dfg - Ausgabe 23+24- 20

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10548

 

Bestellung nur über unten befindliches Formular möglich

19,00 € *

Wenn Sie eine Ausgabe bestellen möchten, dann wenden Sie sich bitte per Mail an:

- Lange@dfg-online.de
- Recherche@dfg-online.de

bzw. telefonisch : 030 - 275 965 90

oder nutzen Sie das Kontaktformular:
https://shop.dfg-online.de/kontaktformular

 
 

Produktinformationen "dfg - Ausgabe 23+24- 20"

Gesetzliche Krankenversicherung:
Corona-Nachfolgen II: Kommt fast verdoppelter durchschnittlicher Zusatzbeitrag?

(dfg 23+24 – 20) In diesen Wochen rechnen die 105 noch existierenden Krankenkassen das I. Quartal 2020 ab. Bis die offiziellen KV45-Zahlen vorliegen dauert es weitere Wochen. Aber erst im Früh-Herbst 2020 wird man wissen, welche finanziellen Auswirkungen die Corona-Pandemie für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gehabt hat. Denn hinter den Kulissen rechnen Experten bereits fleißig. Nur selten dringt von diesen Schätzungen etwas nach draußen. Keiner wagt sich mit „belastbaren“ Zahlen aus der Deckung. Umso erstaunlicher, daß ein Finanz-Szenario der Essener BITMARCK Holding GmbH vom 25. Mai 2020 an die Medien „durchgestochen“ wurde, die genüßlich bereits am 29. Mai 2020 daraus zitierten. Die Experten der Kassen-ARGE erwarten für 2021 das „dicke Ende“ für deren Portemonnaies. Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag könnte dann die Schwelle von 2 Prozent überschreiten. Das wäre fast eine Verdoppelung des aktuell geltenden. Für das 2. Halbjahr 2020 prognostiziert man bereits einen Wert von 1,7 Prozent.

Gesetzliche Krankenversicherung / Heilberufe:
Vertragsfreiheit: Gewaltige LSG-Klatsche für die BAS-Damenriege

(dfg 23+24 – 20) Wenn es um die Vertragsfreiheit zwischen Körperschaften im Gesundheitswesen geht, dann müßten 46 Seiten eines neuen Gerichtsbeschlusses eigentlich in den kommenden Wochen zur Pflichtlektüre aller Rechtsabteilungen von Krankenkassen und den Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen (KVen/KZVen) werden. Gemeint ist der wegweisende Beschluß des zuständigen 5. Senates des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg (LSG) vom 25. Mai 2020. Unter dem Az.: L 5 KA 1421/20 KL-ER wiesen die drei Sozialrichterinnen das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit scharfen wie eindeutigen Worten in seine gesetzlichen Schranken zurück. Der Tenor: Das BAS muß seine ihm vom Gesetzgeber übertragene Rechtsaufsicht „maßvoll ausüben“ und sich bei rechtlich vertretbaren Entscheidungen der Vertragspartner wie auch von Landesschiedsämtern zurückhalten.

Krankenhäuser / eHealth:
bvitg: Deutsche Krankenhäuser müssen bei Digitalisierung endlich aufholen

(dfg 23+24 – 20) Während der ersten Welle der Corona-Pandemie hat die bundesdeutsche Krankenhauslandschaft einmal mehr seine Leistungsfähigkeit in der Versorgung der Patienten bewiesen. Auch dürfte sattsam bekannt sein, daß so mancher Träger beim (Up-)Coding von DRG-Leistungen nach Weltmeisterehren strebt, um so die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDen) in Schach zu halten. Wenn es aber um die Krankenhaus-Informations-Systeme (KIS) geht, dann muß man sich nur die (berechtigten) Klagerufe der Klinik-Mitarbeiter anhören. Die KIS-Landschaft in Deutschland ist nicht nur fragmentiert (vgl. dfg 21 – 20, S. 6f.), sondern die IT-Systeme dürften landauf, landab auch teilweise veraltet sein. Kein Wunder, wenn der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) in seinem am 26. Mai 2020 veröffentlichten Positionspapier „Digitalisierung im Krankenhaus“ dem stationären Sektor einen gewaltigen „Nachholbedarf“ attestiert.

Wir dokumentieren das bvitg-Papier im vollen Wortlaut.

Gesundheitswirtschaft:
Corona-Maßnahmen XXI: Auslands-Schutzschirm für systemrelevante deutsche Firmen

(dfg 23+24 – 20) Die Corona-Pandemie zeigte in den letzten Monaten die Anfälligkeit wie auch die Abhängigkeit des bundesdeutschen Gesundheitswesens von internationalen Lieferanten. Die zeitweisen „Traumpreise“ und/oder Lieferschwierigkeiten z.B. von Schutzausrüstungen und Masken sprachen eine deutliche Sprache. Der CureVac-Fall – der angebliche Erwerb exklusiver Impfstoffrechte durch die U.S.-Regierung - weckte in Berlin zudem die Angst vor dem Ausverkauf bundesdeutscher Gesundheits-Entwicklungen. Dem will CDU-Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier MdB (61) nun mit einer 15. Novelle zur Außenwirtschaftsverordnung entgegenwirken. Im Grunde genommen ist das Vorhaben „Protektionismus pur“, spannt aber einen Art Auslands-Schutzschirm für systemrelevante deutsche Firmen aus der Gesundheitswirtschaft auf.

Personalia / Berliner Szene:

1. Deutscher Ethikrat mit neuer Vorsitzenden
2. Hamburg: SPD-Landesvorsitzende krallt sich die Gesundheits-Agenden
3. Korian mit neuem CFO

Dokumentation:
Corona-Maßnahmen XXII: Leopoldina-Empfehlungen zum Umbau des Systems

(dfg 23+24 – 20) Eigentlich gilt die Hallenser Leopoldina, die Nationale Akademie der Wissenschaften als das unbestechliche wissenschaftliche Beratungsgremium der Bundesregierung. Ihre Corona-Stellungnahmen bewirkten in der Vergangenheit so manche Richtungsänderung, die in Berlin während der ersten Welle beschlossen wurde (vgl. zuletzt dfg 16 – 20, S. 8ff.). Mit der vierten adhoc Stellungnahme „Corona-Pandemie: Medizinische Versorgung und patientennahe Forschung in einem adaptiven Gesundheitssystem“ vom 27. Mai 2020 könnte die zuständige Arbeitsgruppe (AG) der Akademie aber einen kleinen Schritt zu weit gegangen sein. Das über 30-köpfige Gremium strich nämlich die Relevanz der Universitätsklinika in Deutschland über den grünen Klee heraus. Kein Wunder, wenn man sich die Besetzung der AG anschaut. Vornehmlich RepräsentantInnen gerade dieses Teils der stationären Versorgung findet man dort verzeichnet. Vertreter aus der ambulanten Versorgung oder von freigemeinnützigen Einrichtungen jedoch nicht. Dennoch läßt die Leopoldina-Stellungnahme in einigen Teilen wieder aufhorchen.

Wir dokumentieren Teile der Leopoldina-Empfehlungen im vollen Wortlaut.

 

Hersteller-Beschreibung "MC.B Verlag GmbH"

Beschreibung