dfg - Ausgabe 21 - 21

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10613

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 21 - 21"

„Ich bitte um das Wort!“:
DRG-Reform: Kein Platz für Ideologien

(dfg 21 – 21) Seit Jahren beklagen Expert*innen die Fehl-, Unter- und Überversorgungen im Gesundheitswesen. Doch einen nachhaltigen Abbau der teilweise verkrusteten Strukturen wag(t)en die verantwortlichen Politiker*innen meist nur in Trippelschritten. Das gilt insbesondere für den stationären Bereich, dessen tradierte „Naturschutzzäune“ teilweise mit stahlbewehrten Handschuhen verteidigt werden. So weiß man, daß sich z.B. das erst seit gut 15 Jahren existierende Regime der Diagnosis Related Groups (DRG) in der deutschen Version bereits weitgehend überlebt hat. Doch alle Reformansätze blieben bisher auf Grund eines riesigen Interessen-Gezänkes im Ansatz stecken. Das zeigte sich zum wiederholten Male am 19. Mai 2021 bei einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit. Das Parlamentsgremium wollte die Verbände und Einzelsachverständige über ihre Meinung zu Anträgen von drei Oppositionsfraktionen (FDP, DIE LINKE und BündnisGRÜNE) befragen, deren Inhalte und Vorstellungen nicht unterschiedlicher sein können. Doch auch die Ausführungen der befragten Institutionen und Personen wichen extrem von einan-der ab. Je nach „Interessenlage“ eben. Dr. med. Matthias Bracht (55), Vorstandsvorsitzender der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG-Kliniken) plädiert jetzt in der dfg-Meinungs-Rubrik „Ich bitte um das Wort!“ für einen reformerischen Mittelweg. Die Versorgungssicherheit der Patien-t*innen erfordere ein schnelles Handeln, und das ohne ideologische Barrieren. Mit der neuen Meinungs-Rubrik eröffnete die dfg-Redaktion in diesem Jahr Entscheidungsträger*innen im Gesundheitswesen die Möglichkeit, statt in Interviews mittels Namensbeiträgen zu aktuellen Themen Stel-lung zu beziehen.

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Wer glaubt noch an Ankündigungen und Versprechungen?

(dfg 21 – 21) An der Basis wie auch in den Schaltzentralen im bundesdeutschen Gesundheitswesen mehren sich die frustranen Momente und Erlebnisse. Daran ist das politische Berlin nicht ganz unschuldig. Es sind nicht nur die von zahlreichen Pleiten, Pech und Pannen gekennzeichneten Corona-Bekämpfungs- und Impfkampagnen des noch amtierenden CDU-Bundesgesundheitsministers Jens Spahn MdB (41), die zum Aufstöhnen zwingen. Nicht viel besser ergeht es Beobachter* innen und Lobbyist*innen, wenn sie die mangelnden „Ergebnisse“ der Gesetzgebung auf der Zielgeraden der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages betrachten. Die sich schon jetzt zerfleischenden Kombattant*innen der Großen Koalition (GroKo) sorgen in ihrem weiter anhaltenden Zwist um die Aufmerksamkeit der Bevölkerung für ein Chaos, das man eigentlich nur aus der Anfangsphase der letzten rot-grünen Koalition 1998 kannte. Das führt dazu, daß nicht nur die Entscheidungsträger*innen, sondern auch die Therapeut*innen im Gesundheitswesen kaum noch an die Ankündigungen und Versprechungen aus der Hauptstadt glauben.

Gesetzliche Krankenversicherung:
BSG belohnt tapferen Verwaltungsrat des GKV-SV

(dfg 21 – 21) Diese Erkenntnis ist nicht neu: Nur zu gerne greift der Berliner Gesetzgeber mehr oder minder tief in die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein, um anderen Institutionen mit dem Geld der Beitragszahler ein „Zückerle“ zu verabreichen. Das geschieht seit Jahrzehnten und ist unabhängig von der Zusammensetzung der jeweils in der Hauptstadt regierenden Koalition. Verweigern sich die betroffenen Körperschaften dem Ansinnen der Politik, so greift das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gerne zum Instrument der „Ersatzvornahme“. Mittlerweile sind die Entscheidungsträger*innen so frustriert und müde, daß sie kaum noch opponieren. Sondern mehr oder klaglos hinnehmen, was man in der Friedrichstraße oder im Hohen Haus an der Spree ersann. Schon gar nicht öffentlich! Dabei scheint sich aber tapferes Aufbäumen gegen die politische Willkür letztendlich zu lohnen. Vor allem, wenn man rechtlich gut abgesichert ist. Das mußte jetzt der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) erle-ben. Nach fünf Jahren kassierte das Bundessozialgericht (BSG) am 18. Mai 2021 eine „Ersatzvornahme“ des BMG vom 6. Januar 2016. Und nicht nur das! Die Kasseler Richter sahen sogar die entsprechenden, verpflichtenden Normen im SGB V als verfassungswidrig an (Az.: B 1 A 2/20 R). Von einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hielt man im Nordhessischen wenig, das sei nicht notwendig. Klarer kann ein Sieg der Selbstverwaltung bei der Judikatur nicht sein. Das vollständige Urteil liegt allerdings – wie so oft – noch nicht vor.

Personalia / Berliner Szene:

1. KV Hamburg auf der Suche nach einem neuen Vorstandsvorsitzenden
2. Carestone mit neuem CFO
3. Prof. Dr. med. Rolf Kreienberg (1946 – 2021)

Dokumentation:
AfD-Wahlprogramm: Bewährtes und Tradiertes erhalten

(dfg 21 – 21) Am 25. Mai 2021 gab die Alternative für Deutschland (AfD) be- kannt, welches Spitzen-Duo die Partei in den Bundestagswahlkampf führen wird. Vorausgegangen war eine Befragung unter den Parteimitgliedern, an der sich 48,14 Prozent aller Befragten beteiligt haben sollen. Mit der Abstimmung der Basis dürfte sich auch der parteiinterne Richtungsstreit entschieden haben. Denn mit mehr als 71 Prozent setzten sich die Co-Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Dr. rer. pol. Alice Weidel MdB (42), und der Co-Bundesvorsitzende Tino Chrupalla MdB (46) aus dem sächsischen Görlitz durch. Nach Einschätzung von Beobachter*innen können beide auf die nachhaltige Unterstützung des so genannten „Flügels“ der Partei bauen.

Wir dokumentieren die gesundheits- und rentenpolitischen Teile des AfD-Pro-grammes im vollen Wortlaut.

 

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