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dfg - Ausgabe 30 - 19

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10487

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 30 - 19"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Ferienvergnügen: Spahns Kabinetts-Dreier-Coup, danach Kampf um „Message-Control“

(dfg 30 – 19) Es hat schon Tradition. In der Woche vor der offiziellen Eröffnung der jährlichen Bayreuther Festspiele verabschiedet sich die CDU-Bundeskanzlerin Dr. rer. nat. Angela Merkel MdB (65) mit einem Auftritt vor der Bundespressekonferenz in den Urlaub. Der Journaille stellte sich der überzeugte Musik-Fan von Richard Wagner am 19. Juli 2019, und lobte CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (39) zudem über den grünen Klee. Am 25. Juli 2019 wird man sie dann im langen Abendkleid im Fränkischen wandeln sehen. Normalerweise herrscht danach in der Regel Ruhe im Berliner Regierungsviertel. Wenn ein Minister also noch schnell etwas im Kabinett über die Bühne bringen will, dann in der letzten Sitzung vor dem Kanzlerinnenurlaub. Und so setzte Jens Spahn MdB (39) am 17. Juli 2019 in üblich gekonnter Manier gleich zu einem Rundum-schlag an. Drei seiner Gesetzesentwürfe passierten mit der entsprechenden medialen Begleitmusik das Gremium. Ob die damit verbundene „Beglückung“ der Akteure im Gesundheitswesen zur Ferienzeit gelang, darüber kann man trefflich streiten. Doch zwei Tage später war es plötzlich mit der von Spahn so virtuos zelebrierten „Message-Control“ vorbei. Der nächste, noch nicht einmal mit ihm abgestimmte, „Diskussions-Entwurf“ wurde buchstäblich „durchgestochen“.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Notfallversorgung: Länder künftig mit Sicherstellungsauftrag!?

(dfg 30 – 19) Am 19. Juli 2019 wurde bekannt, daß irgendjemand, der im Besitz einer Mail aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) war, diese an die Medien „durchgestochen“ hatte (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe). Es handelt sich um 37 Seiten Text, den „nicht mit der Hausleitung abgestimmten Diskussionsentwurf“ für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung. Die schwarz- rote Regierungskoalition hatte sich bereits im Dezember 2018 auf „Eckpunkte“ geeinigt, in denen sich nicht nur der Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklung des Gesundheitswe-sens (SVRat) wiederfand, sondern auch andere Akteure Zustimmung signalisierten. Träumten einige von ihnen damals noch vom Aufbau einer eigenständigen „Dritten Säule“, so sahen sie sich spätestens nach der Vorlage der ersten Ergebnisse der entsprechenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Mai 2019 etwas gebremst (vgl. dfg 22 – 19, S. 3ff.). Die Gemengelage ist bei der so genann-ten „sektorenübergreifenden Versorgung“ wie auch beim Spezialgebiet „Notfallversorgung“ nicht gerade einfach, sondern erheblich durch Verteilungsprobleme „vermint“. Während Bund und Län-der um Kompetenzen ringen, kämpfen Vertragsärzteschaft und Kliniksektor genauso verkrampft um den zu verteilenden Honorarkuchen, wie auch den Sicherstellungsauftrag. Hier greift nun der BMG-Diskussionsansatz ein, verteilt Kompetenzen, winkt mit einer Änderung des Grundgesetzes (GG) und einigem mehr wie z.B. dem Verschieben des Sicherstellungsauftrages. Auch könnten die Vertragsärzte endlich die ihnen mittlerweile lästig fallenden „Notdienste“ loswerden. Der Lösungsansatz könnte, wenn es in seinen Grundzügen Bestand hat, zu einem „Opus Magnum“ von CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (39) werden.

Gesundheitswirtschaft:
Verhinderung von Investoren-(Z-)MZV-Ketten: DÄT lieferte gesetzliche Blaupause

(dfg 30 – 19) Was will eine kleine Klinik in Niedersachsen mit einer Gruppe von strahlenthera-peutischen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im fernen Baden-Württemberg anfangen? Als „Zuweisungsmotor“ dienen sie sicherlich nicht. Oder gar mit einer bundesweiten Kette von zahnärztlichen MVZ (Z-MVZ). Gar nichts! Denn das Krankenhaus ist nur ein gesellschaftsrechtliches „Vehikel“, um relativ geräuschlos zur Rendite von fachfremden Investoren beizutragen. Kein Wunder, wenn die Berufspolitiker von Ärzten und Zahnärzten gegen diese Entwicklung Sturm laufen. Der Kassenärztlichen wie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KBV/KZBV) sind noch keine wirklich wirksamen Gegenmittel eingefallen bzw. diese dürften sich als einen „Schuß in den Ofen“ entpuppt haben (vgl. dfg 28 – 19, S. 7ff.). Eigentlich peinlich! Sie hätten nur in die Be-stimmungen für andere akademische Freie Berufe wie z.B. der Rechtsanwälte schauen müssen. Dort ist alles hübsch contra fachfremder Investoren geregelt.

Wir dokumentieren den DÄT-Beschluß 1b 48 im vollen Wortlaut.

dfg-Serie „Heuschrecken“ der Gesundheitswirtschaft (Teil 2): Waterland Private Equity

(dfg 30 – 19) Seit einigen Jahren kaufen sich weitgehend geräuschlos Private-Equity-Firmen und andere Investoren wie Family Offices im bundesdeutschen Gesundheitswesen mehr oder minder große Gruppen von Leistungsanbietern zusammen (vgl. dfg 27 – 19, S. 2ff.). Meist noch im Wesentlichen unbeachtet von der Öffentlichkeit, da die so bewegten Investitionssummen noch relativ überschaubar sind. Die dfg-Redaktion hat sich vorgenommen, etwas Transparenz in diese be- sondere Szene zu bringen und in Form von kleinen Portraits die Akteure vorzustellen. Folge 2 der in unregelmäßigen Abständen zu veröffentlichenden Serie: Waterland Private Equity Investments B.V. oder ihre deutsche Tochter, die Waterland Private Equity GmbH in Hamburg.

Private Krankenversicherung:
PKV: Wettbewerb beflügelt vor allem den Bereich „Zusatzversicherungen“

(dfg 30 – 19) Das ideologische Gedankenprodukt einer „Bürger“- oder „Einheitsversicherung“ dürfte so lange vom Berliner Altartisch der Politik verbannt sein, wie die aktuelle schwarz-rote Bundesregierung im Amt ist. Ausreichend Zeit für die nunmehr nur noch 41 Mitgliedsunternehmen des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) sich im Wettbewerb um Versicherte neu aufzustellen und überzeugende Vorbereitungen für die sicherlich im nächsten Bundestagswahlkampf aufkeimenden neuen Debattenrunden zu treffen. Die Branchenmitglieder kämpften in den letzten Jahren mit höchst unterschiedlichem Erfolg. So auch im Jahr 2018, wie aus dem aktuellen, jährlich erscheinenden dfg-PKV-Versicherten-Ranking hervorgeht, das als Supplement Nr. 5 – 19 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ dieser dfg-Ausgabe beiliegt. Aus den aktuellen Zahlen zum Stichtag 1. Januar 2019 liest man zwar wenige Ranking-Verschiebungen heraus, aber die gerade bei den Vollversicherten sichtbaren „roten Zahlen“ dürften so manchem Unterneh-menslenker nicht schmecken.

 

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