Diese Woche im dfg - Dienst für Gesellschaftspolitik - dfg - Ausgabe 23 - 2025

Gesundheits- und Sozialpolitik:
GMK: Wenn bei grundlegenden Entscheidungen die Sachkunde fehlt
(dfg 23 – 25) Man weiß nie, was als „Ertrag“ aus einem Konvent herauskommt, wenn ein Tradi-tions-Gremium von zwei politischen Neulingen in diesem Themengebiet dominiert wird. Daher ist es vorerst nicht absehbar, welche Ergebnisse bei der 98. Sitzung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am 11. und 12. Juni 2025 im idyllischen Städtchen der Wettiner, in Weimar, erzielt werden. Den Vorsitz führt schließlich das „Küken“ in der Runde der Fachminister- und senatoren. Nämlich die thüringische SPD-Ministerin Katharina Schenk MdL (37), die vor ihrem Amtsantritt am 13. Dezember 2024 mit ihren Agenden wenig am Hute hatte (vgl. dfg 51 – 24, S. 19). Und der pro-minente „Gast“ von der Bundesebene, CDU-Bundesgesundheitsministerin Nina I. Warken MdB (46), befindet sich bekanntlich ebenfalls in ihrer „Einarbeitungsphase“.
Sozialausschuß: Vorsitz bleibt wegen AfD offen
(dfg 23 – 25) In der 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages kommt dem Ausschuß für Arbeit und Soziales eine wichtige Funktion zu. Plant doch die neue Regierung viele wichtige Refor-men in diesem Bereich. Dennoch: Der Vorsitz bleibt vorerst offen. Und vermutlich versucht die vorschlagsberechtigte AfD – wie schon in der abgelaufenen Periode – bei jeder turnusgemäßen Sitzung ihren Vorschlag durchzubringen. Bei der konstituierenden Sitzung des auf 42 Mitglieder geschrumpften Gremiums am 21. Mai 2025 erhielt die AfD-Kandidatin Gerrit Huy MdB (71) nur die zehn Stimmen ihrer Fraktion. Am 28. Mai 2025 übernahm die ehemalige grüne Bundesfamilienministerin Elisabeth „Lisa“ Paus MdB (56) als dienstältestes Ausschußmitglied vorerst den „geschäftsführenden Vorsitz“. Die in Berlin aktive Politikerin zog bereits 2009 zum ersten Mal in das Parlament ein. Die Wahlen für den stellvertretenden Vorsitz stehen – wie bei allen anderen Ausschüssen – noch aus.
Ärzte / Heilberufe:
GOÄ: Es wird Zeit, daß das neue „Manna“ ankommt
(dfg 23 – 25) Es ist vollbracht! Am 29. Mai 2025 segnete der 129. Deutsche Ärztetag (DÄT) in Leipzig mit großer Mehrheit den Entwurf der Neufassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Nur 19 der 250 Delegierten der 17 Landesärztekammern (LÄKen) stimmten in Leipzig gegen die von der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und den Beihilfeträgern abgerungene Fassung. In Berlin ist nun die Politik am Zuge. Der Beschluß eröffnet auch den beiden anderen akademischen Heilberufen, in der Hauptstadt nach mehr „Manna“ für ihre Basis zu rufen. Die Zahnärzte warten ebenfalls bereits lange auf eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Apotheker bauen auf die zeitnahe Umsetzung der im neuen schwarz-roten Koalitionsvertrag gemachten Honorar-Zusagen (vgl. dfg-Sonderausgabe nach 15+16 – 25).
Personalia / Berliner Szene:
1. Beauftragte der Bundesregierung: BMG sorgt für personelle Überraschungen
2. Städtetag setzt Präsidium neu zusammen
3. Städte- und Gemeindebund mit neuem Präsidium
4. Apotheker heimst weiteres BVK ein
Dokumentation:
Einheitssozialversicherung: Ebnen die Arbeitgeber den Weg dorthin!?
(dfg 21 – 25) Die deutsche Gesundheits- und Sozialpolitik hat – neben der Diskussion über die Patientensteuerung – ein neues „Mode-Thema“ entdeckt. Und das heißt: Reduzierung der Verwaltungskosten bei den Sozialversicher-ungsträgern und ihren Einrichtungen. Dieses möge u.a. durch (Zwangs-)Fusionen geschehen und andere Maßnahmen, die letztendlich alle den Weg für die politische Einführung einer „Einheitsversicherung“ ebnen. Eine Maßnahme, die die SPD, die BündnisGRÜNEN wie auch DIE LINKE propagieren. Bisher scheiterte das Vorhaben an der Union und während der unseligen „Ampel“-Zeiten an der FDP. Doch nun favorisiert ausgerechnet die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) indirekt diesen „Weg“. Mittels eines 14-seitigen Positionspapieres, das unter dem Titel „Sozialversicherungsträger effizient organisieren und Soziale Selbstverwaltung stärken“ auftritt. Damit ziehen die Arbeitgeber quasi weiten Teilen des bisherigen, gegliederten Systems der fünf Sozialversicherungszweige einen Teil des Bodens unter den Füßen weg. Weil man gezielt Selbstverwaltungsstrukturen „einebnen“ will. Und stellen damit – weiter gedacht – u.a. den Bestand nicht nur von Betriebs- und Innungskrankenkassen in Frage u.s.w.. Alle Vorschläge erfolgen unter dem Deckmantel einer ökonomischen Sicht. Die aber vermutlich mittelfristig nur zu geringen Einsparungen von wenigen Mill. € führen dürften. Aber flugs setzten sich neben einem bestimmten Politiker-Spektrum auch Wissenschaftler, nach Beratungshonoraren gierende Unternehmen auf den neuen „Zug“.
Wir dokumentieren das BDA-Papier in vollen Wortlaut.
Verlagsmitteilung I:
(dfg 23-25) Dieser dfg - Ausgabe liegt nur für Abonnenten als Supplement die Ausgabe 8 – 25 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ mit dem „69. dfg-GKV-Ranking – Liste der Krankenkassen nach Mitgliederzahlen“ zum Stichtag 1. April 2025 bei. Die dfg-Redaktion und die MC.B Verlag GmbH bitten um Beachtung.
Verlagsmitteilung I:
In eigener Sache: dfg-Preise für Neukunden angepaßt
(dfg 23 – 25) Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland verändern sich permanent weiter ins Negative. Irgendwann sind auch die attraktivsten Bedingungen nicht mehr zu halten, vor allem wenn exogene Faktoren wie Druck-, Papier- Porto- und Vertriebskosten ständig steigen. Von Lohn- und Betriebskosten ganz zu schweigen. Daher sah sich die Geschäftsführung der MC.B Verlag GmbH, die seit 2000 den „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ wie auch die „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ verlegerisch verantwortet, zu ihrem größten Bedauern genötigt, die Bezugspreise mit Wirkung vom 1. Februar 2025 zu erhöhen. Die Anpassung erfolgt mit einem € je dfg-Ausgabe moderat. Außerdem wurden die Lizenzgebühren für die digitalen Einzelplatz-Versio-nen (EPL) entsprechend aktualisiert.
Allerdings: Die neuen Preise gelten nur für Neukunden. Bestandskunden erhielten ihre Jahresrechnungen 2025 bereits zu den 2024 geltenden Bedingungen.
Verlagsmitteilung II: