflegekassen mit rund drei Mrd. € belastet. Durch den SPD-Griff in die Rücklagen der PKV-Pflegeversicherung würden weitere Gelder „umverteilt“ – wenn letztendlich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine unvermeidliche Verfassungsbeschwerde zurückweisen würde. Denn so juristisch einfach läßt sich auch im Pflegebereich keine „Bürgerversicherung“ einführen, wie es die SPD vorhat.

Wir dokumentieren das SPD-Papier im vollständigen Wortlaut.

 

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