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dfg - Ausgabe 48 - 22

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10717

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 48 - 22"

Ortskrankenkassen / eHealth:
AML-Ausschreibung – Ein Fall für die Vergabekammer des Bundes!?

(dfg 48 – 22) Man kennt es aus der Geschichte der Menschheit: Die Hoffnungen, die die führenden wie ehrgeizig handelnden Personen in „Revolutionen“ jeglicher Art setzen, gehen nicht immer voll auf. Es droht dann ein zeitliches, ökonomisches oder strategisches Desaster. Das kann aktuell mit dem neuesten IT-Vorhaben der elfköpfigen AOK-Familie passieren. Mit einem gewaltigen System- und Branding-Switch – dem der Todes-Beschluß des „Digitalen Gesundheitsnetzwerkes“ (DiGeN) vorausging – wollte man das Prestige-Projekt „AOK Mein Leben“ (AML) realisieren (vgl. dfg 33 – 22, S. 6ff.). Und mit diesem bereits am 1. Juli 2023 eine AOK-weite wie eigene elektronische Pa-tientenakte (ePA) anbieten. Bis zum 2. November 2022 hatten nach einer europaweiten Ausschreibung interessierte Konsortien ihre Angebote abzugeben. Noch bevor diese abschließend bewertet sind, droht nach heftigen Vorwürfen aus Insiderkreisen – die der dfg-Redaktion vorliegen – Unge-mach. Denn landet das Verfahren vor einer der beiden Vergabekammern des Bundes des Bonner Bundeskartellamtes (BKartA) und danach auch noch vor dem zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG), dann ist der ehrgeizige Terminplan nicht mehr zu halten. Wie oft genug in solchen Fällen geht es um eine angebliche „Freunderlswirtschaft“ und ein offenbar gezieltes „Täuschen, Tricksen und Tarnen“ durch die für viel Geld der Beitragszahler engagierten Berater-Schwadronen.

Betriebskrankenkassen:
Vergleich beendet jahrelanges Tauziehen um Millionen

(dfg 48 – 22) Pressemeldungen von (Sozial-)Gerichten fallen qualitativ recht unterschiedlich aus. Nicht nur wegen ihres juristischen Textgefüges, das für Normalbürger nicht immer verständlich ist. Daher fällt die jüngste Aussendung des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg (LSG) vom 22. November 2022 völlig aus dem Rahmen. Die Richter plauderten nämlich zum Az.: L 5 KR 1016/20 aus dem Nähkästchen. Das ist ungewöhnlich. Aber man hatte, statt urteilen zu müssen, wohl zugesehen, wie die BKK-Familie im Südwesten einen seit 2012 schwelenden, wie millionenschweren Streit mittels eines Vergleiches begrub.

Krankenhäuser / Pflege:
Meilenstein: Katholische Bischöfe weichen tradiertes kirchliches Arbeitsrecht auf

(dfg 48 – 22) Die Mühlen der katholischen Kirche mahlen weltweit mehr als langsam. Auf Veränderungen, die den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden können, warten Gläubige seit langem. Im Gegensatz zur verstaubten römischen Kurie „bewegt“ sich – angesichts von Miß-brauchsskandalen und einem wachsenden Exodus von Mitgliedern – das deutsche Episkopat im Rahmen seiner Möglichkeiten zwar langsam, aber es orientiert sich immerhin an den neuen Gege-benheiten. So erneuerte man das seit dem 27. April 1915 – also seit über 100 Jahren geltende – restriktive kirchliche Arbeitsrecht. Die neue „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ dürfte es demnächst auch Geschiedenen sowie Angehörigen der LGBTQ-Community erlauben, weiterhin in die Dienste der Katholischen Einrichtungen zu treten und in Krankenhäusern, Pflegeheimen et al. zu arbeiten. Nur wer aus der Kirche ausgetreten ist, dem verweigert das katholische Arbeitsrecht weiterhin eine Beschäftigung. Die neue „Grundordnung“ gilt für über 800.000 Beschäftigte in bundesdeutschen Landen.

Personalia / Berliner Szene:

1. KV Brandenburg: BvDU-Präsidentin stürzt bisherigen KV-Chef
2. KV Sachsen stellt dienstältesten KV-Vorsitzenden
3. PKV-Verband mit neuem Vorstandsvorsitzenden
4.  bestätigt Vorsitzenden
5. KZV Rheinland-Pfalz: Frauen-Duo übernimmt Vorstand
6. LKHG Thüringen setzt auf Kontinuität
7. BV Pflegemanagement: Generationswechsel eingeleitet
8. bvitg setzt auf Kontinuität
9. Frank Jessen (1961 – 2022)

Dokumentation:
„Petersberger Erklärung“ der Datenschützer zur Nutzung von Gesundheitsdaten

(dfg 48 – 22) Im Gegensatz zu anderen Gremien ihrer Art maß das Gesund-heitswesen der so genannten „Datenschutzkonferenz“ (DSK) der unabhängi-gen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder wenig Aufmerksamkeit zu. Seit dem 24. November 2022 und der 104. Auflage der DSK dürfte das anders werden. Die Datenschützer hatten sich nämlich mit der digitalen „Verar-beitung von Gesundheitsdaten in der wissenschaftlichen Forschung“ beschäftigt und die entwickelten Grundsätze in einer „Petersberger Erklärung“ zusammengefaßt. Doch was in der Zukunft bundesweit für datensüchtige Forscher und (Pharma-)Unternehmen gelten soll, das dürfte in den Grundzügen noch stringenter für die weitere Nutzung und Verarbeitung der sensiblen Gesund-heitsdaten Gültigkeit besitzen. Also auch für die Telematikinfrastruktur (TI) der Berliner gematik GmbH sowie für die Grundnutzer der Daten – wie Kassen oder Leistungserbringer. Spätestens dann, wenn die elektronische Patienten-akte (ePA) bundesweit über einen riesigeren Nutzerkreis verfügt als heute (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe).

Wir dokumentieren die „Petersberger Erklärung“ im vollen Wortlaut.

 

Hersteller-Beschreibung "MC.B Verlag GmbH"

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