dfg - Ausgabe 26- 20

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10550

 

Bestellung nur über unten befindliches Formular möglich

19,00 € *

Wenn Sie eine Ausgabe bestellen möchten, dann wenden Sie sich bitte per Mail an:

- Lange@dfg-online.de
- Recherche@dfg-online.de

bzw. telefonisch : 030 - 275 965 90

oder nutzen Sie das Kontaktformular:
https://shop.dfg-online.de/kontaktformular

 
 

Produktinformationen "dfg - Ausgabe 26- 20"

Verlagsmitteilung:
„dfg Award® 2020“: Spannung steigt – Abstimmbögen gehen in den Versand

(dfg 26 – 20) In Corona-Zeiten ist zwar vieles anders als in den Vorjahren. Aber: Das 12. Verfahren zur Vergabe der „dfg Awards®“ geht in diesen Tagen in eine weitere, entscheidende Runde. Die dfg-Leser*innen sowie die des gesundheitspolitischen Hintergrunddienstes „A+S aktuell – Ambulant und Stationär aktuell“ erhalten in den traditionellen, rot bedruckten Umschlägen ihre nummerierten Abstimmungsbögen. Nur die allein entscheiden bis zum 23. Juli 2020, wer die begehrten Trophäen des „Branchenpreises des Gesundheitswesens“ erhält. Bei der Jurysitzung am 13. März 2020 entschied sich das hochkarätig besetzte Gremium für 16 Nominee(-Gruppen). Die Namen und Kurzbegründungen lagen zuletzt der dfg-Ausgabe Nr. 18 – 20 als Supplement „Die Jury hat entschieden“ bei. Der beauftragte Berliner Notar wertet allerdings bei der Auszählung am 24. Juli 2019 nur Originalbögen (keine Kopien, Scans o.ä.) aus, die fristgerecht bei ihm eingegangen sind. Weitere Details und die Volltexte der Begründungen der Jury finden sich in den roten Umschlägen.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Liberalisierung der Vertragsfreiheit: Davon hält die SPD wohl nicht viel

(dfg 26 – 20) Es hätte so schön sein können. Am 2. Juni 2020 schob das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den verdutzten Koalitionsabgeordneten im Bundestagsausschuß für Gesundheit wieder einmal so genannte „fachfremde Änderungsanträge“ nach. Sie sollten von den Parlamentariern in das „Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-IPReG) eingefügt werden. Unter anderem wollte man durch Änderung der §§ 140 a, 63 und 137 g SGB V wieder mehr Vertragsfreiheit im Gesundheitswesen schaffen. Doch dazu kam es nicht! Dem Vernehmen nach soll vor allem die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Dittmar MdB (55), gegen dieses Ansinnen gewesen sein. Sie machte „weiteren Beratungsbedarf“ geltend. Damit war der Vorstoß aus dem Hause von CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (40) politisch tot.

Corona-Maßnahmen XXIV: Länder luchsen Kanzlerin weitere Klinik-Milliarden ab

(dfg 26 – 20) Am 17. Juni 2020 konferierte CDU-Bundeskanzlerin Dr. rer. nat. Angela Merkel MdB (65) erneut mit den Regierungschef*innen der 16 Bundesländer, um u.a. weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie abzusprechen. Dabei konkretisierten sie auch teilweise in 14 Punkten die Beschlüsse des letzten Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 (vgl. Dokumentation dfg 25 – 20, S. 10ff.). Wie beim letzten Thing dürfte auch dieses Mal der Länder-Druck auf die Kanzlerin immens gewesen sein. Denn die Länder luchsten dem Bund weitere Zugeständnisse – vor allem finanzieller Art – ab.


Wir dokumentieren die gesundheitspolitisch relevanten Beschlüsse im vollen Wortlaut.

Gesetzliche Krankenversicherung:
KV45: Fast leerer Gesundheitsfonds durch „Zückerle“ und konjunkturelle Entwicklungen!?

(dfg 26 – 20) Die aktuelle Corona-Pandemie entfaltete erst Ende März 2020 ihre volle Wucht. Da-her beeinflußten ihre Auswirkungen die Finanzentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den ersten drei Monaten des Jahres 2020 nur bedingt. Trotzdem fuhren die 105 noch existierenden Krankenkassen im I. Quartal 2020 ein erhebliches Defizit von 1,3 Mrd. € ein. Das geht aus den so genannten KV45-Zahlen hervor, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 19. Juni 2020 veröffentlichte. Kundige Thebaner führen das Minus darauf zurück, daß mittlerweile die von der Berliner Politik großzügig verteilten „Zückerle“ die Bilanzen der Körperschaften finanziell erheblich belasten. Denn allein ein Zuwachs von über 10 Prozent bei den Ausgaben für die Heilmittelerbringer oder über 8 Prozent bei den Fahrtkosten können nicht coronabedingt sein.

Ersatzkassen:
BARMER-Selbstverwaltung: Viel Kabale oder die Story vom richtigen Briefpapier

(dfg 25 – 20) Um die Selbstverwaltung bei den Ersatzkassen sicher zu stellen, bildeten sich bekanntlich nach dem II. Weltkrieg schnell so genannte „Wahlvereine“. Im Verlauf der Nachkriegsjahrzehnte dürften sich bei diesen Vereinen zum Teil Usancen eingeschlichen haben, die von so manchem Beobachter mit dem Begriff „nicht ganz koscher“ belegt werden würden. Um die Macht und den Einfluß von wenigen in den Gremien der Körperschaften zu sichern, erscheinen Formen des „Täuschens, Tricksens und Tarnens“ gang und gäbe zu sein. Die größtenteils in der altehrwürdigen Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen (AGuM) zusammengeschlossenen Organisationen sind nicht nur in die Jahre gekommen. Basis-Demokratie herrscht bei ihnen scheinbar nur selten, weil es ja nicht nur nach der Highlander-Devise geht: „Es kann nur einen geben“. Sondern der Mitgliederschar selten etwas geboten wird, was diese – außer den Jahresbeitrag zu zahlen – wenig dazu animiert, sich aktiv einzumischen. Ein besonderes Beispiel einer internen Kabale dürfte am 26. Juni 2020 die 12. Sitzung des Verwaltungsrates der BARMER in der laufenden Legislaturperiode in Mainz bieten. Das Präsidium des Kontrollgremiums hat die Diskussion „über eine mögliche Amtsenthebung“ und deren mögliche sofortige Vollziehung als Punkt 2 auf die Tagesordnung gesetzt. Das schärfste Mittel gem. SGB IV gegenüber Selbstverwalter*innen – also der glatte Rausschmiß – soll für zwei führende Mitglieder eines Wahl-vereines ausgesprochen werden.

Krankenhäuser:
BKartA kann schnell handeln – nicht nur beim Ausverkauf der Malteser-Kliniken

(dfg 26 – 20) Wenn der Präsident des Bundeskartellamtes (BKartA), Andreas Mundt (59), inner-halb von weniger als drei Wochen höchstpersönlich mittels einer Presseaussendung die Genehmigung der Übernahme eines Krankenhauses bzw. Klinikunternehmens verkündet, dann könnte das ein Indiz dafür sein, daß man am Rhein vorsichtig seine restriktive Betrachtungsweise von Fusionen dieser Art ändern möchte. Nach der Genehmigung der Übernahme der RHÖN-Klinikum AG durch die ASKLEPIOS Kliniken GmbH am 26. Mai 2020 teilte der Behördenchef am 17. Juni 2020 freudig mit, daß man der Berliner HELIOS Kliniken GmbH „nach kurzer Prüfung“ erlaubt habe, eine Einrichtung aus dem zur Disposition stehenden Portefeuille des Malteserordens zu erwerben. Auch sonst zeigte sich in diesem Jahr auf dem stationären Sektor das Amt äußerst freigiebig.

Personalia / Berliner Szene:

1. apobank: Nach IT- und Kommunikations-GAU fällt der erste Kopf
2. RHÖN: Holzinger geht
3. Finanzchefin verläßt Universitätsmedizin Greifswald
4. BVMed bestätigt erneut Vorsitzenden

 

Hersteller-Beschreibung "MC.B Verlag GmbH"

Beschreibung