dfg - Ausgabe 42 - 21

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10636

 

Bestellung nur über unten befindliches Formular möglich

19,00 € *

Wenn Sie eine Ausgabe bestellen möchten, dann wenden Sie sich bitte per Mail an:

- Lange@dfg-online.de
- Recherche@dfg-online.de

bzw. telefonisch : 030 - 275 965 90

oder nutzen Sie das Kontaktformular:
https://shop.dfg-online.de/kontaktformular

 
 

Produktinformationen "dfg - Ausgabe 42 - 21"

In eigener Sache:
„dfg“ folgt künftig den Empfehlungen des Deutschen Rates für Rechtschreibung

(dfg 42 – 21) Der sich im 21. Jahrhundert in immer größerem Tempo erfolgende gesellschaftliche Wandel brachte es mit sich, daß sich viele männliche Entscheidungsträger in Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Verwaltung schnell dem Vorwurf der Misogynie aussetzen, wenn sie nicht die „richtigen Worte“ gegenüber Frauen finden. Wie eine geschlechtergerechte Sprache und Rechtschreibung erfolgen soll, das beschäftigte nicht nur einmal die Kultusministerkonferenz des Bundes und der Länder (KMK). Schon 2016 faßte die KMK zusammen mit der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister bzw. der Senatorinnen und -senatoren der Län-der entsprechende Beschlüsse. Denn es ist nicht von der Hand zu weisen, daß gem. Art. 3 des Grundgesetzes (GG) „alle Menschen vor dem Gesetz gleich“ sind, sondern man findet zusätzlich die Formulierung: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“.

Kurz vor Redaktionsschluß:
Neue BARMER-Vorständin: Selbstverwaltung ist für „Hauslösung“

(dfg 42 – 21) Die Vorstände der Krankenkassen sollen weiblicher werden. Das sieht u.a. das am 11. Juni 2021 noch vom 19. Deutschen Bundestag beschlossene „Zweite Führungspositionengesetz“ (FüPoG II) vor. Besteht ein Vorstand einer Körperschaft aus mehr als einer Person, so müssen künftig dem Führungsgremium jeweils eine Frau und ein Mann angehören (vgl. dfg 22 – 21, S. 2f.). Für viele der großen und mittleren Kassen bedeutet die Vorgabe, daß vorerst fast nur noch Frauen in die Vorstände ein- oder aufrücken können. Zuletzt entschied sich der Verwaltungsrat der Hamburger DAK Gesundheit mit der Klinikmanagerin Dr. med. Ute Haase (50) für eine externe Lösung. Die promovierte Ärztin tritt am 1. März 2022 ihren Dienst an der Alster an (vgl. dfg 39+40 – 21, S. 14). Einen anderen Weg geht die Selbstverwaltung der Nr. 2 der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auf der Tagesordnung des seit langem wieder in Präsenz tagenden Verwal-tungsrates der BARMER am 22. Oktober 2021 im Berliner Hotel Estrel steht eine so genannte „Hausberufung“. Das erfuhr die dfg-Redaktion aus Kassenkreisen.

Gesetzliche Krankenversicherung:
GKV-Schätzkreis „rettet“ für 2022 Finanzierbarkeit

(dfg 42 – 21) Seit dem späten Nachmittag des 13. Oktober 2021 weiß man, daß dem Gesundheitsfonds in 2022 weitere sieben Mrd. € zufließen. Der Bundeszuschuß für die GKV beträgt in diesem Jahr dann rd. 28,5 Mrd. €. Das dürfte dem so genannten „Schätzerkreis“ für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu verdanken sein, dem Expertinnen und Experten des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) auf der einen Seite und ihren Pendants von Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und Bundesgesundheitsministerium (BMG) angehören. Wider Erwarten einigte (vgl. dfg 41 – 21, S. 2ff.) sich das Gremium in seiner letzten, virtuell am 12. und 13. Okto-ber 2021 abgehaltenen Sitzung auf gemeinsame Einschätzungen, was die Finanzen der GKV an-geht. Und gab damit den Weg frei für den von den Kassen erhofften weiteren, „ergänzenden“ Bundeszuschuß, der nun durch eine Rechtsverordnung schriftlich fixiert und dann vom 20. Deut-schen Bundestag sanktioniert werden muß. Den entsprechenden, vermutlich schon vorbereiteten Entwurf gab das BMG bereits am 18. Oktober 2021 in die Ressortabstimmung.

GKV-Werbemaßnahmen: Das BMG läßt nicht locker

(dfg 42 – 21) Das zuständige Referat „Verbänderecht, Aufsicht“ des Bundesgesundheitsministeri-ums (BMG) hat bekanntlich im Gesundheitswesen so seinen Ruf der Unerbittlichkeit. Das „Treiben ehrgeiziger Frauen“ in den letzten Jahren fand nicht immer den Beifall der betroffenen Organisationen und Einrichtungen (vgl. dfg 1+2 – 21, S. 3ff). Für öffentliches Aufsehen sorgte es zuletzt am 2. Dezember 2020 mit einem gesellschaftspolitisch gefährlichen Entwurf für eine Rechtsverordnung „zur Zulässigkeit von Werbemaßnahmen der Krankenkassen“. Mit den Inhalten der so ge-nannten Krankenkassen-Werbemaßnahmen-Verordnung (KKWerbV) war man vor allem in der bundesdeutschen Sportszene überhaupt nicht einverstanden. Sollte es doch zu einem weitgehen-den Werbeverbot für die Kassen bei Sportveranstaltungen kommen. Das Vorhaben wurde nach heftigen Protesten von SPD-Sportpolitikern und dem Deutschen Olympischen Sport-Bund (DOSB) auf Eis gelegt (vgl. dfg 7 – 21, S. 2f.). Doch die umtriebige BMG-Beamtenschaft scheint nicht locker lassen zu wollen. Mit einem nunmehr zum offiziellen Referentenentwurf des Hauses (Stand: 15. Oktober 2021) statuierte man in dem auf nunmehr 30 Seiten angewachsenen Oeuvre seinen Weg unbeirrt weiter. Und legte vermutlich der kommenden Dienstherrin bzw. dem Dienstherrn in der Berliner Friedrichstraße erneut ein gewaltiges „politisches Ei“ ins Nest.

Personalia / Berliner Szene:

1. DCV: Die Führung übernahm eine Frau
2. BfB: Den Spitzenverband der Freien Berufe leitet künftig ein Apotheker
3. Universitätsklinikum Rostock leistet sich teuren Rausschmiß
4. Universitätsklinikum des Saarlandes erhält hauptamtliche Vorstandsvorsitzende
5. NOWEDA verlängert Chefvertrag
6. BAH gestaltete Vorstand um
7. Lebenshilfe will weiter Ulla Schmidt
8. Deutsches Ärzteblatt erhielt neuen Chefredakteur

Dokumentation:
In der „Ampel“ setzte vorerst jede Seite ihre „Zückerle“ durch

(dfg 42 – 21) Deutschland könnte bald von einer so genannten „Ampel-Koalition“ aus SPD, BündnisGRÜNEN und der FDP regiert werden. Völlig unbelas-tet von möglichen „Durchstechereien“ an die Boulevardmedien konnten die drei Siegerparteien der Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag bereits am 15. Oktober 2021 die schriftlichen Ergebnisse ihrer „Sondierungsgespräche“ der staunenden Öffentlichkeit präsentieren. Auf zwölf Seiten listeten die drei künftigen Partner – die keine echte Liebesbindung eingehen – in zehn Bereichen ihre bereits erzielten Übereinstimmungen und Pläne auf. Für jeden war etwas dabei, klar erkennbar setzten alle die „Zückerle“ für ihre spezifische Wähler-Klientel durch. Allein: Die konkrete Finanzierung der vielen, so aufgestellten Programmziele fehlt noch und dürfte den bereits beschlossenen Koalitionsverhandlungen vorbehalten sein.

Wir dokumentieren die wichtigsten Passagen des Ampel-Papieres im vollen Wortlaut.

 

Hersteller-Beschreibung "MC.B Verlag GmbH"

Beschreibung