dfg - Ausgabe 17- 20

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10539

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 17- 20"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Corona-Maßnahmen IX: Gemeinsame Selbstverwaltung „at its worst“

(dfg 17 – 20) Selten hat eine Entscheidung des höchsten Beschlußgremiums der Gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), einen derartigen „shit storm“ in der Öffentlichkeit ausgelöst, wie der zur Aufhebung der „AU-Krankschreibung per Telefon“ am 17. April 2020. Nicht nur die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und viele Ärzteverbände protestierten, sondern auch aus den bevölkerungsnahen Verbänden und Interessengruppen hagelte es Protest. Von parteiübergreifender Kritik, bis hin zu CDU-Bundeskanzlerin Dr. rer. nat. Angela Merkel MdB (65), ganz zu schweigen. Nur die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) frohlockte. Der G-BA ruderte am 20. April 2020 resignierend zurück und faßte am 21. April 2020 einen Beschluß auf zur Prolongierung bis zum 4. Mai 2020. Allerdings gilt die AU nur für sieben Tage. Trotzdem, ein gewisser Imageschaden dürfte – wieder einmal – bleiben.

Ärzte:
BAS I: Kleinkarierte wie verbissene Rechtsauslegung erbost Vertragspartner

(dfg 17 – 20) Die Akteure im baden-württembergischen Gesundheitswesen sind mit recht stolz auf die von ihnen gepflegte jahrzehntelange Tradition eines honorarpolitischen „Sonderweges“. Mit vielen – zum Teil recht kostspieligen – Ideen und Innovationen wurden nicht nur die niedergelassenen ÄrztInnen bei „Laune“ gehalten. Und die zuständige Stuttgarter Landesaufsicht spielte gerne mit. Kleinkariertes Verwaltungsdenken paßt halt nicht in die Szene im „Ländle“. Das dürfte sich gewaltig geändert haben, seit Verträge, die bundesunmittelbare Krankenkassen betreffen, dem zuständigen Bonner Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) vorgelegt werden müssen. Seit Jahren tobt daher ein gewisser „Krieg der Rechtsauslegungen“, der am 14. April 2020 vorerst in einem restrikten Beanstandungs-Bescheid (Az.: 211-5242 400-2656/2019) mündete. Aktuell geht es zwar „nur“ um einen Anteil von 73,7 Mill. € am Honorarvolumen der Vertragsärzteschaft in Baden-Württemberg für 2020. Doch im Hintergrund schweben zwei grundsätzliche gesundheitspolitische Probleme: Wie weit und regelnd darf das Bonner Amt als Bundesaufsicht in das Vertragsgeschehen zwischen Vertragsärzten und Krankenkassen eingreifen? Und, wie rechtssicher und sauber müssen in der Zukunft Vertragsvereinbarungen und Schiedsamtssprüche formuliert werden, damit sie Gnade vor den kleinkariert wirkenden Augen der Beamten vom BAS-Referat 211 finden?

Personalia / Berliner Szene:

1. BAS II: Wachwechsel in der BAS-Leitungsebene
2. KV Bremen verliert stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden
3. Dr. rer. pol. Dieter Thomae (1940 – 2020)

Dokumentation:
Corona-Maßnahmen X: Gesundheitspolitische Einigungen von Bund und Ländern

(dfg 17 – 20) CDU-Bundeskanzlerin Dr. rer. nat. Angela Merkel MdB (65) und die RegierungschefInnen der 16 Länder einigten sich am Nachmittag des 15. April 2020 in einer quälend langen Telefonschaltkonferenz über 19 Eckpunkte für ein weiteres, koordiniertes Vorgehen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Neben den von der Bevölkerung und der Wirtschaft dringend erwarteten Lockerungen von bisher vorgenommenen Beschränkungen (z.B. Schulen, Läden etc.) kam es zu wichtigen gesundheitspolitischen Rahmenvorgaben, die kaum Widerhall in den allgemeinen Medien fanden. So soll es u.a. zu einer Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) kommen, wie man auch die Rolle der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) heraushob.

Wir dokumentieren die wichtigsten gesundheitspolitisch relevanten Beschlüsse im vollen Wortlaut.

 

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