Diese Woche im dfg - Dienst für Gesellschaftspolitik - dfg - Ausgabe 15+16 - 2025

Verlagsmitteilung:
Die Karwoche eines jeden Jahres – in diesem Jahr die 16. Kalenderwoche – nutzen traditionsgemäß die MC.B Verlag GmbH und ihre Redaktionen, um einige Tage in Form von Betriebsferien Kräfte zu tanken. Daher erscheint erst am 24. April 2025 die nächste Ausgabe des „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“.
Liebe Leserinnen und Leser,
im Nachgang zur dfg - Ausgabe 15+16 - 2025 erhalten Sie zum kostenfreien Download die Abschnitte des seit Mittwoch, 10. April 2025 vorliegenden Koalitionsvertrages.
Dokumentation:
Koalitionsvertrag: Der Inhalt wird nicht allen Akteuren schmecken
(Sondermeldung nach dfg 15+16 – 25) Das große Auditorium im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages war ab 14.30 Uhr des 9. April 2025 wohl gefüllt. Die vier Vorsitzenden der drei, die künftige Bundesregierung tragenden, Parteien präsentierten die für sie wichtigsten Bestandteile ihres mühsam ausverhandelten Koalitionsvertrages. Dieser umfaßt 146 Seiten und stellt un-ter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ damit die Arbeitsliste für die kommenden vier Jahre dar.
Wir dokumentieren die wichtigsten Teile der Abschnitte für „Arbeit und Soziales“ sowie „Gesundheit und Pflege“ im vollen Wortlaut.
zum kostenfreien Download:
Sondermeldung nach dfg Ausgabe 15+16 - 2025
„Weißt Du, wie das wird?“ – Nicht nur bei der „Patienten-Navigation“
(dfg 15+16 – 25) Nicht nur der weltpolitische Druck auf Deutschland nimmt zu, endlich wieder mit einer voll handlungsfähigen Regierung am Geschehen aktiv teilzunehmen. Eine nachhaltig artikulierte „Stimme“ der Deutschen fehlt halt seit längerem. Nicht nur deshalb wollen die drei Alt-Partei-en im Bundestag am 11. April 2025 ihre Koalitionsverhandlungen finalisieren. Ob das klappt, das steht in den Sternen. Das „beredte Schweigen“ über die Ergebnisse der Beratungen in den Parteizentralen von CDU und SPD sowie der bayerischen Landesvertretung in der Behrenstraße im Berliner Bezirk Mitte läßt nur die publizistische Gerüchteküche brodeln. Denn die politisch umstrittenen „dicken Brocken“ zwischen den drei Vernunft-Ehepartnern scheinen noch nicht vollständig aus dem Weg geräumt zu sein. Möglicherweise hält man das zeitliche Ziel ein, in der Karwoche 2025 den Koalitionsvertrag zu unterschreiben. Danach haben die Unionsgremien das abschliessende Wort und die SPD-Mitglieder per Befragung. Eine Kanzlerwahl könnte im Mai 2025 erfolgen. Was danach strukturell und finanziell auf das bundesdeutsche Gesundheits- und Sozialwesen zukommt, darüber kann man nur sinnieren. Auf eine klare Antwort auf die Frage: „Weißt Du, wie das wird?“ dürfte man warten müssen.
Gesetzliche Krankenversicherung / eHealth:
DiGA-Einsatz: Nicht nur über Sinn und Nutzen scheiden sich die Geister
(dfg 15+16 – 25) Gesellschaftlich ist das 21. Jahrhundert geprägt durch eine mehr oder minder fortschreitende Digitalisierung. Die auch vor dem bundesdeutschen Gesundheitswesen nicht halt machte. Da nimmt es nicht Wunder, wenn so mancher Start-Up-Gründer der Idee verfiel, digitale Lösungen zu entwickeln und auf dem „Markt“ anzubieten. Der Gesetzgeber reagierte und flugs wurden so genannte „Digitale Gesundheitsanwendungen“ (DiGAen) auf die Patienten losgelassen. Immerhin unterliegen sie – wenn die Krankenkassen ihre Präsenz finanzieren sollen – einem gewissen Zertifizierungsprozeß durch das Bonner Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinproduk-te (BfArM). Und über die Nutzungsgebühren verhandelt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) mit den „Herstellern“, bzw. wird ein Schiedsamt tätig. Ähnlich wie bei den Arzneimittelpreisen sorgt das bei den Entwicklern und den Kostenträgern für gegenseitige Frustzustände. Trotzdem: In Ärztekreisen wie auch in der Berliner Reinhardtstraße zeigt man sich über Sinn und Nutzen der DiGAen immer noch nicht überzeugt. Denn jedes Mal, wenn der GKV-SV seinen jähr-lichen DiGA-Bericht beim Bundestag einreicht, zoffen sich beide Seiten – wie unversöhnlich. So auch bei der aktuellen, 4. Auflage, die der Kassenverband am 2. April 2025 öffentlich machte.
Wir dokumentieren die Zusammenfassung des Berichtes im vollen Wortlaut.
Gesundheitswirtschaft:
Weltwirtschafts-Turbulenzen stoppen Mittelständler nicht
(dfg 15+16 – 25) Die seit Ende Januar 2025 mit einem dicken Filzstift unterschriebenen Dekrete und Ukasse eines ansonsten gerne Golf spielenden Alten Mannes wirbeln gewaltig die bisher bekannte Weltordnung durcheinander. Am 7. April 2025 bescherten sie weltweit den internationalen Börsen heftige Turbulenzen. Und bis sich die Finanzmärkte wieder gefangen haben, könnte es dauern. Da viele „Heuschrecken“ aber ihre Expansionsstrategien auf Grund geliehenen Geldes konzipieren, die sie in ihren aufgelegten „Fonds“ bunkern, dürften die Auswirkungen auf die (internationale) Gesundheitswirtschaft unübersehbar sein. Das aktuelle Business z.B. mit Mergers & Ac-quisitions (M&A) betreiben daher eher mittelständische Akteure.
Personalia / Berliner Szene:
1. Korruption: Ex-Gesundheitssenatorin verurteilt
2. KV Bremen: Der zweite Anlauf war erfolgreich
3. IQTiG: Kuratoriumsvorsitzende wiedergewählt
4. Hallesche Kranken: Neuen Vertriebs-Vorstand angelte man sich von der AXA
5. BVÖGD: Und schon wieder wechselt die Führungsmannschaft
6. Agaplesion setzt auf Kontinuität
Verlagsmitteilung I:
In eigener Sache: dfg-Preise für Neukunden angepaßt
(dfg 15+16 – 25) Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland verändern sich permanent weiter ins Negative. Irgendwann sind auch die attraktivsten Bedingungen nicht mehr zu halten, vor allem wenn exogene Faktoren wie Druck-, Papier- Porto- und Vertriebskosten ständig steigen. Von Lohn- und Betriebskosten ganz zu schweigen. Daher sah sich die Geschäftsführung der MC.B Verlag GmbH, die seit 2000 den „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ wie auch die „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ verlegerisch verantwortet, zu ihrem größten Bedauern genötigt, die Bezugspreise mit Wirkung vom 1. Februar 2025 zu erhöhen. Die Anpassung erfolgt mit einem € je dfg-Ausgabe moderat. Außerdem wurden die Lizenzgebühren für die digitalen Einzelplatz-Versio-nen (EPL) entsprechend aktualisiert.
Allerdings: Die neuen Preise gelten nur für Neukunden. Bestandskunden erhielten ihre Jahresrechnungen 2025 bereits zu den 2024 geltenden Bedingungen.
Verlagsmitteilung II: