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dfg - Ausgabe 11- 20
 
 
 

dfg - Ausgabe 11- 20

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10531

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 11- 20"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
MPEUAnpG: Im endgültigen Gesetz versteckt sich manch Pikantes

(dfg 11 – 20) Traditionell mögen Interessenvertreter die mittlerweile üblichen „Omnibus-Gesetze“ überhaupt nicht. Denn die Beamten des jeweils federführenden Bundesministeriums „verstecken“ gerne sachverhaltsfremde, aber in die Tiefe gehenden Details im so und so vielten „Artikel“ eines Gesetzentwurfes. Und wer nicht aufpaßt, dem wird schnell eine Bestimmung „untergeschoben“, die nicht nur der eigenen Basis übel aufstößt. Meist völlig hilf- und fast wehrlos müssen Lobbyisten aber bei buchstäblich „in letzter Minute“ durch die Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsanträgen zu einem Artikel-Gesetz zusehen. Innerhalb von wenigen Tagen oder Stunden ändern sich Paragraphen – nicht immer zum Vorteil der „Betroffenen“. Im Fabrizieren von solchen Anträgen dürfte das „Formulierungshilfe“ leistende Bundesgesundheitsministerium (BMG) inzwischen „Weltmeister“ sein. CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (39) pflegt auf diese Weise auch gute, plötzlich aufkeimende oder schon längst regelungsbedürftige „Kleinigkeiten“ in Windeseile zu regeln. So wieder geschehen beim „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinproduktegesetzes an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746“. Das Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG), das den Bundestag am 5. März 2020 passierte, enthält einige pikante Details.

Gesetzliche Krankenversicherung:
KV45: Die freigiebig verteilten politischen „Zückerle“ zeigen erste negative Wirkungen

(dfg 11 – 20) Die beiden schwarz-roten Großen Koalitionen (GroKo) verteilten in den letzten sechs Jahren freigiebig politische „Zückerle“. Das geht bekanntlich ins Geld und ist für die Krankenkassen extrem teuer. Kein Wunder, wenn die dadurch bedingten Erhöhungen von Honoraren und Erträgen der Leistungserbringer bereits beträchtlich an den Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nagen. Bei vielen der 105 noch existierenden Krankenkassen dürften die Bilanzen für das Jahr 2019 bereits tiefrot gefärbt gewesen sein. Denn die Finanzergebnisse von fünf der sechs Kassenarten zum Stichtag 31. Dezember 2019 wiesen diese Färbung auf. Anders das Bild beim Gesundheitsfonds, der schaffte im vergangenen Jahr ein kleines Plus von etwas über einer halben Mrd. €. Das geht aus der traditionellen Statistik gem. Formblatt 45 hervor, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) endlich am 6. März 2020 vorlegte.

GKV-Fusionsautobahn: Beginnen jetzt die Strategie-Debatten?

(dfg 11 – 20) In der vielköpfigen Familie der Betriebskrankenkassen (BKKen) wie auch in der nur sechs Mitglieder umfassenden Schwesterngemeinschaft der Innungskrankenkassen (IKKen) registriert man seit einiger Zeit eine erhöhte Tagungsfrequenz. Die Kassenfürsten sollen sich unter anderem intensive Gedanken über die Zukunft machen. Schließlich steht nicht jede der 86 Körperschaften auf finanziell sicheren Beinen. Und die von der Berliner Politik in den letzten Jahren freigiebig verteilten „Zückerle“ dürften weiter an den Finanz-Beständen nagen. Zudem ist es ungewiß, ob die Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) wirklich für alle Erleichterungen bringt. Dieses düstere Zukunftsszenario dürfte so manchen Strategen in beiden Kassenarten zu der Vermutung veranlaßt haben, sich über den „Verkehr“ auf der so genannten „Fusionsautobahn“ der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Gedanken zu machen. Vor allem unter dem Blickwinkel der „Familien-Solidarität“ – um die es vor allem im BKK-Lager nicht mehr immer zum Besten bestellt ist. Befeuert dürften die internen Debatten von einem „Diskussionspapier“ vom 2. März 2020 worden sein, über das wohl bereits auf einer internen Sitzung des BKK-Dachverbandes (BKK DV) am 9. März 2020 heftigst diskutierte wurde.

Wir dokumentieren das Hermes-Papier im vollständigen Wortlaut.


Krankenhäuser:
LBFW 2020: Gemeinsame Selbstverwaltung kriegt langsam Routine

(dfg 11 – 20) Auch wenn Wissenschaftler wie z.B. der Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVRat) immer wieder nach einem einheitlichen Bundes-basisfallwert rufen, bleibt es dabei: Seit dem Jahr 2005 müssen sich die 16 Landes-Krankenhausgesellschaften (LKGen) und die Landesorganisationen der Krankenkassen an einen Tisch setzen, um die Details der so genannten Landesbasisfallwerte (LBFW) auszuhandeln. Seit 2009 werden alle somatischen DRG-Leistungen gem. dieser, den Vorgaben des Gesetzgebers folgend, in Gemeinsamer Selbstverwaltung beschlossenen LBFW vergütet. In manchen Jahren konnten sich die LKGen und die Kassen schnell einigen, in manchen bedeutete diese Vorgabe des Gesetzgebers ein zähes Geschäft. Denn wenn „nichts mehr geht“, mußten und müssen Schiedsstellen ran – manchmal leg(t)en sich auch die Landesgesundheitsministerien quer, die das Verhandelte zu genehmigen haben. In diesem Jahr liegen bereits recht früh alle LBFW vor und wurden zudem auch noch allesamt von den zuständigen Landesbehörden genehmigt. Allerdings stellt sich nach dem Wortlaut des Koalitionsvertrages die Zukunftsfrage, ob die LBFW-Werte weiterhin die entscheidenden Kenngrößen zur Abrechnung der stationären Leistungen bleiben. Schließlich gliederte man für 2020 bereits über 15 Mrd. € Pflegekostenanteile aus (vgl. dfg 11 – 19, S. 12ff.). Und, wie in den vergangenen Jahren auch, so hinkt auch in 2020 ein Bundesland wieder einmal hinterher.

RHÖN-Klinikum AG: Vorzeitig am Ziel

(dfg 11 – 20) Seit dem 28. Februar 2020 weiß man im stationären Sektor des bundesdeutschen Gesundheitswesens, daß der Gründer und Allein-Eigner der Hamburger ASKLEPIOS Kliniken GmbH, Dr. iur. Bernhard gr. Broermann (76), erneut nach dem fränkischen Krankenhaus-Konzern RHÖN-Klinikum AG greifen und dort die Macht übernehmen will (vgl. dfg 10 – 20, S. 6ff.). Für die Zielerreichung schmiedete er mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden der in Bad Neustadt an der Saale domizilierenden Klinik-Kette, Eugen Münch (75), ein Joint Venture. Die beiden erfahrenen Manager bündelten ihre bisher getrennt gehaltenen Anteile in einem Pool. Ihr Ziel dürften die beiden früher als erwartet erreicht haben.

Heilmittel / eHealth:
bvitg setzt sich für die „Sonstigen Leistungserbringer“ ein


(dfg 11 – 20) Seit Jahrzehnten erodiert die Macht und der Einfluß der so genannten „Halbgötter in Weiß“. Die Mediziner verursachten dieses zum großen Teil selbst und legten damit ihren Nachfolgegenerationen u.a. die „work-live-balance“-Denke ins Netz. Damit steigt der „Wert“ der Arbeit der so genannten Therapieberufe im bundesdeutschen Gesundheitswesen sukzessive. Das hat auch die Berliner Politik erkannt und förderte die Interessen nicht nur der Heilmittelerbringer, sondern versucht auch die Pflegeberufe aufzuwerten und zu stützen. Allerdings: In den Landesregierungen holpert das Unterfangen ab und an. Vor allem bei der Einbeziehung der Therapieberufe in die Telematikinfrastruktur (TI). Am 3. März 2020 bekamen sie allerdings ordentliche Schützenhilfe durch den Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg).

Wir dokumentieren das bvitg-Papier im vollen Wortlaut.

Personalia / Berliner Szene:

1. Vivantes mit Interimsgeschäftsführer
2. GK-Mittelrhein: Maximalversorger leitet eine junge SANA-Managerin
3. Fusionsabsage: Mächtiger Pharmaverband, daraus wurde nichts
4. Pflegekammer Niedersachsen wagt personellen Neustart

 

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