dfg - Ausgabe 47 - 20

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10576

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 47 - 20"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Corona-Nachfolgen VII: Fluch oder Segen des Föderalismus?

(dfg 47 – 20) Am Montagnachmittag, dem 16. November 2020, tagte sie wieder, die im Grundgesetz (GG) eigentlich nicht vorgesehene Runde von 17 Personen. Sprich: CDU-Bundeskanzlerin Dr. rer. nat. Angela Merkel MdB (66) und die 16 Ministerpräsident*innen der Länder „palaverten“ darüber, ob es endlich zu weiteren Restriktionen im Kampf gegen die zweite Welle der Corona-Pandemie kommen solle – oder eben nicht. Heraus kam jedoch eigentlich ein „Nichts“, oder besser gesagt eine neunseitige Erklärung, die außer Empfehlungen und Ratschlägen „ein warten wir es ab“ setzte. Durchgesetzt hat sich an diesem Nachmittag – wieder einmal – der deutsche Föderalismus. Dieser hat sich seit 1949 ab und an als Segen für die Deutschen dargestellt, er kann aber auch als Fluch daherkommen.

Gesundheits- und Sozialpolitik / eHealth:
DVPMG heißt das neue digitale Spahn-Zauberwort

(dfg 47 – 20) Der Informations-GAU zum dritten Digitalisierungsgesetz im Gesundheitswesen (vgl. zuletzt dfg 44 – 20, S. 3ff.) hat wohl einige Beamt*innen im Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu Sonderschichten und Sonntagsarbeit animiert. Denn am Sonntag, den 15. November 2020 um 20.00 Uhr finalisierte man ausweislich den „Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG). Mit 14 Artikeln auf 114 Seiten will man nach PDSG und DVG nun mit aller Macht die Digitalisierung im Gesundheitswesen noch in dieser Legislaturperiode vorantreiben. In unendlich vielen Einzelbestimmungen stärkt man die staatsnahe gematik GmbH durch neue Aufgaben. Was letztendlich von den Krankenkassen durch einen um 50 Prozent erhöhten Zuschuß bezahlt werden wird. Aber auch auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wartet genauso Neues wie auf den Gemeinsamen Bundesausschuß (G-BA) oder die vertrags(zahn-)ärztlichen Körperschaften. Dadurch, daß nunmehr auch der Pflegebereich, Dentallabore wie auch z.B. die Heil- und Hilfsmittelerbringer und die Hebammen in die Digitalisierung einbezogen werden, dürfte einer sektorenübergreifenden Digitalisierung bald nichts mehr im Wege stehen.

Krankenhäuser:
BRH-Forderungen: Auf die werden die Länder nicht hören

(dfg 47 – 20) Wenn es um die wirtschaftliche Verwendung von so genannter „Staatsknete“ geht, dann schaltet sich in der Regel irgendwann einmal der Bundesrechnungshof (BRH) ein. Vom bisher gewährten Bundeszuschuß an den Gesundheitsfonds in Höhe von 14,5 Mrd. € wandert ein beträchtlicher Teil bekanntlich auch über die Krankenkassen an die Krankenhäuser. Der am 11. No-vember 2020 von der Behörde veröffentlichte Prüf-Bericht an den Haushaltsausschuß des Bundestages „über die Prüfung der Finanzierung der Investitionen bei der Krankenhausfinanzierung“, (insbesondere aber der Krankenhausplanung), gestaltet sich zu einem vernichtenden Urteil über den status quo. Auf 48 Seiten (Az.: IX 1 – 2019 – 0919) listen die Beamten der in Potsdam domizilierenden Abteilung IX die „wesentlichen Mängel“ auf, „die eine Weiterentwicklung der Investitionsfinanzierung, der Krankenhausplanung und ihrer rechtlichen Grundlagen nahelegen“.

Daher dokumentieren wir die BRH-Forderungen im vollen Wortlaut.

Der Fusionsreigen nimmt wieder Fahrt auf

(dfg 47 – 20) Trotz oder wegen der Corona-Pandemie entscheiden sich immer mehr Träger von stationären Einrichtungen dafür, entweder in bestimmten Bereichen enger zusammen zu arbeiten oder gleich zu fusionieren. Oder man folgt mit den entsprechenden Beschlüssen dem Rat Externer. Klinik-Experten erwarten daher für 2020 sogar noch mehr Arbeit für das Bonner Bundeskartellamt (BKartA). Eine über die Börse abgewickelte Transaktion wie der Deal der ASKLEPIOS Kliniken GmbH mit der RHÖN-Klinikum AG dürfte vermutlich allerdings nicht dabei sein. Eher ist zu erwarten, daß die frei-gemeinnützigen Träger genauso enger zusammenrücken wie die kommunalen. Drei neueste Vorhaben könnten paradigmatisch sein.

Personalia / Berliner Szene:

1. DKG: Erste Frau als Vizepräsidentin gewählt
2. Gehe: Mega-Fusion beschert neuen Chef

Dokumentation:
Geplante Pflege-Reform ohne Bundesknete nicht zu realisieren

(dfg 47 – 20) Als Mitte der 90er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts der „Va-ter“ des SGB XI, der damalige beamtete Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium Karl Jung (+), die Grundzüge der Gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) der Öffentlichkeit vorstellte, da weissagte er, daß dieser Sozialversicherungszweig recht bald schon aus demographischen Gründen einer grundlegenden Reform unterzogen werden müsse, um ihn finanzierbar zu halten. Über 25 Jahre später – nachdem viele zuständige Minister*innen sich nicht an die Herkulesaufgabe heranwagten – ließ CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (40) am 10. November 2020 seine „Eckpunkte der Pflegereform 2021“ an die Öffentlichkeit durchsickern. Man kann davon ausgehen, daß in der zuständigen Abteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bereits fleißig an deren Umgießung in Paragraphen gebosselt wird. Ob es angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie und dem anstehenden Wahl-Marathon 2021 dem Minister noch gelingt, die geplante Reform vollinhaltlich über die parlamentarischen Hürden zu hieven, das darf bezweifelt werden. Zumal auch von Seiten der Länder heftiger Widerstand zu erwarten ist.

Wir dokumentieren das BMG-Papier im vollen Wortlaut.

 

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