Diese Woche im dfg - Dienst für Gesellschaftspolitik - Ausgabe 43 - 2024
Gesundheits- und Sozialpolitik:
CDU: Hecken fertigt eine mögliche „Blaupause“ für die Zukunft
(dfg 43 – 24) Lange hat er weitgehend politisch geschwiegen, der mächtige Unabhängige Vorsitz-ende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Doch am 21. Oktober 2024 meldete sich der ehemalige CDU-Landesjustiz- und Gesundheitsminister des Saarlandes, Prof. Josef Hecken (65), zu Wort. Mit einem Papier unter dem Titel „Mut zu neuen Ideen – Für eine dauerhafte Verläßkeit unseres Gesundheitswesens“ skizzierte der Ex-Präsident des Bonner Bundesversicherungsamtes (BVA) zusammen mit dem Leiter des Clusters Soziale Sicherheit des Institutes der Deutschen Wirtschaft (IW), Dr. rer. pol. Jochen Pimpertz, Möglichkeiten für ein „gutes und leistungsfähiges Versorgungssystem“ in der Zukunft. Nicht von ungefähr dürfte die Veröffentlichung über die CDU-nahe Berliner Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) erfolgt sein. Fehlt doch der Union bisher ein tragfähiges Alternativkonzept für eine nachhaltige, wirkliche Strukturreform des Gesundheitswesens wie zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ob das Papier eine erste „Blaupause“ für eine zukunftsgerichtete Gesundheitspolitik der Union darstellen kann, das muß sich zeigen.
Gesundheits- und Sozialpolitik / Krankenhäuser:
KHVVG: Krankenhaus-Fusionskontrolle befristet ausgehebelt
(dfg 43 – 24) Politik mit der Brechstange, so wie sie gesundheitspolitisch aktuell von der „Ampel“ betrieben wird, bedeutet schlechte Zeiten und eine Menge Zusatzarbeit für Lobbyisten und direkt Betroffene. Manchmal entdecken sie nur zufällig, beim genauen Studium der entsprechenden Bundestagsdrucksachen, was ihnen in der Zukunft alles so an Negativem blüht. Denn noch immer gilt der alte Juristen-Grundsatz: „Mit einem Strich des Gesetzgebers können ganze juristische Bibliotheken zur Makulatur werden.“ Das dürfte auch in Bonn passiert sein, als man beim Bundeskartellamt (BKartA) die Beschlüsse des Bundestages vom 17. Oktober 2024 zur Krankenhausreform, also zum KHVVG, einer Prüfung unterzog. Denn pardauz, mit dem Änderungsantrag Nr. 50 hebelte man in Berlin kurzerhand die Krankenhaus-Fusionskontrolle befristet bis zum 31. Dezember 2030 aus. Den Ländern hielt die „Ampel“ somit ein weiteres „Zückerle“ unter die Nase, damit am 22. November 2024 das KHVVG doch noch den Bundesrat passiert.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Schätzerkreis: Hält die Prognose für 2025?
(dfg 43 – 24) Nur die Beteiligten wissen genau, was vom 14. bis zum 16. Oktober 2024 hinter den Kulissen nicht nur beim Bonner Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) vorging. Denn es dauerte wesentlich länger als geplant, damit die Ergebnisse des Schätzerkreises für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), der so genannte „GKV-Schätzerkreis“, der Öffentlichkeit präsentiert wurden. Immerhin, die Experten von BAS, Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) einigten sich „einvernehmlich“ auf ihre Prognosen für die Finanzen und Daten der GKV in 2024 und 2025. Das Ergebnis ist für die bundesdeutsche Bevölkerung erschütternd: Man empfahl eine Erhöhung des rechnerischen durchschnittlichen GKV-Beitragssatzes (ZB) für 2025 um satte 0,8 Prozentpunkte auf dann 2,5 Prozent. Mit dann 17,1 Prozent – verbunden mit einer erwarteten Anhebung des Beitragssatzes für die Gesetzliche Pflegeversicherung (GPV) um 0,3 Prozentpunkte – erreichen die sozialen Beitragssätze neue, bisher ungeahnte Höhen.
Personalia / Berliner Szene:
1. WMA bestimmt neuen Präsidenten
2. DIE LINKE: Gürpinar bleibt Bundes-Vize
3. Neuer Lobbyisten-Job für ehemaligen FDP-Gesundheitspolitiker
4. AOK Bundesverband GbR verliert Geschäftsführer Markt/Produkte
5. BarmeniaGothaer benennt Vorstand
6. Volkssolidarität verliert Bundesgeschäftsführer
7. Treuhand-Verband: Wechsel im Vorstandsvorsitz
8. NOVENTI: Aufsichtsratsvorsitz bleibt in Hand von Bankern
9. ASKLEPIOS schafft Konzernbereich Pflege
10. UKU berief neue Käufmännische Direktorin
11. Und es regnet wieder BVKe
Verlagsmitteilung I:
In eigener Sache: Die Schwäche der Post-Dienstleister zwingt zu Reformen
(dfg 43– 24) Seit 1962 versorgt die Redaktion des „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ Woche für Woche seine Leserinnen und Leser mit Hintergrundberichten, Analysen, solitären Rankings und weiteren Nachrichten aus dem bundesdeutschen Gesundheitswesen. Der traditionsreichste Hintergrunddienst verfolgt seit dem 1. Juli 2000 – unter der Ägide der MC.B Verlag GmbH – gerne die verlegerische Politik, die Inhalte in einer Printversion anzubieten. Zumal zahlreiche Zuschriften belegten, daß viele Entscheidungsträgerinnen und -träger auch heute noch überaus gerne den „dfg“ haptisch lesen wollen und nutzen.
Allerdings: Der gesellschaftliche Wandel fordert digitale Lösungen! Die dfg-Redaktion registrierte zudem in der letzten Zeit, daß sich mehr und mehr Kunden über die schwächelnden Dienstleistun-gen der diversen postalischen Anbieter beschweren. Wenn ein großer Umschlag innerhalb der Hauptstadt bzw. des Bundesgebietes mittlerweile fast 14 Tage benötigt, um seinen Empfänger zu erreichen, dann sind daran nicht nur die zunehmenden Streikaktionen im Logistik-Bereich verantwortlich.
Verlagsmitteilung II:
In eigener Sache: dfg-Preise für Neukunden angepaßt
(dfg 43 – 24) Im 21. Jahrhundert war die MC.B Verlag GmbH, die seit 2000 den wöchentlich erscheinenden Hintergrunddienst „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ herausgibt, traditionell auf Preisstabilität bedacht. Doch irgendwann sind auch die attraktivsten Bedingungen nicht mehr zu halten, wenn durch exogene Faktoren die Kosten beständig steigen. Nicht nur die „Lieferketten-Problematik“ ließ die Papier- und Druckkosten explodieren. Durch die anhaltende Inflation in bun-desdeutschen Landen stiegen auch die Lohn- wie andere Betriebskosten rapide an. Die Verlagsleitung entschied daher mit großem Bedauern, ab dem 1. Januar 2024 erneut die Bezugspreise für die wöchentlich erscheinenden Printausgaben und die Supplements, dieses Mal um monatlich 5 € zu erhöhen. Außerdem wurden die Lizenzgebühren für digitale Einzelplatz-Versionen angepaßt. Allerdings: Die neuen Preise gelten im laufenden Jahr 2024 nur für Neukunden. Bestandskunden haben – wie angekündigt – ihre Jahresrechnungen 2024 bereits mit den noch für 2023 geltenden Preisen erhalten.
Verlagsmitteilung III: