dfg - Ausgabe 50 - 20

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10579

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 50 - 20"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Corona-Nachfolgen XII: Vorsichtige STIKO-Empfehlungen versus Leopoldina-Mahnruf

(dfg 50 – 20) Je länger die zweite Welle der Corona-Pandemie über deutsche Landen hinwegfegt, umso mehr wird deutlich, wie unvorbereitet die zuständigen staatlichen Stellen wohl waren. Auch so manche Entscheidung(-swege) der Politik wirken manchmal mehr hilflos als zupackend und zielgerichtet. Zumal der öffentlich ausgetragene Dissens zwischen den Protagonisten – wie auch in der Wissenschaft – die Bevölkerung mehr verunsichert als beruhigt. Immerhin: Am 7. Dezember 2020 rang sich die beim staatlichen Robert-Koch-Institut (RKI) angesiedelte „Ständige Impfkommission“ (STIKO) zu priorisierenden Impf-Empfehlungen durch. Allerdings war das 62-seitige Papier, das der dfg-Redaktion vorliegt, keine endgültige Fassung. Man eröffnete am gleichen Tage ein dreitägiges Stellungnahme-Verfahren. Zahlreiche staatliche Stellen (u.a. die Bundesländer) wie auch wissenschaftliche medizinische Gesellschaften dürfen nun ihren Senf zu der gründlichen, wie auch an manchen Stellen recht vorsichtig wirkenden Ausarbeitung dazu geben. Am 8. Dezember 2020 sickerte zudem eine weitere, harsche Stellungnahme aus der Leopoldina an die Öffentlichkeit zu den jüngsten politischen Beschlüssen durch (vgl. dfg 49 – 20, S 13ff.). Die gut begründete Forderung aus Halle: Ab dem 14. Dezember 2020 soll es in Deutschland zur Aufhebung der Schulpflicht kommen und ab dem 24. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 zu einem harten zweiten Lockdown. Es bleibt abzuwarten, wie die führenden Politiker*innen in Deutschland darauf reagieren.

Wir dokumentieren die wichtigsten Vorschläge der Leopoldina und die Zusammenfassung des STIKO-Papieres im vollen Wortlaut.

Gesetzliche Krankenversicherung:
KV45: Die Corona-Folgen überlagern alles

(dfg 50 – 20) Die Corona-Pandemie hinterläßt nach Ansicht von CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB (40) „immer deutlichere Spuren“ in den Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese Erkenntnis ist zwar nicht neu, spiegelt aber das düstere finanzielle Bild wider, das in den Finanztöpfen von vielen der 105 noch existierenden Krankenkassen vorherrscht. In den ersten neun Monaten des Jahres 2020 erwirtschafteten sie ein Defizit von 1,676 Mrd. €. Das geht aus den entsprechenden KV45-Zahlen hervor, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) pünktlich am 7. Dezember 2020 veröffentlichte. Im Gesundheitsfonds klafft sogar ein Loch von über 5,1 Mrd. €. Zwar lagerten in den „Juliustürmen“ der Körperschaften laut BMG zum Stichtag 30. September 2020 noch Finanzreserven in Höhe von 17,8 Mrd. €. Aber auch diese schmolzen in diesem Jahr schon erheblich. Und: Der finanzielle Zustand der einzelnen Kassen ist bekanntlich recht unterschiedlich.

Personalia / Berliner Szene:

1.  verlängert frühzeitig Vertrag des Vorstandsvorsitzenden
2. IKK gesund plus mit neuem Arbeitgeber-Selbstverwalter
3. ZI wählt neue Kuratoriumsvorsitzende
4. KV Berlin: Alles zurück auf Null?
5. LZK Baden-Württemberg bestätigt Präsidenten
6. DAV mit neuem Vorsitzenden
7. Nach IT-GAU und Kundenprotesten: apobank baut Vorstand um
8. BKG setzt auf Kontinuität
9. DOREA erhält neuen CFO
10. PI wählt neuen Vorsitzenden
11. Ärzte-Zeitung leitet Wechsel beim „Hauptstadtkongreß“ ein

Dokumentation:
Hilfsmittelverzeichnis: CDU-Politiker plädiert für Machtzuwachs des G-BA

(dfg 50 – 20) Bereits im vergangenen Jahrhundert war die Führung des überaus umfangreichen Hilfsmittelverzeichnisses der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für den damals federführenden IKK Bundesverband wahrlich kein Zuckerschlecken. Nicht nur die Produktvielfalt und die ständigen Änderungen durch die Hersteller sorgten dafür, daß die „Liste“ permanent als unvollständig galt. Zudem beschwerten sich gerade aus dem Ausland stammende Produzenten über das für sie umständliche Aufnahme- und Zulassungsverfahren. Doch nur wenige Brancheninsider wußten von den gegenseitigen Kalamitäten. Daran dürfte sich wenig geändert haben, seit der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) die Aufgabe der Erstellung eines „systematisch strukturierten“ Verzeichnisses gem. § 139 SGB V übernahm. Und der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) zuvor in die Entscheidung einbezogen werden kann, um festzustellen, ob „der Einsatz eines Hilfsmittels untrennbarer Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode“ (NUB) ist. Die gegenseitigen Beschwerden blieben. Zumal die Hersteller durch ihr wenig konstruktives oder unprofessionelles Verhalten oft genug den Zulassungsprozeß selbst behinderten. Bei der Fülle der Produkte (aktuell sind über 30.000 gelistet) kaum verwunderlich.

Wir dokumentieren das Kühne-Papier im vollen Wortlaut.

 

Hersteller-Beschreibung "MC.B Verlag GmbH"

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