dfg - Ausgabe 29 - 22

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10690

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 29 - 22"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Lauterbach: „Hoffentlich wird er nicht Minister!“

(dfg 29 – 22) Bereits am 8. Juli 2022 verabschiedeten sich die Bundestagsabgeordneten in die parlamentarische Sommerpause. Erst am 6. September 2022 tritt der 20. Deutsche Bundestag – falls keinerlei Dringlichkeitssitzungen angesetzt werden – wieder im Reichstag zusammen, um zu-erst über den Haushalt 2023 zu beraten. Bis dahin frönt auch das politische Berlin größtenteils einem der liebsten Steckenpferde des Deutschen: dem Urlauben. Bis auf wenige in der Hauptstadt zurückgebliebene „Stallwächter“ und einige Spitzenpolitiker, die auch sonst die Schlagzeilen und die TV-Talk-Shows bevölkern. Für Interessengruppen eine wunderbare Zeit, sich planend auf kommende Gesetzgebungsverfahren vorzubereiten. Im bundesdeutschen Gesundheitswesen dürfte das besonders problematisch sein, denn niemand weiß so richtig, zu welchen politischen Volten und Kurzschluß-Entscheidungen der amtierende SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (59) noch so fähig ist. Aktuell lassen seine Medien-Auftritte etwas nach. Daher bleibt Zeit sich mal zu fragen, was den aktuellen Ressortchef zu seinen oft chaotisch anmutenden Entscheidungen und Wortspenden antreibt.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
GKV-Finanzen: Lauterbach schafft neues Berater-Gremium

(dfg 29 – 22) „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, dann bild‘ ich einen Arbeitskreis.“ Viele gebildete Bundesbürger können sich noch an diesen Spruch erinnern. Vermutlich auch SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (59). Als aktuell beurlaubter Lehrstuhlinhaber für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie der Universität Köln sind ihm seit Beginn seiner deutschen Karriere 1997 eigentlich dokumentierbar viele Reform-Ideen eingefallen, mit denen sich die Politik in Bonn und später in Berlin beschäftigen sollte. Scheinbar ist dieses Reservoir nun vollends erschöpft und ihm fällt selbst nichts mehr Geniales ein. Zumindest, was die nachhaltige Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach 2023 angeht. Daher ist ihm nun etwas Teures eingefallen, das die Staatskasse etwas belasten dürfte.

Gesetzliche Krankenversicherung:
BAS: Die Sozialversicherungs-Banker üben sich im „Weichspülen“ von Problemen

(dfg 29 – 22) Die heute noch gültige Formel für die permanenten Ausuferungen der Bürokratie staatlicher Einrichtungen stammt vom britischen Historiker Cyril Northcote Parkinson (+). 1957 postulierte er, daß die jährliche Zunahme des Personals ohne Rücksicht auf die Variationen der Arbeitsmenge zwischen 5,2 und 6,6 Prozent beträgt. Er ging sogar so weit zu behaupten, daß die Kernaufgaben auch ganz wegfallen könnten, ohne daß die Verwaltung deshalb schrumpfen würde. So ist es kein Wunder, daß der Bundesrechnungshof (BRH) aktuell über 1.150 Mitarbeiter verfügt, das ebenfalls in Bonn angesiedelte Bundeskartellamt (BKartA) mittlerweile über rund 400 Beschäftigte und das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) für Ende 2021 einen Bestand von 714 mitarbeitenden Personen reportiert. Letztere Zahl geht aus dem am 15. Juli 2022 von der Behörde vorgelegten „Tätigkeitsbericht 2021“ hervor. Aus den 156 Seiten geht auch hervor, daß das BAS eigentlich quasi als Bankinstitut für die diversen Sozialversicherungsträger tätig ist und sich öffentlich außerordentlich scheut, bei bestehenden Problemen „Roß und Reiter“ zu nennen. Im Bericht gibt man sich nicht nur beim eigenen wie umstrittenen Vorgehen im Wettbewerbs-Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder einmal als „argumentativer Weichspül-Automat“.

Personalia / Berliner Szene:

1. BMG-Maskenaffaire: Abgeordnete erhielten dank BGH eine „weiße Weste“
2. Österreich: Dachverband verliert urplötzlich Verwaltungschef
3. IKK gesund plus erhält Vorständin
4. kubus IT mit neuem Geschäftsführer
5. LZÄK Rheinland-Pfalz setzt auf Kontinuität
6. SANA-Kliniken küren weiblichen CTO

Dokumentation:
BzgA-Ersatz: Kassenverbände machen Arbeit für den überforderten Gesetzgeber

(dfg 29 – 22) „Wer nicht selbst handelt, der wird behandelt“. Dieses werden sich in den sechs Kassenverbänden einige Experten gedacht haben als sie den aktuellen Vertrag der „Ampel“-Koalition studierten. Dort war von einer ge-planten Umformung der Kölner Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) die Rede. Einer Behörde, die zwar im Laufe ihrer Existenz viele Preise eingeheimst hat, aber in den letzten Jahren mit massiven Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. Da viele bisherige Präventions-Projekte der BzgA von den Kostenträgern wie z.B. der Gesetzlichen wie der Privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) finanziert wurden, dürfte es für die Akteure im Gesundheitswesen ungemein wichtig sein, frühzeitig die Weichen an den Stellschrauben der neuen Behörde festzuzurren. Und nicht darauf zu warten, daß sich der inhaltlich träge wirkende Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) äußert oder das völlig überforderte SPD-geführte Bundesgesund-heitsministerium (BMG) einen entsprechenden Entwurf präsentiert. Also leg-ten die sechs Verbände am 15. Juli 2022 selbst ein „Impulspapier“ zur Errichtung und zu den Aufgaben des neuen „Bundesinstitutes für öffentliche Ge-sundheit“ (BIÖG) vor. Daß sie damit desavouierend dem GKV-SV und dem BMG zuvor kamen, das steht auf einem anderen Blatt.

Die Kassenverbände sehen das BIÖG als „steuernde Einheit“ einer nachhaltigen Public-Health-Struktur in Deutschland. Dafür sollte das Institut das Mandat haben, die ressortübergreifende Zusammenarbeit im Sinne des „Health-in-all-Policies“-Ansatzes der Verantwortungsträger von Bund, Ländern und Kommunen zu organisieren und zu implementieren.

Wir dokumentieren das Impulspapier im vollständigen Wortlaut.

 

 

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