Diese Woche im dfg - Dienst für Gesellschaftspolitik - Ausgabe 30 - 2024

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Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Staatsmedizin first – Wehret den Anfängen

(dfg 30 – 24) Am Ende waren es am 17. Juli 2024 nur vier Gesetze, die SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (61) durch das Bundeskabinett bringen konnte. Aber das reichte, um ihn wieder einmal extra vor die Presse treten zu lassen, bevor er in den Urlaub verschwand. Der Ressortchef versteht es schließlich glänzend auch Niederlagen noch als Erfolge zu verkaufen. Mit der Schaffung des BIPAM, dem Notfallgesetz, der 3. Novelle zum Transplantationsgesetz wie auch der Umformung der Berlin gematik, setzt er unverdrossen und in homöopathisch wirkenden Dosen seinen Weg in die „Staatsmedizin“ fort. Die mit den diffizilen Details der jeweiligen Materien wenig vertraute Berliner Journaille applaudiert oft genug wie unkritisch. Daher dringen die betroffenen Akteure im Gesundheitswesen mit ihren Protesten nicht durch. Immerhin: Jetzt wären die Gesundheitspolitiker der „Ampel“-Koalition gefordert. Aber politischer „Mumm“ zum Opponieren versagt meist dann, wenn beim nächsten Urnengang der Fakt droht, daß das Mandat flöten geht. Ein „wehret den Anfängen“ vernimmt man aus dem Reichstag selten. Immerhin: Den Lobbyisten der Apotheker gelang das Kunststück, daß die ihnen zugedachte Honorar- und Strukturreform vom Kabinett verschiebend auf die Tagesordnung der Sitzung vom 21. August 2024 gesetzt wurde.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Rettungsdienst: Gutachten öffnet neue „Baustelle“

(dfg 30 – 24) Seinen Entwurf zum Notfallgesetz brachte SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (61) am 17. Juli 2024 durch das Bundeskabinett (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe). Doch ohne irgendwelche koordinierende Bestandteile, wie der Rettungsdienst ebenfalls reformiert und entsprechend in die neuen Strukturen implementiert werden könnte. Vermutlich sollen das die Gesundheitspolitiker der „Ampel“ mit Hilfe von „Formulierungshilfen“ von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) im weiteren Gesetzgebungsverfahren bewerkstelligen. Den Willen ließ zumindest der bündnisgrüne Gesundheitssprecher Dr. med. Janosch Dahmen MdB (42) am 18. Juli 2024 öffentlich durchblicken. Damit würde die „Am-pel“ die Gesetzgebungsfristen verkürzen. Und umginge weitere Debatten mit den 16 Ländern und den Kommunen, die beim Rettungswesen gehörig mitmischen. Welche juristische – wie auch verfassungsrechtliche – „Baustelle“ sie dabei vorfinden, macht aktuell ein Gutachten des Bonner Verfassungsrechtlers Prof. Dr. iur. Dr. sc. pol. Udo Di Fabio (70) deutlich, der von 1999 bis Ende 2011 Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) war. Dieser pocht genauso wie sein Auftraggeber, die Björn Steiger Stiftung darauf, daß sich der Bund stärker „kümmern“ soll.

Wir dokumentieren die „Ergebnisse“ des Gutachtens im vollen Wortlaut.

Gesundheitswirtschaft:
Nicht alle sind auf Shopping-Tour

(dfg 24 – 24) In der heimischen Wirtschaft räumen viele Experten dem deutschen Gesundheitswe-sen einen großen Stellenwert ein. Gilt es doch, nicht nur die rund 300 Mrd. € der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gewinnbringend zu verbuchen, an den Ausgaben der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu partizipieren sowie Umsätze aus der Gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) zu generieren. Doch wie sonst auch, in der bundesdeutschen Gesundheitswirtschaft liegen Licht und Schatten eng beieinander. Einige der aktuellen Nachrichten belegen dies beispielsartig. Wobei man eines nicht verschweigen sollte: Auch in der Gesundheitswirtschaft nimmt der Konzentrationsprozeß breiten Raum ein. Doch auch „shoppen“ will gelernt sein.

Personalia / Berliner Szene:

1. GKV-SV: vdek präsentiert Kandidaten für Vorstandsvorsitz
2. AOK Systems komplettiert Geschäftsführung
3. Versicherungskammer Bayern strukturiert um
4. Ottonova verliert Vertriebschef
5. BAV: Hubmann ging in fünfte Amtsperiode
6. BG Kliniken verlängern Nieper-Vertrag
7. Medical Park: Stühlerücken in allen Gremien

 



Verlagsmitteilung I:
In eigener Sache: Die Schwäche der Post-Dienstleister zwingt zu Reformen


(dfg 30– 24) Seit 1962 versorgt die Redaktion des „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ Woche für Woche seine Leserinnen und Leser mit Hintergrundberichten, Analysen, solitären Rankings und weiteren Nachrichten aus dem bundesdeutschen Gesundheitswesen. Der traditionsreichste Hintergrunddienst verfolgt seit dem 1. Juli 2000 – unter der Ägide der MC.B Verlag GmbH – gerne die verlegerische Politik, die Inhalte in einer Printversion anzubieten. Zumal zahlreiche Zuschriften belegten, daß viele Entscheidungsträgerinnen und -träger auch heute noch überaus gerne den „dfg“ haptisch lesen wollen und nutzen.

Allerdings: Der gesellschaftliche Wandel fordert digitale Lösungen! Die dfg-Redaktion registrierte zudem in der letzten Zeit, daß sich mehr und mehr Kunden über die schwächelnden Dienstleistun-gen der diversen postalischen Anbieter beschweren. Wenn ein großer Umschlag innerhalb der Hauptstadt bzw. des Bundesgebietes mittlerweile fast 14 Tage benötigt, um seinen Empfänger zu erreichen, dann sind daran nicht nur die zunehmenden Streikaktionen im Logistik-Bereich verantwortlich. 

 

Verlagsmitteilung II:
In eigener Sache: dfg-Preise für Neukunden angepaßt

(dfg 30 – 24) Im 21. Jahrhundert war die MC.B Verlag GmbH, die seit 2000 den wöchentlich er-scheinenden Hintergrunddienst „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ herausgibt, traditionell auf Preisstabilität bedacht. Doch irgendwann sind auch die attraktivsten Bedingungen nicht mehr zu halten, wenn durch exogene Faktoren die Kosten beständig steigen. Nicht nur die „Lieferketten-Problematik“ ließ die Papier- und Druckkosten explodieren. Durch die anhaltende Inflation in bun-desdeutschen Landen stiegen auch die Lohn- wie andere Betriebskosten rapide an. Die Verlagsleitung entschied daher mit großem Bedauern, ab dem 1. Januar 2024 erneut die Bezugspreise für die wöchentlich erscheinenden Printausgaben und die Supplements, dieses Mal um monatlich 5 € zu erhöhen. Außerdem wurden die Lizenzgebühren für digitale Einzelplatz-Versionen angepaßt. Allerdings: Die neuen Preise gelten im laufenden Jahr 2024 nur für Neukunden. Bestandskunden haben – wie angekündigt – ihre Jahresrechnungen 2024 bereits mit den noch für 2023 geltenden Preisen erhalten.


Verlagsmitteilung III:

 

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