dfg - Ausgabe 15 - 21
Hersteller MC.B Verlag GmbH
Artikel-Nr.: SW10605
Bestellung nur über unten befindliches Formular möglich
Preise inkl. gesetzlicher MwSt.
Wenn Sie eine Ausgabe bestellen möchten, dann wenden Sie sich bitte per Mail an:
- Lange@dfg-online.de
- Recherche@dfg-online.de
bzw. telefonisch : 030 - 275 965 90
oder nutzen Sie das Kontaktformular:
https://shop.dfg-online.de/kontaktformular
Produktinformationen "dfg - Ausgabe 15 - 21"
Gesundheits- und Sozialpolitik:
Abschied vom Föderalismus – hören dann das Gegacker und der Impfstau auf!?
(dfg 15 – 21) Niemand kann einschätzen, ob der 13. April 2021 einst in die deutschen Geschichtsbücher eingehen wird, als der Tag, mit dem die Erosion des Föderalismus begann. In seltener Übereinstimmung beschloß die schwarz-rote Große Koalition (GroKo) in Berlin den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“. Gleichzeitig brachten die beiden Koalitionsfraktionen die 14-seitige Vorlage in das Gesetzgebungsverfahren des Bundestages ein, deren 1. Lesung für den 16. April 2021 angesetzt ist. Wenn die Oppositionsfraktionen die notwendige 2/3-Mehrheit sichern und sich auch die Länderkammer nicht übermäßig querlegt, dann können die von CDU-Bundeskanzlerin Dr. rer. nat. Angela Merkel MdB (66) gewollten Verschärfungen in kaum drei Wochen in Kraft treten. Die „Bundesmutti“ setzte sich vorerst durch und zog die „Notbremse“, die sie für längst „überfällig“ hält. Angesichts des anhaltenden politischen Gezerres muß aber abgewartet werden, was von dem am 9. April 2021 durchgesickerten Entwurf erhalten bleibt. In der Zwischenzeit sollten sich die Entscheidungsträger*innen auch darüber Gedanken machen und gezielt entscheiden, wie sie das vorherrschende Impf- und Testchaos nachhaltig beenden (vgl. Bei-trag in dieser dfg-Ausgabe).
Wir dokumentieren die ersten beiden Absätze des geplanten § 28b Infektionsschutzgesetz im vollen Wortlaut.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Auffälligkeitsprüfungen: BAS sorgt für Sonder-Geldregen für „ehrliche“ Kassen
(dfg 15 – 21) Die feinen Details des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) sind für viele Non-Insider ein „Buch mit sieben Siegeln“. Kein Wunder, daß der Berliner Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) bereits zum siebten Male für den 20. Mai 2021 zu einer digitalen Informationsveranstaltung für Finanzer der 103 noch existierenden Kassen eingeladen hat. Dabei werden die eingeladenen Referent*innen aus dem Bonner Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) sicherlich auch über ihre bisherigen „Erfolge“ bei der Eintreibung von falsch verteilten RSA-Mitteln berichten. Schließlich untersucht die Behörde seit geraumer Zeit die zuweisungsrelevanten RSA-Datenmeldungen gem. § 267 SGB V seit 2013 auf „Auffälligkeiten“. Und siehe da: Man hat bereits per Bescheid von einzelnen Körperschaften für die Jahre 2013 und 2014 rund 133,7 Mill. € zurückgefordert. Diese dürften am 16. November 2021 anderen, in diesem Zeitraum ehrlich abrechnenden Kassen zu Gute kommen. Das bestätigte BAS-Präsident Frank Plate (60) gegenüber der dfg-Redaktion.
Krankenhäuser:
LBFW 2021: Gemeinsame Selbstverwaltung kriegt langsam Routine
(dfg 15 – 21) Auch wenn Wissenschaftler wie z.B. der Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVRat) immer wieder nach einem einheitlichen Bundesbasisfallwert rufen, bleibt es dabei: Seit dem Jahr 2005 müssen sich die 16 Landes-Krankenhausgesellschaften (LKGen) und die Landesorganisationen der Krankenkassen an einen Tisch setzen, um die Details der so genannten Landesbasisfallwerte (LBFW) auszuhandeln. Seit 2009 werden alle somatischen DRG-Leistungen gem. dieser, den Vorgaben des Gesetzgebers folgend, in Gemeinsamer Selbstverwaltung beschlossenen LBFW vergütet. In manchen Jahren konnten sich die LKGen und die Kassen schnell einigen, in manchen bedeutete diese Vorgabe des Gesetzgebers ein zähes Geschäft. Denn wenn „nichts mehr geht“, mußten und müssen Schiedsstellen ran – manchmal leg(t)en sich auch die Landesgesundheitsministerien quer, die das Verhandelte zu genehmigen haben. In diesem Jahr liegen bereits recht früh fast alle LBFW vor und wurden zudem auch noch allesamt von den zuständigen Landesbehörden genehmigt. Allerdings stellt sich nach dem Wortlaut des Koalitionsvertrages die Zukunftsfrage, ob die LBFW-Werte weiterhin die entscheidenden Kenngrößen zur Abrechnung der stationären Leistungen bleiben. Schließlich gliederte man für 2020 bereits über 15 Mrd. € Pflegekostenanteile aus (vgl. dfg 11 – 19, S. 12ff.). Und, wie in den vergangenen Jahren auch, so hinken auch in 2021 wieder einmal zwei Bundesländer hinterher.
Personalia / Berliner Szene:
1. G-BA: Leistungserbringer wollen CDU-Politikerin als „Unparteiische“
2. BARMER verliert Vorstand
3. Ecclesia vollzieht Generationswechsel
4. -Zeitung vollzieht Strategie- und Generationswechsel
5. Und dann war da noch …die Wahrheit der politischen Ankündigungen und Versprechungen
Hersteller-Beschreibung "MC.B Verlag GmbH"
Beschreibung