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dfg - Ausgabe 05 - 25

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10859

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 05 - 25"

„Wir bitten um das Wort!“: F. Marx und Dr. Th. Dusberger (IQVIA)
Können Daten heilen – Quo vadis datenbasierte Prävention?

(dfg 5 – 25) Seit Jahrzehnten weiß man, daß erfolgreiche Prävention und Gesundheitserziehung eigentlich schon im Kindergarten beginnen müßte. Davon ist man in Deutschland mittlerweile weit entfernt. Auch hapert es gewaltig, wenn man sich in Berlin aufrafft und politisch etwas umsetzen möchte. Zuletzt scheiterte die „Ampel“ bekanntlich mit dem Gesundes-Herz-Gesetz (GHG). Die von den Staatsbediensteten im Bundesgesundheitsministerium (BMG) gefundenen Detailregelungen und ihre damit verbundenen Formulierungen begeisterten nur wenige Akteure. Zu umständ-lich, zu bürokratisch … die Grundidee fand Zustimmung, das verquaste Juristendeutsch hingegen nicht. Ähnlich scheint es dem bereits 2023 beschlossenen Präventionsgedanken gem. § 25 b SGB V zu ergehen. Man wollte frühzeitig mittels digitaler Hilfe Gesundheitsrisiken der Versicherten von Kranken- und Pflegekassen erkennen helfen. Gleichzeitig errichtete Berlin aber zahlreiche Hürden und drohte mit Regressen für die Verantwortlichen in den Körperschaften. Mit gravierenden Folgen, die die Umsetzung der gesetzlichen Norm verhindert. Darauf machen Fabian Marx (51), der neue Vice President (VP) Kostenträger, Leistungserbringer & öffentliche Einrichtungen der deut-schen Tochter des U.S.-Datensammlers IQVIA Commercial GmbH & Co. KG (vgl. dfg 1-3, 25, S. 12f.) und sein zuständiger Strategie-Leiter Dr. med. Thorsten Dusberger (54) aufmerksam. Sie plädieren für eine „intelligente Nutzung“ von Gesundheitsdaten – die u.a. mit Hilfe spezialisierter Dienstleister wie z.B. die Leipziger DAVASO GmbH erfolgen könne. Diese leitet Marx ja seit dem 1. Januar 2025 in Personalunion. Mit ihrem Namensbeitrag setzt die dfg-Redaktion ihre Meinungs-Rubrik „Ich bitte um das Wort!“ fort. In dieser erhalten Entscheidungsträgerinnen und Entschei-dungsträger aus dem Gesundheitswesen die Möglichkeit, statt in Interviews zu aktuellen Themen und Vorgängen Stellung zu beziehen.

Wir dokumentieren den gesundheits- und pflegepolitischen Teil im vollen Wortlaut.

Gesundheits- und Sozialpolitik / Ärzte:
Entbudgetierung: Das „böse Erwachen“ der Hausärzte erfolgt erst 2026

(dfg 5 – 25) Der 20. Deutsche Bundestag soll noch das erheblich abgespeckte GSVG verabschieden, so haben es die drei ehemaligen „Ampel“-Fraktionen entschieden (vgl. dfg 4 – 25, S. 9f.), um endlich die „Entbudgetierung“ für die deutschen Hausärzte zu verwirklichen. Bis zum Redaktions-schluß dieser dfg-Ausgabe fand sich das Gesetz jedoch noch nicht auf den digital veröffentlichten Tagesordnungen des Plenums für den 30. oder 31. Januar 2025. Währenddessen tobt bereits un-ter den Berufs- und Standesorganisationen der Mediziner eine grandios wirkende Bataille um die Auslegung und die möglichen Folgen der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 20. Ja-nuar 2025 vorgelegten „Formulierungshilfe“. Denn nicht nur ausgewiesene Abrechnungsspezialisten haben inzwischen gerechnet. Eine der Diagnosen: Die „Endbudgetierung“ führt zu einem honorarpolitischen „Nullsummenspiel“ für die meisten Hausärzte, begünstigt vorwiegend die bereits medizinisch überversorgten Gebiete in Deutschland (z.B. Berlin, Hamburg, Ruhrgebiet) und sei technisch nur schwer umzusetzen. Das „böse Erwachen“ an der ärztlichen Basis komme aber erst 2026, wenn die neu formulierten Honorarverteilungsmaßstäbe (HVMen) der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ihre volle Wucht entfalteten. Und die „Betroffenen“ in Händen hielten. Ob sich dann noch das jetzige Führungsduo des Deutschen Hausärzteverbandes (HÄV) im Amt halten könne, stellen jetzt schon Auguren in Frage.

Gesetzliche Krankenversicherung:
dfg-GKV-Bilanz-Ranking-Serie Teil IV: Leistungsausgaben 2019 – 2023

(dfg 5 – 25) Nicht nur im 21. Jahrhundert „erzogen“ Politiker und ihre dienstbeflissenen Staatsdie-ner, Behördenmitarbeiter, Medien wie auch die Industrie die deutsche Wohnbevölkerung mehr und mehr zu einer „Vollkaskomentalität“. Die Menschen stürmen heutzutage die Praxen der Therapeu-ten und die Notaufnahmen der Kliniken mit jeder noch so banalen Erkrankung. Die man noch im 20. Jahrhundert mit allerlei Hausmittel behandelt hätte. Aktuell schielen die Leistungserbringer lie-ber auf ihre „Erträge“ und verordnen nicht nur fleißig nicht immer notwendige Arzneimittel, sondern greifen auch gerne zu Krankenhauseinweisungen. Das alles schlägt sich brachial in den Leistungs-ausgaben der 94 heute noch existierenden Krankenkassen nieder. 18 der Körperschaften, fast alle so genannte „Versorgerkassen“, mußten bereits im Jahr 2023 mehr als 4.000 € je Versicherten aufwenden. Weitere 10 schrammten an dieser Schwelle knapp vorbei. So genannte „Wachstums-kassen“ kamen mit Summen von etwas über 2.000 € davon. Diese und andere Details kann man dem Teil IV des jüngsten dfg-GKV-Bilanz-Rankings entnehmen, das nur für Abonnenten als Supplement in Form der Ausgabe 3 – 25 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ dieser dfg-Ausgabe beiliegt.

Personalia / Berliner Szene:

1. MD Bund holt sich Ex-IQWiG-Vize an Bord
2. Diakonie Deutschland erhält neue Vorständin Sozialpolitik
3. LAK Hessen wählt neues Führungsduo
4. HKG mit neuem Vorsitzenden
5. AMEOS beruft neuen COO
6. UKE erhält neue Führung
7. Korian baut Vorstand um
8. KURSANA installiert neuen CEO
9. Charleston: CFO lenkt das Unternehmen nach CEO-Verlust

Verlagsmitteilung:
In eigener Sache: dfg-Preise für Neukunden angepaßt

(dfg 5 – 25) Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland verändern sich permanent weiter ins Negative. Irgendwann sind auch die attraktivsten Bedingungen nicht mehr zu halten, vor allem wenn exogene Faktoren wie Druck-, Papier- Porto- und Vertriebskosten ständig steigen. Von Lohn- und Betriebskosten ganz zu schweigen. Daher sah sich die Geschäftsführung der MC.B Verlag GmbH, die seit 2000 den „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ wie auch die „BzG – Beiträ-ge zur Gesellschaftspolitik“ verlegerisch verantwortet, zu ihrem größten Bedauern genötigt, die Bezugspreise mit Wirkung vom 1. Februar 2025 zu erhöhen. Die Anpassung erfolgt mit einem € je dfg-Ausgabe moderat. Außerdem wurden die Lizenzgebühren für die digitalen Einzelplatz-Versionen (EPL) entsprechend aktualisiert.

Allerdings: Die neuen Preise gelten nur für Neukunden. Bestandskunden erhielten ihre Jahres-rechnungen 2025 bereits zu den 2024 geltenden Bedingungen.

 

 

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