Diese Woche im dfg - Dienst für Gesellschaftspolitik - dfg - Ausgabe 21 - 2025

Gesundheits- und Sozialpolitik / Heilberufe:
Verlogen!?
(dfg 21 – 25) Ab und an fängt man an, Prof. Dr. med. dent. Christoph Benz (65) sowie Dr. med. (I) Klaus Reinhardt (64), etwas zu bedauern, die seit 2021 bzw. seit 2019 amtierenden Präsidenten der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Bundesärztekammer (BÄK). Zwar stehen der Münchener Oberarzt sowie der Bielefelder Allgemeinarzt mächtigen Vereinen im Gesundheitswesen vor. Wobei die BÄK noch nicht einmal rechtsfähig ist. Aber bei vielen Themen dürften sie gezwun-gen sein, eine berufspolitische Position zu vertreten, die nicht immer voll ihrer persönlichen Meinungslage entspricht. Denn in ihren Vorständen sitzen als „geborene Mitglieder“ 34 Frauen und Männer, die in deutschen Landen eigentlich für die Ethik und die Moral der beiden Berufsstände zuständig sein sollten. Also die Chefs der 33 Landeskammern. Für den Bereich „Monetik“ der bei-den Heilberufe zeichnen bekanntlich auf der anderen Seite die vertrags(zahn-)ärztlichen Körperschaften und die Gewerkschaften verantwortlich. Das Problem dabei: Leider klaffen im 21. Jahr-hundert bei den einzelnen Kammern ethischer Anspruch und die praktizierte Realität weit ausein-ander. Einige Körperschaften predigen Wasser und saufen in erheblicher Weise Wein, in dem sie zum Wohle ihrer Mitglieder in „Geheimbund-Manier“ Geld lukrieren. Das wirkt in der heutigen Zeit ethisch und moralisch doppelbödig. Kritiker würden sagen: „Unappetitlich und verlogen“. Andere von einer gewissen „Doppelmoral“ sprechen. Im aktuellen Fall führen damit regionale Körperschaf-ten aber auf diese Weise die eigenen politischen Forderungen ad absurdum. Und die beiden Bundes-Vereine müssen es ausbaden.
Gesetzliche Krankenversicherung:
69. dfg-GKV-Mitglieder-Ranking: Begann politikinduzierte „Völkerwanderung“?
(dfg 21 – 25) Der wegen der aktuellen Finanznöte bestehende „Frustfaktor“ dürfte bei einigen Krankenkassen in den ersten drei Monaten des Jahres 2025 weiter zugenommen haben. In über zwei Dritteln – genau 65 – der Schaltzentralen der Körperschaften der Gesetzlichen Krankenver-sicherung (GKV) gingen im I. Quartal 2025 die Mitglieder laufen und sorgten mit dieser „Abstim-mung mit den Füßen“ für teilweise tiefrote Zahlen in den Statistiken. Die aktuelle, politikinduzierte „Völkerwanderung“ bedeutete darüber hinaus für vier der sechs Kassenarten schmerzliche Ver-luste (vgl. dfg 19 – 25, S. 5ff.). Auf der anderen Seite sorgte die gesetzeskonforme Möglichkeit der Mitglieder, mit wenigen Klicks die ursprüngliche Kasse zu verlassen und zu einer günstigeren zu wechseln, bei einigen der so genannten „Wachstumskassen“ für erhebliche Freudensprünge. Das Resultat führte zu einer erheblichen Verschiebung der Ränge im neuen, 69. dfg-GKV-Mitglieder-Ranking, das nur für Abonnenten in Form der Ausgabe 8 – 25 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ als Supplement dieser dfg-Ausgabe beiliegt.
Personalia / Berliner Szene:
1. FDP-Fraktion: Gesundheitspolitikerin geht „glanzloser Tätigkeit“ nach
2. BKK DV bestimmt Aufsichtsrat
3. DPR wählt Präsidium neu
4. VDGH tauscht Führungsduo aus
Verlagsmitteilung I:
(dfg 21-25) Dieser dfg - Ausgabe liegt nur für Abonnenten als Supplement die Ausgabe 8 – 25 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ mit dem „69. dfg-GKV-Ranking – Liste der Krankenkassen nach Mitgliederzahlen“ zum Stichtag 1. April 2025 bei. Die dfg-Redaktion und die MC.B Verlag GmbH bitten um Beachtung.
Verlagsmitteilung I:
In eigener Sache: dfg-Preise für Neukunden angepaßt
(dfg 21 – 25) Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland verändern sich permanent weiter ins Negative. Irgendwann sind auch die attraktivsten Bedingungen nicht mehr zu halten, vor allem wenn exogene Faktoren wie Druck-, Papier- Porto- und Vertriebskosten ständig steigen. Von Lohn- und Betriebskosten ganz zu schweigen. Daher sah sich die Geschäftsführung der MC.B Verlag GmbH, die seit 2000 den „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ wie auch die „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ verlegerisch verantwortet, zu ihrem größten Bedauern genötigt, die Bezugspreise mit Wirkung vom 1. Februar 2025 zu erhöhen. Die Anpassung erfolgt mit einem € je dfg-Ausgabe moderat. Außerdem wurden die Lizenzgebühren für die digitalen Einzelplatz-Versio-nen (EPL) entsprechend aktualisiert.
Allerdings: Die neuen Preise gelten nur für Neukunden. Bestandskunden erhielten ihre Jahresrechnungen 2025 bereits zu den 2024 geltenden Bedingungen.
Verlagsmitteilung II: