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dfg - Ausgabe 4 - 20

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10519

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 4 - 20"

Verlagsmitteilung:
Bewerbungsphase „dfg Awards® 2020“: Bitte nur die Original-Bögen verwenden!

(dfg 4 – 20) Wie bereits mehrfach angekündigt, wird in diesen Tagen die Bewerbungsphase für die 12. Runde der Vergabe der „dfg Awards®“ eröffnet. Die Ausschreibung erfolgte in zwei Ausgaben und in dieser Woche gehen die durchnummerierten Bögen für die Bewerbungen und Vorschläge vollständig auf den Postweg. Die Umschläge für letztere sind mit einem roten Aufdruck versehen: „Wichtige Ausschreibungsunterlagen“. Alle interessierten dfg-Leserinnen und -Leser sollten ihre Sekretariate, Poststellen und Bibliotheken benachrichtigen! Denn die Original-Bögen dürfen weder der „Dunkelverarbeitung“ unterzogen, noch kopiert oder gar gescannt werden. Sollten Entscheidungsträgern aktuell keine Original-Bögen vorliegen, informieren Sie bitte die dfg-Redaktion und fordern per Fax (030 – 275 965 92) Ersatzbögen an. Denn jetzt liegt es an den dfg-LeserInnen der Jury ihre Vorschläge und Bewerbungen zukommen zu lassen.

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
DRV: „Nichts tun!“ – Die beste Reaktion BRH-Empfehlungen zu umgehen?

(dfg 4 – 20) Mit dem Bundesrechnungshof (BRH) sollte man sich – auch wenn die Beamten über einen langen Atem verfügen – lieber nicht anlegen. Tut man es doch, dann droht eine „Vorladung“ vor den Rechnungsprüfungsausschuß des Bundestages oder gar ein gesetzgeberisches Handeln. Im Zusammenwirken mit dem Bundesarbeitsministerium (BMAuS) von SPD-Ressortchef Hubertus Heil MdB (47) scheinen die 16 Körperschaften der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) mit aller Macht verhindern zu wollen, daß die Bonner Behörde an tradierten Strukturen rüttelt. Man läßt sie einfach zappeln und beruft sich auf „eingesetzte Arbeitskreise“. Das geht aus der Bundestags-Drucksache 19/15700 hervor, mit dem der BRH am 10. Dezember 2019 seine aktuellen „Bemerkungen“ zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes veröffentlichte. Federführend für das „Nichts tun“ scheint die in Berlin domizilierende Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) zu sein. Schließlich obliegt dem Bundesvorstand der Körperschaft gem. § 35 SGB IV, soweit Grundsatz- und Querschnittsaufgaben oder gemeinsame Angelegenheiten der Träger der Rentenversicherung betroffen sind, nicht nur die Richtlinienkompetenz.

Gesetzliche Krankenversicherung:
dfg-GKV-Bilanz-Ranking-Serie Teil III: Leistungsausgaben und Zuweisungen 2014 - 2018

(dfg 4 – 20) Für manchen Zeitgenossen sind immer noch die Grundstrukturen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) wie die Gesundheitsfonds-Systematik „Bücher mit sieben Siegeln“ – und dürften es auch nach der noch ausstehenden Reform bleiben. Aber etwas Einfaches dürfte man sich merken können. Obwohl die Krankenkassen alle eingehenden Einnahmen an den vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwalteten Gesundheitsfonds abführen müssen, haben letztendlich am Ende des Jahres die Zuweisungen aus dem Fonds und die Einnahmen aus den jeweiligen Zusatzbeiträgen die zu leistenden Ausgaben des Jahres zu decken. Spreizt die Schere zu sehr, dann wird es für die Körperschaft finanziell eng und sie muß tief in die bisher aufgebauten „Juliustürme“ greifen. In den letzten fünf Jahren sind die Ausgaben bei allen Kassen – teilweise rapide – gestiegen. Und: Im Jahr 2018 sanken nur bei fünf Körperschaften (alle BKKen) die Leistungsausgaben. Die Ausgabenschwelle von 4.000 € je Versicherten im Jahr übersprangen in diesem Jahr wiederum zwei Kassen, genauso wie sich weiterhin drei rühmen können, mehr als 4.000 € je Versicherten zugewiesen bekommen zu haben. Bei wem die Zuwei-sungen die Ausgaben überstiegen, das kann man dem Teil III des neuen dfg-GKV-Bilanz-Rankings entnehmen. Das vollständige Ranking 2014 – 2018 der zum 31. Dezember 2018 verauslag-ten Leistungsausgaben und eingenommenen Zuweisungen, basierend auf einer wieder gemein-sam mit dem Leipziger Institut WIG2 GmbH vorgenommenen Auswertung der zum Veröffentlichungstag 30. November 2019 im elektronischen Bundesanzeiger vorliegenden Bilanzen, finden interessierte dfg-LeserInnen in der Ausgabe 2 – 20 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“, die als Supplement nur für Abonnenten dieser dfg-Ausgabe beiliegt.

Personalia / Berliner Szene:

1. BSG mit neuen Senatsvorsitzenden
2. Bayern: Söder beruft eine Apothekerin zur Sozialministerin
3. ABDA steht vor einem „Schaulaufen der Kandidaten“
4. BÄK-Beirat bestätigt Scriba erneut im Amt
5. ÄK Bremen: Gitter erhält sich ihre Hausmacht
6. LAV Baden-Württemberg setzt auf Erfahrung
7. Uniklinik Köln mit neuer Pflegedirektorin
8. SANA mit neuer Pflegestrategin
9. Adesso angelt sich IBM-Vice President
10. Dr. med. dent. Rolf Koschorrek (1956 – 2020)

Einladung zum 15. A+S-Netzwerktreffen im „Haifischbecken Gesundheitswesen“

(dfg 4 – 20) Nur wenige Bereiche in der deutschen Politik und Wirtschaft erfordern eine solch große Expertise wie das deutsche Gesundheitswesen. Wer sich in einem fachlichen Netzwerk befindet, der versteht mehr, durchdringt Hintergründiges und kann optimal entscheiden. Das A+S-Netzwerktreffen entwickelte sich im Laufe der letzten Jahre zu einer im bundesdeutschen Gesundheitswesen etablierten Veranstaltung und ver-größert seinen Kreis interessanter Persönlichkeiten ständig. Das A+S-Netzwerktreffen ist High Potentials und jungen Führungskräften vorbehalten – dieses Mal kommen IT-Spezialisten hinzu.

 

Hersteller-Beschreibung "MC.B Verlag GmbH"

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