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dfg - Ausgabe 49 - 19

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10508

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 49 - 19"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Wenn EU-Richtlinien Selbstverwaltungshandeln gefährden kann …

(dfg 49 – 19) Manchmal übertreiben akribisch arbeitende Staatsdiener ihre Bemühungen. Seien es die auf Harmonisierung der Bedingungen in ihren bald nur noch 27 Staaten setzenden EU-Beamten – oder gar ihre auf Landes- und Bundesebene in Deutschland dienenden Kollegen, die die mühsam in Brüssel zustande gekommenen Richtlinien in deutsches Recht umsetzen müssen. Sie alle können kaum ermessen, was sie „anrichten“ oder zu welchen Ängsten sie die Betroffenen treiben. Ein typisches Beispiel könnte die am 30. Juli 2018 in Kraft getretene EU-Richtlinie Nr. 2018/ 958 „über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlaß neuer Berufsreglementierungen“ sein. Seitdem „brennt“ in so mancher Kammer nicht nur der Freien Berufe „die Hütte“ vor den künftigen Reglementierungen der Arbeit und der Verfahrensabläufe. Und auch in den Selbstverwaltungszentralen des bundesdeutschen Gesundheitswesens ist so mancher Jurist etwas unruhig geworden. Denn die EU-Verhältnismäßigkeitsanforderungen könnten einen wahren Rattenschwanz an unnötiger wie bürokratischer Arbeit auf die Institutionen zukommen lassen. Je nachdem, wie die umsetzenden Landes- und Bundesbeamten die EU-Richtlinie auslegen. Deutschland muß das Umsetzungsvorhaben bis zum 30. Juni 2020 vollbracht haben. Kein Wunder, daß sich am 2. Dezember 2019 das diesjährige Rechtssymposion des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit dieser Materie beschäftigte.

Betriebskrankenkassen:
Sitzverlegungen: Interner Wettbewerbs löst „Bäumchen-wechsle-Dich“-Spiel aus

(dfg 49 – 19) Im Jahr 1996 entließ der Bonner Gesetzgeber die Krankenkassen in den Wettbewerb. In diesem Jahrhundert wurde durch die Gründung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) der Zerfall der bis dato mächtigen, wie aber untereinander oft zerstritten Bundesverbände der Kassenarten eingeleitet. Geblieben sind heute sechs Kassenarten und vier Lobbyverbände, die in der Hauptstadt die Interessen der Körperschaften vertreten. Und: Für die 84 noch verbliebenen Betriebskrankenkassen koordinieren vier, teilweise länderübergreifende BKK-Landesverbände (BKK LVen) von Stuttgart, Essen, Hannover und München nicht nur das Vertragsgeschäft der ihnen angeschlossenen Kassen. Das führte in der Vergangenheit zu internen Reibereien und einem gehörigen Leistungswettbewerb unter den vier Körperschaften. Aber auch zu Abwerbeaktionen von Mitgliedskassen untereinander. Auswirkungen, die jüngst sogar die Freie und Hansestadt Hamburg mittels eines Änderungsantrages zum GKV-FKG im Bundesrat verhindern wollte. Denn am 1. Januar 2020 wechselt wieder eine BKK – von Hamburg aus kommend – ihren BKK-LV.

Krankenhäuser:
Insolvenzwelle eingeleitet?

(dfg 49 – 19) Die aktuelle Welle der Insolvenzen im stationären Bereich des bundesdeutschen Gesundheitswesens hält an (vgl. zuletzt dfg 47 – 19, S. 8f.). Von zwei weiteren Krankenhäusern in NRW und Hessen wurde bekannt, daß sie den traurigen Gang zu den zuständigen Amtsgerichten angetreten haben. Betroffen sind dieses Mal wieder eine katholische Einrichtung sowie eine kommunale Klinik.

eHealth:
Neuer „Heuschrecken“-Griff auf eHealth-Unternehmen

(dfg 49 - 19) Die „Shopping-Tour“ der internationalen Private Equity-Gesellschaften (PEG) im bundesdeutschen Gesundheitswesen hält an. Aktuell verleibte sich die schwedische „Heuschrecke“ Nordic Capital Ltd. (NC), die mittlerweile in St. Helier auf der Ärmelkanalinsel Jersey domiziliert (vgl. dfg 31 – 19, S. 5ff), über eine dänische Beteiligung einen wichtigen IT-Partner von bundesdeutschen Krankenhäusern und den Entwicklern von elektronischen Gesundheits- und Patientenakten (eGA/ePA) ein. Das Bundeskartellamt (BKartA) gab den Kontrollerwerb bereits am 15. November 2019 frei (Az.: B7-217/19).

Gesundheitswirtschaft:
Der letzte Coup des Ulrich Marseille?

(dfg 49 – 19) Der Hamburger Unternehmer Ulrich Marseille (63) gehört wohl zu den streitbarsten wie schillernsten Akteuren im bundesdeutschen Gesundheitswesen. Mit seiner 1984 gegründeten Marseille Kliniken AG setzte er gewisse Maßstäbe im stationären Pflege- und Kliniksektor. Doch seit dem Jahr 2000 verdunkelte sich sein Stern auf Grund seiner politischen Nebenbetätigungen und führten neben diversen Gerichtsverfahren zu negativen Schlagzeilen. Im Jahr 2017 machte er das erste Mal Kasse und verkaufte seine 46 Pflegeheime für kolportierte 300 Mill. €. Die Hamburger Gesellschaft benannte man in MK Kliniken AG um, an der er und seine Frau rund 60 Prozent der Aktien halten sollen. Am 25. November 2019 trennte sich die MK Kliniken AG endgültig von 19 oder 20 der Immobilien. Der vom Bundeskartellamt (BKartA) bereits am 28. November 2019 freigegebene Deal (Az.: B1-282/19) verdeutlicht, wie international mittlerweile das Business rund um die stationären Betten geworden ist.

Personalia / Berliner Szene:

1. IKK e.V. setzt auf Kontinuität
2. Ärztekammer Westfalen-Lippe: Das Präsidentenamt bleibt in MB-Hand
3. PRO GENERIKA wählte Vorstand

Terminvorankündigungen:
„Save the Dates“: Termine 2020 der Redaktionen der MC.B Verlag GmbH

(dfg 49 – 19) Das Jahr 2019 nähert sich dem Ende. Zwar ist ungewiß, wie lange oder in welcher Form die Berliner schwarz-rote Koalition noch durchhält. Das hindert die beiden Redaktionen der MC.B Verlag GmbH, die gesundheits- und sozialpolitischen Hintergrunddienste „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ sowie „A+S aktuell – Ambulant und Stationär aktuell“ jedoch nicht daran, schon kräftig in die Planungen für das Jahr 2020 einzusteigen. Als Termine 2020 sollten sich aufmerksame Leserinnen und Leser schon jetzt vormerken.

Dokumentation:
Akademisierung: Die Heilmittelerbringer erhöhen den Druck auf die Politik

(dfg 49 – 19) Seit dem vergangenen Jahrhundert fordern die Heilmittelerbringer wie auch die Hebammen, daß ihre Berufe zur akademischen Ausbildung zugelassen werden. Sie erhoffen sich – neben Qualitätsgesichtspunkten – da-mit auch eine Aufwertung ihrer Stellung im bundesdeutschen Gesundheitswesen. Bisher scheiterten viele Vorstöße am vehementen Widerstand der Heilberufe. Doch dort – wie auch in der Berliner Politik – scheint ein Umdenken eingesetzt zu haben. Delegationsfähige Leistungen gehören in fachlich hochstehende Hände. Sind die Leistungserbringer aber Akademiker, dann rangieren sie auf der gleichen Höhe wie Heilberufler. Aktuell sind es nur noch die LandeswissenschaftsministerInnen und -senatorInnen, die diesen Forderungen im Wege stehen. Denn die Länder wollen keine weiteren Gelder für Studiengänge ausgeben.

Wir dokumentieren das Positionspapier im vollen Wortlaut.

 

Hersteller-Beschreibung "MC.B Verlag GmbH"

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