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dfg - Ausgabe 13- 20

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10534

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 13- 20"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Es wird niemals wieder so sein wie es einmal war …

(dfg 13 – 20) Der neuartige Virus aus Wuhan (China) hat die Welt vollends im Griff. Nicht nur die jeweiligen Regierungen der Staaten befinden sich im Krisenmodus, sondern auch die Menschen vor allem in der reichen, westlichen Welt müssen sich mit einer völlig andersartigen Situation auseinander setzen. Was die Corona-Krise für die Gesellschaften bewirkt, darüber kann man nur spekulieren. Sicher scheint nur eines: „Es wird niemals wieder so sein wie es einmal war …“

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Corona-Maßnahmen I: Zuerst das „Grobkonzept“ für eine „Infrastruktur Krankenhaus“

(dfg 13 – 20) Der Chef des Bundeskanzleramtes, CDU-Minister Prof. Dr. med. Helge Braun MdB (47), und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder verständigten sich am 17. März 2020 auf ein präventives „Grobkonzept Infrastruktur Krankenhaus“. Es sah u.a. eine Verdoppelung der bundesdeutschen Intensivkapazitäten vor, damit die erwartete Zunahme von mit dem Virus aus Wuhan (China) infizierten Patienten bewältigt werden kann. In der Hauptstadt ist u.a. geplant, auf dem Messegelände an der Charlottenburger Masurenallee gemeinsam mit der Bundeswehr und weiteren Partnern ein mobiles „Covid-19-Krankenhaus“ für bis zu 1.000 PatientInnen aufzubauen. Dort sollten sowohl leichtere Fälle versorgt werden, als auch Intensivpatienten, die auf Beatmungsgeräte angewiesen sind, erläuterte SPD-Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (53) am 17. März 2020. Allerdings dürfte dieses wohl erst nach Ostern 2020 betriebsbereit sein. Außerdem werden die Berliner Krankenhäuser per Rechtsverordnung verpflichtet, die planbaren Operationen (OPs) zu verschieben, um für mögliche COVID-19-Patientinnen und -Patienten frühzeitig Kapazitäten zu schaffen. Andere Bundesländer wie auch der Bund dürften in naher Zukunft mit ähnlichen bzw. weiteren Maßnahmen aufwarten.

Wir dokumentieren den Text der Bund-Länder-Absprache im vollen Wortlaut.

Corona-Maßnahmen II: Spahn schafft neuen Rechtsbegriff und mehr Bundesmacht

(dfg 13 – 20) Zu den zwei Gesetzentwürfen, die CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (39) in die Sondersitzung des Bundeskabinettes am 23. März 2020 einbrachte, gehört der „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Mit diesem schafft er nicht nur einen neuen Rechtsbegriff. Sondern, um auf eine Epidemie effektiv reagieren zu können, will man noch schneller Entscheidungen treffen können. Dazu soll der Bund in einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ für einen befristeten Zeitraum zusätzliche Kompetenzen erhalten. Auch wenn damit den Ländern in Krisenzeiten wichtige Entscheidungen abgenommen werden ist davon auszugehen, daß sie nach dem Bundestag am 25. März 2020 in ihrer nächsten Plenarsitzungam 27. März 2020 zustimmen werden. Allerdings können Detailänderungen noch möglich sein.

Corona-Maßnahmen III: Die finanziellen Hilfen belasten zuerst den Gesundheitsfonds

(dfg 13 – 20) Der zweite Gesetzentwurf, den CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (39) am 23. März 2020 in das Bundeskabinett einbrachte, ist der wesentlich teurere, aber für die Akteure im Gesundheitswesen wohl auch wichtigere. Der „Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen“ enthält auf 44 Seiten eine Vielzahl von Maßnahmen. Einige Details davon waren im Vorfeld heftig umkämpft, vor allem die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zeigte sich nach der ersten Durchsicht eines Vor-Entwurfes empört, andere Klinikorganisationen enttäuscht (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe). Ob daher alle nun versprochenen Maßnahmen wirklich unverändert am 25. März 2020 den Bundestag passieren, das ist fraglich. Sicher dürfte aber sein, mit einem Mrd.-€ schweren wie schnellen Griff in den Gesundheitsfonds sichert die Berliner Politik vielen Einrichtungen das vorläufige Überleben und verbessert Versorgungsstrukturen in Kliniken. Die Fonds-Entnahmen will der Bund immerhin später ausgleichen. Allerdings werden dadurch die Staatskasse wie auch letztendlich die Gesetzliche und die Private Krankenversicherung (GKV/ PKV) finanziell erheblich belastet. Schnellrechner gingen bereits von Mehrausgaben von 7,8 Mrd. € aus, davon soll die GKV rund 4,5 Mrd. € im Verlaufe der Zeit aufbringen. Wie immer bei derartigen Berechnungen ist Vorsicht geboten. Die Corona-Krise kann den Kassen wie auch dem Staat wesentlich teurer kommen. Man ist mancherorts bereits bei 9 Mrd. € angekommen. Vor allem dann, wenn sie erst 2021 so richtig abebbt. Voraussagen befürchten bereits, daß letztendlich die Zusatzbeiträge um durchschnittlich bis zu 0,2 Beitragssatzpunkte angehoben werden müssen.

Gesundheitswirtschaft:
Corona-Maßnahmen IV: Bund hilft einer Vielzahl von Betroffenen

(dfg 13 – 20) Am 23. März 2020 billigte das Bundeskabinett neben anderen Gesetzen (vgl. Beiträge in dieser dfg-Ausgabe) auch einen vom Bundesfinanzministerium (BMF) entworfenen Nachtragshaushalt 2020 des Bundes. Zur Finanzierung der vielen Projekte und Hilfsvorhaben des Bundes im Kampf gegen die Auswirkungen des Corona-Virus fällt zum ersten Male seit 2014 in Deutschland die so genannte „schwarze Null“. Der Bund will neue Kredite in Höhe von rund 156 Mrd. € aufnehmen, um alles finanzieren zu können. Gelingen kann dieses, wenn der Bundestag in seiner Sitzung am 25. März 2020 eine entsprechende Notfallregelung in den Gesetzesvorschriften für die „Schuldenbremse“ aufnimmt. Insgesamt dürften die Aufwendungen des Bundes bei einer Endabrechnung die Summe von fast 800 Mrd. € erreichen.

Personalia / Berliner Szene:

1. KV Bremen angelt sich Ex-Hauptgeschäftsführer der BÄK
2. Pflegekammer Niedersachsen setzt neue Geschäftsführerin ein
3. TK erhält neue Pressesprecherin

 

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