dfg - Ausgabe 19- 20

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10542

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 19- 20"

Gesetzliche Krankenversicherung:
49. dfg-GKV-Versicherten-Ranking: Fast ein Drittel der Kassen in Rot

(dfg 19 – 20) Im Jahr 1996 entließ der Gesetzgeber die Krankenkassen in den Wettbewerb untereinander. Zu Beginn dieser „neuen“ Epoche der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war es für das Image und den Geldbeutel einer Körperschaft wichtig, über wie viele Mitglieder sie verfügte. Das hat sich seit Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) und des Gesundheitsfonds gewaltig geändert. Jetzt heißt die geldrelevante Größe „Versicherte“. Denn nur für diese gibt es Zuweisungen. Daher stellte die dfg-Redaktion die Erscheinungsweise des traditionellen dfg-GKV-Versicherten-Rankings um und legt es seit 2019 in Form eines 10-Jahres-Vergleiches vor. Interessierte dfg-Leserinnen und Leser finden das aktuelle, 49. Ranking (seit 2004) in der Ausgabe 5 – 20 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“, die als Supplement dieser dfg-Ausgabe beiliegen. Auf Grund des Stichtages 1. April 2020 werden aktuell die Entwicklungen der ersten drei Monate des Jahres 2020 dokumentiert. Also die Prä-Corona-Zeit! Wieder einmal zeigte es sich, daß die Zahlen nicht mehr einheitlich im PLUS sind. Allein 33 Körperschaften mußten einen Rückgang melden. Das ist gut ein Drittel aller Kassen. Angesichts der in dankenswerter Weise freiwillig abgegebenen Meldungen der Befragten stellt das dfg-Ranking die einzige, valide wie schnelle öffentliche Auswertung dieser Art im Gesundheitswesen dar. Bis zum Redaktionsschluß dieser dfg-Ausgabe lagen z.B. die offiziellen Werte des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für den Vergleichszeitraum die Kassenarten noch nicht vor.

BAS III: Rückkehr zu Ärmelschoner und Henkelmann!?

(dfg 19 – 20) Das waren noch Zeiten! In den fünfzehn langen Jahren seiner Amtszeit (1993 – 2008) als Präsident des Bundesversicherungsamtes (BVA) sah Dr. iur. Rainer Daubenbüchel (77) die vornehmste Aufgabe seiner Behörde darin, den von ihr beaufsichtigten Körperschaften „beratend“ zur Seite zu stehen. Die Aufsichts-Rute schwang der gebürtige Kölner nur ungern, eher sah er die Tätigkeit seines Amtes im Sinne einer „Dienstleistung“, mit dem Fehler geortet und deren Behebung angemahnt wurden. Zwölf Jahre und drei Präsidenten später scheint von diesem ehrenhaften wie modernen Ansatz nicht mehr viel übrig geblieben zu sein. Der Bundesoberbehörde, die heute unter dem Namen Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) auftreten muß, wuchsen nicht nur weitere, gewichtige Aufgaben zu, die ihr einen erheblichen Mitarbeiterzuwachs bescherte. Man wird aktuell den Eindruck nicht los, daß die neue Generation von Staatsbediensteten und einige ältere Beschäftigte dazu übergegangen sind, die herrschenden Rechtsnormen, Leitlinien oder Rundschreiben entweder außerordentlich eng oder gar nach eigenem Gusto auszulegen (vgl. dfg 17 – 20, S. 4ff.). Gerade so, wie es ihnen persönlich in den Kram paßt. Und meist verbunden mit einem drohenden wie moralisierenden Zeigefinger und nur noch in den seltensten Fällen „beratend“. Das geht aus diversen Unterlagen hervor, die der dfg-Redaktion vorliegen. Das eklatanteste Beispiel scheint ein Prüfbericht des BVA/BAS vom 4. November 2019 über das Gebaren einer Krankenkassen-ARGE zu sein (Az.: 615 – 58662.790 – 2/2018). Liest man dessen 135 apodiktisch gefaßte Seiten, dann kommt man sich vor, als wären die Urzeiten des Reichsversicherungsamtes (RVA) zurückgekehrt, in denen die dort Tätigen Ärmelschoner trugen und sich tagsüber per mitgebrachten Henkelmann verpflegten.

Zahnärzte:
Corona-Maßnahmen XIII: KZBV-Eßers Niederlage – BZÄK hingegen erfolgreich

(dfg 19 – 20) Am 5. Mai 2020 trat die am Vortag im Bundesanzeiger veröffentlichte so genannte „Covid-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ in Kraft. Damit ist klar, daß der auf maßgeblichen Druck des SPD-Bundesfinanzministeriums (BMF) und SPD-Mandatsträgern von CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (39) vorgelegte Entwurf endgültig geändert wurde und die Zahnärzte außen vor läßt (vgl. zuletzt dfg 18 – 20, S. 3ff.). Sie erhalten für ihre entgangenen Honorare zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur „Quasi-Darlehen“ – offiziell „Liquiditätshilfe“ genannt – die sie später zurück zu zahlen haben. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. med. dent. Wolfgang Eßer (65), verlor damit eine wichtige berufspolitische Bataille. Ganz im Gegensatz zu dem für den PKV- und Beihilfe-Teil der Zahnärzte-Honorare zuständigen Präsidenten der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. med. dent. Peter Engel (70). Auf Grund der still und leise wirkenden, aber erfolgreichen Mediatorenfähigkeit der BZÄK besserten der PKV-Verband wie auch die Repräsentanten der Beihilfe eine Vereinbarung vom 8. April 2020 sogar nach.

Corona-Maßnahmen XIV: KZV Hamburg will den „Schutzschirm“ gar nicht

(dfg 19 – 20) Ein weiterer heftiger Schlag gegen die berufspolitischen Ambitionen des amtierenden Vorstandsvorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. med. dent. Wolfgang Eßer (65) für das Aufspannen eines umfangreichen „Schutzschirmes“ für die VertragszahnärztInnen, kam aus der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Vorstand der dortigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hamburg (KZV HH) erklärte ihren Mitgliedern in einem Rundschreiben vom 24. April 2020 frank und frei: „Die KZV Hamburg wird sich“, und damit auch die VertragszahnärztInnen an der Alster, „nicht unter diesen Schutzschirm“ stellen, den Eßer mühsam in Berlin mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgehandelt hatte – und dessen Inhalt teilweise von Sozialdemokraten ausgehebelt wurde (vgl. dfg 18 – 20, S. 3ff.). Aus den Erläuterungen der KZV-Oberen ging hervor, daß man einen besonderen Vertrag mit den Kassen abgeschlossen habe, der ein Unterschlüpfen unter jegliche Rettungsmaßnahmen unnötig macht. Ähnliche Verträge sollen auch die KZVen in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein abgeschlossen haben.

Personalia / Berliner Szene:

1. GKV-SV: Probleme mit der Frauen-Quote
2. AOK Baden-Württemberg wählte wie geplant neuen Vorstands-Vize
3. Gothaer Krankenversicherung braucht neuen Chef
4. GENO erhält kampfbewährte Saniererin
5. Und dann war da noch …die neue Art wichtige Sitzungen abzuhalten

Dokumentation:
Corona-Maßnahmen XV: Spahn will schrittweise „Normalbetrieb“ bei Kliniken

(dfg 19 – 20) Die Bevölkerung in Deutschland will langsam wieder zu „normalen Zeiten“ zurückkehren können. Daß das nicht so einfach zu bewerkstelligen ist, mußten die handelnden Politiker und ihre Berater aber auch schon erkennen. Ein heftiges Wiederaufflammen der Corona-Pandemie wird von ihnen nicht gewollt. Für das Gesundheitswesen plant man daher einen gewissen Balanceakt. Der „Schuß“ kann zwar nach hinten losgehen, dürfte aber wohl angesichts von so manchen „Exit“-Rufen notwendig sein. So strebt CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (39) eine schrittweise Rückkehr zum Normalbetrieb in Klinken an. Diese sollen wieder stärker für Nicht-Corona-Patienten geöffnet werden. Das geht aus einem vierseitigen Thesenpapier des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 27. April 2020 hervor.

Kaum waren die Thesen durchgesickert, da meldeten sich Politiker wie auch Interessengruppen zu Wort, meist positiv. Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. rer. pol. Gerald Gaß (57), begrüßte grundsätzlich die BMG-Ansätze für eine „schrittweise und vorsichtige“ Rückkehr zu einer Regelversorgung. Damit werde den berechtigten Interessen der Patienten, die auf Behandlungen warteten, Rechnung getragen. In einigen Punkten sei das BMG auch dem Konzept der DKG „Für eine Balance zwischen COVID-Bereitschaft und Regelversorgung“ gefolgt, freute sich der ehemalige Spitzenbeamte eines Bundeslandes. Daß die DKG einige der BMG-Ideen für wenig praktikabel „zu detailverliebt“ hielt, das steht auf einem anderen Blatt.

Wir dokumentieren das BMG-Papier im vollen Wortlaut.

 

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