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dfg - Ausgabe 16- 20

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10537

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 16- 20"

Verlagsmitteilung:
„dfg Award® 2020“: Der Entscheidungsprozeß geht weiter

(dfg 16 – 20) Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Welt fest im Griff. Das Oster-Fest 2020 verbrachte die Bevölkerung zwischen Flensburg, Passau und Görlitz weitgehend in einer zuvor nicht geahnten, gewissen „splendid isolation“. Und trotz aller aktuellen „Exit“-Diskussionen in Deutschland, der Zeitpunkt, wann das Leben und die Arbeitsabläufe wieder normal sind, ist noch nicht absehbar. Auch die Träger der Branchenpreise des Gesundheitswesens, der „dfg Awards®“, mußten der Pandemie ihren Tribut zollen: Die 12. Gala zur Verleihung der Auszeichnungen in Hamburg wurde abgesagt (vgl. dfg 12 – 20, S. 2f.). Doch jetzt steht definitiv fest: Das Vergabeverfahren 2020 für die „dfg Awards® 2020“ wird weitergeführt! Es wird auch in diesem Jahr Preisträger in den fünf Kategorien geben, die alle der Digitalisierung gewidmet sind. Die Schirmherrschaft über das Verfahren hat in dankenswerter Weise auch in diesem Jahr CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (39) übernommen.

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Nationaler Pandemie-Plan: Auf den gemachten Erfahrungen aufbauen

(dfg 16 – 20) Noch hat die „Corona-Krise“ Deutschland fest im Griff. Auch wenn viele in der Bevölkerung und in der Wirtschaft schon mit den Füßen scharren, damit es zu Lockerungen der Vorsichtsmaßnahmen kommt. Bis dahin dürfte es allerdings noch ein gewisser Weg sein. Doch angesichts des weisen Spruches: „Nach der Krise ist vor der Krise“ sollten sich die (gesundheits-)politischen Entscheidungsträger wie die Akteure im Gesundheitswesen schon jetzt darüber Gedanken machen, welche Lehren man aus der jüngsten Vergangenheit für die Zukunft ziehen kann. Es sollte endlich einen „Nationalen Pandemie-Plan“ geben, in dem detailliert festgelegt wird, wer in der Zukunft für was wann zuständig ist. Unter Umständen müßte das Grundgesetz (GG) geändert werden, um Kompetenzrangeleien zwischen Kommunen, Ländern und dem Bund zu vermeiden.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Corona-Maßnahmen VII: Die „Schutzschirme“ für die anderen Therapeuten kommen

(dfg 16 – 20) Eine Sitzung des Bundeskabinettes ist für die 16. Kalenderwoche 2020 nicht geplant. Es tagt am 15. April 2020 nur das so genannte „Corona-Kabinett“ der mit der Krisenbewältigung beschäftigten MinisterInnen. Doch wenn es um „Schutzschirme“ für die im Gesundheitswesen tätigen Leistungserbringer geht, kann sich CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (39) auch mit dem Mittel der Rechtsverordnung behelfen. Dieses scheint er vorzuhaben. So sickerte am 11. April 2020 in den entsprechenden Berliner Kreisen ein „Eckpunktepapier“ durch, das die möglicherweise geplanten Hilfen für Zahnärzte, Heilmittelerbringer und Mutter-Kind-Kliniken umriß. „Geplappert“ hatte nicht nur der Minister selbst, der die Essentials seiner Planungen dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) zukommen ließ, sondern auch der sächsische CDU-Abgeordnete Alexander Krauß MdB (45). Der Aussendung des Unions-Mitgliedes im Bundestagsausschuß für Gesundheit war es zu verdanken, daß fast das gesamte Papier das Licht der Öffentlichkeit erblickte. Und die so „betroffenen“ Interessensverbände zu einem hektischen Rechnen animierte.

Wir dokumentieren das BMG-Papier im vollen Wortlaut.

Corona-Maßnahmen VIII: Leopoldina für schrittweise Lockerungen

(dfg 16 – 20) Mit einer gewissen Spannung hatte man im politischen Berlin die „3. Adhoc-Stellungnahme“ der Hallenser Nationalen Akademie der Wissenschaften „Leopoldina“ zur Corona-Krise erwartet. Am 13. April 2020 war es soweit. Unter dem Titel „Coronavirus-Pandemie – Die Krise nachhaltig überwinden“ legte das älteste deutsche wie wichtigste wissenschaftliche Beratungsgremium auf 19 Seiten Empfehlungen für einen phasenweiten „Exit“ der Bevölkerung und der Wirtschaft aus den aktuellen Beschränkungen vor. Das kurzgefaßte Fazit des hochkarätig wie interdisziplinär besetzten Gremiums: Lockerungen ja, aber mit Weit- und Übersicht. Die Bundesregierung, das hatte CDU-Bundeskanzlerin Dr. rer. nat. Angela Merkel MdB (65) bereits im Vorfeld klargestellt, will die Leopoldina-Empfehlungen mit in die nächsten Beratungen mit den 16 MinisterpräsidentInnen der Länder einbringen. Welche Lockerungen möglich sind, das dürfte nach der für den 15. April 2020 angesetzten Video-Schalte feststehen.

Wir dokumentieren die Zusammenfassung des Leopoldina-Papieres im vollen Wortlaut.

Gesetzliche Rentenversicherung:
Grundrenten-Drama: Milliarden-€-Aufwand für durchschnittlich 75 €

(dfg 16 – 20) Eigentlich sind alle Sozialversicherungsträger angesichts der „Corona-Krise“ vollauf damit beschäftigt, die dadurch bewirkten Zusatzaufgaben und Arbeitseinschränkungen zu bewältigen. Und nicht besonders darauf erpicht, wie die 16 Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) mit einem Verwaltungskostenaufwand von mehr als 1,6 Mrd. € in 25,7 Mill. Rentenakten zu wühlen, um mögliche Bezieher von „Grundrenten“ heraus zu fischen. Vor allem dann, wenn der „durchschnittliche Grundrentenzuschlag“ im Jahr 2021 „bei rund 75 € im Monat liegen“ wird, „da in den Kosten auch die Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) enthalten sind.“ Kein Wunder, wenn am 10. April 2020 der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß MdB (64) gegenüber dem Nachrichtenmagazin „FOCUS“ laut über eine Neujustierung des Zeitplanes für das Inkrafttreten des eigentlichen SPD-Planes sinnierte. Wasser auf die mahnenden Mühlen der DRV-Träger. Und es war kein Wunder, daß diese Unions-Gedanken sofort auf laute Gegenwehr aus dem SPD-geführten Bundesarbeitsministerium (BMAuS) stieß. Auch der Gedanke von Weiß, angesichts der Corona-Kosten noch einmal über die Finanzierung des Grundrentenmodelles nachzudenken, fand keine Gegenliebe bei den Mit-Koalitionären.

Personalia / Berliner Szene:

1. Bundesregierung: Neuer Mittelstandsbeauftragter gefunden
2. bcmed verstärkt Geschäftsführung

 

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