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dfg - Ausgabe 22 - 21

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10614

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 22 - 21"

Gesetzliche Sozialversicherung:
Schwarz-rot schleift letzte Männerbastionen – mit Übergangsregelungen

(dfg 22 – 21) Es sind fast 60 Jahre her, daß es die damaligen, wenigen weiblichen Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wagten, gegen die Männerbastionen in der Bundesregierung aufzubegehren. Sie initiierten im November 1961 ein legendär gewordenes „Sitin“ vor dem Sitzungssaal, in dem CDU-Bundeskanzler Dr. iur. Konrad Adenauer (+) mit den FDP-Granden über die Bildung seines vierten und letzten Kabinettes verhandelte. Der Lohn: Mit Dr. iur. Elisabeth Schwarzhaupt (+) als neue und erste Bundesgesundheitsministerin zog zum ersten Male eine Frau in die bundesdeutsche Regierung ein. Seit dieser Zeit eroberten nicht nur streitbare Politikerinnen, sondern auch in Wirtschaft und Verwaltung immer mehr Frauen männlich dominierte Bastionen. Auf der Schlußgeraden der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zementierte die Große Koalition (GroKo) am 28. Mai 2021 nun „die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“. Die Abgesandten von Union und SPD einigten sich über die letzten Änderungen am so genannten Zweiten Führungspositionengesetz, (FüPoG II), das am 11. Juni 2021 als TOP 38 vom Plenum des Hohen Hauses an der Spree in 2. und 3. Lesung beschlossen werden soll. Es hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Führungsebenen in der Gesetzlichen Sozialversicherung, speziell bei den Krankenkassen. Für die in kleineren Kassen wirkenden Männern gab es sogar gewisse „Erleichterungen“.

Gesetzliche Krankenversicherung / eHealth:
ePA: Kasperletheater, Wahlkampf oder Behördenkrieg!?

(dfg 22 – 21) Die Krankenkassen sollen seit dem 1. Januar 2021 ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. So sieht es das 2020 beschlossene PDSG vor, das sogar ein mehrstufiges Verfahren zur Einführung und Nutzung vorsah. Trotzdem läuft seit Beginn an – im Gegensatz zu so manchem Landes-Datenschutzbeauftragten – der seit 2019 amtierende Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. e.h. Ulrich Kelber (53), gegen eine einzige Bestimmung Sturm. Er unterstellt den 65 bundesunmittelbaren Krankenkassen – nur für die darf er handeln – ein europarechtswidriges Verhalten, wenn sie die ePA-Umsetzung nur nach den PDSG-Vorgaben durchführen. Dann will er Anweisungen oder sogar Untersagungen „aussprechen“, wie er bereits am 19. August 2020 öffentlich ankündigte. Nur, das behördliche Verfahren dauert weiter an, passiert ist außer Anhörungen, Stellungnahmen und weiterem Schrift- und Kommunikationsverkehr nichts. Ganz im Gegenteil, in einer „Anhörung“ vom 4. Mai 2021 kündigte die Bonner Behörde an, daß die entsprechende Umsetzungsfrist für eine mögliche „Anweisung“ des BfDI erst am 31. Dezember 2021 ablaufen soll. Tags darauf, am 1. Januar 2022 tritt jedoch für die Kassen die zweite Einführungsstufe für die ePA gem. PDSG in Kraft. Und mit dieser soll genau das umgesetzt sein, was Kelber seit längerem fordert. Nicht nur Beobachter*innen unterstellen daher dem ehemaligen SPD-Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesjustizministerium (BMJ) und führenden Protagonisten des linken Flügels der Partei ein gewisses „politisches Interesse“, um im Sommer 2021 in den Wahlkampf gegen das CDU-geführte Bundesgesundheitsministerium (BMG) Front zu machen.

Gesetzliche Krankenversicherung:
BKK-Familie: Erneut ein „Markenwechsel“

(dfg 22 – 21) Seit Einführung des Wettbewerbes in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. der Möglichkeit von kassenartenübergreifenden Fusionen verwischten sich mehr und mehr die Grenzen zwischen den Kassenarten. Ein Vorgang, der von einigen führenden Gesundheitspolitiker*innen in der Hauptstadt nicht ungern zur Kenntnis genommen wird. Ein beliebtes Mittel, sich aus der eigenen Kassen-Familie zu lösen ist eine Umbenennung der Körperschaft. Man firmiert nicht mehr als Ersatz-, Betriebs- oder Innungskrankenkasse, sondern tritt per „Markenwechsel“ nur noch unter dem Begriff „Krankenkasse“ auf. Manchmal sogar ohne Verwendung des Logos der eigenen Kassenart. Oft genug legt man sogar den Namen des ursprünglichen Trägerunternehmens ab.

Zahnärzte:
KZBV: Werden so seidene Einstecktücher finanziert?

(dfg 22 – 21) Aller Voraussicht nach gehört der aktuelle gesundheitspolitische Sprecher und Obmann der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Dr. phil. Achim Kessler (56), dem 20. Deutschen Bundestag nicht mehr an. Denn die am 30. Mai 2021 in Gießen von der Vertreter*innenversammlung des hessischen Landesverbandes der Partei bestimmte Landesliste weist auf den ersten 13 Plätzen seinen Namen nicht mehr aus. Aber immerhin hat er am 20. Mai 2021 auf der Zielgeraden der 19. Legislaturperiode des Hohen Hauses mit einer Kleinen Anfrage dem zuständigen Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ein gewisses „politisches Ei“ ins Nest gelegt, an dem beide argumentativ knabbern dürften (BT-Drs.: 19/29939). Ob von Sozial- oder Erfolgsneid getriggert, das steht dahin. Aber immerhin deckte Kessler auf, mit welchen Mitteln das BMG unterstützend wirkte, damit der Bundesrechnungshof (BRH) nicht das Geschäftsgebaren der obersten Körperschaft der Vertragszahnärzt*innen prüfen durfte. Aber allein die veröffentlichen Abrechnungs- und Prüfungsdetails lassen vermuten, daß durch allzu üppige Spesenregelungen das eine oder andere seidene Einstecktuch bzw. Maßanzug von KZBV-Führungskräften finanziert worden sein dürfte.

Personalia / Berliner Szene:

1. BZÄK-Vorstandswahlen: Kampfkandidaturen erwartet
2. Staatsanwaltschaft Berlin hat BARMER und KV Berlin im Visier
3. IKK gesund plus mit kommissarischer Vorständin
4. VDZI setzt auf Kontinuität

 

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