Diese Woche im dfg - Dienst für Gesellschaftspolitik - Ausgabe 42 - 2024

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Gesundheits- und Sozialpolitik:
„Eli Lilly-Files“: Beweisbare Staats-Intervention pur zu Lasten der Beitragszahler

(dfg 42 – 24) Es ist nicht das erste Mal, daß eine bundesdeutsche Regierung vor den wirtschaftli-chen Interessen eines mächtigen U.S.-Konzernes einknickt. Wie die dfg-Redaktion aus eigener Erfahrung weiß, kümmern sich seit Jahrzehnten die U.S.-Botschaft wie auch die Frankfurter American Chamber of Commerce (ACC) nur allzu gerne um die „Anliegen“. Ein entsprechender Anruf beim Bundeskanzleramt (BKAmt), eine Demarche im zuständigen Bundesministerium, ein gesprächsweise erfolgter „Hinweis“ auf den Gängen des Bundestages oder in den üblichen Hinterzimmern der Mächtigen in der Hauptstadt. Und flugs ist die gewünschte Gesetzesänderung über die parlamentarischen Hürden gebracht. Da mögen die Opposition wie auch die anderen Akteure in der betroffenen Branche so viel protestieren wie sie wollen. Wie das funktioniert, das beweist im aktuellen „Fall Eli Lilly“ ein ganzes Konvolut von Unterlagen, die seit dem 12. Oktober 2024 in Berliner Kreisen kursieren und die von manchen Beobachtern spöttisch „Eli Lilly-Files“ genannt wer-den. Sie liegen der dfg-Redaktion vor. Und dürften belegen, wie auf Druck aus den U.S.A. nicht nur die „geheimen Erstattungspreise für Arzneimittel“, sondern auch die viel kritisierte Bundes-Ethik-Kommission in die entsprechenden Normen gegossen und bereits von Bundestag und Bundesrat durchgewunken wurden.

Erfolgsdruck: Mit „heißer Nadel“ gestrickte Gesetze bedeuten nichts Gutes

(dfg 42 – 24) Die Auswüchse des ungeheuren Erfolgsdruckes, der auf der „Ampel“ lastet, seit vom FDP-Bundesvorsitzenden Christian Lindner MdB (45) der „Herbst der Entscheidungen“ ausgerufen wurde, sind beachtlich. Und scheinen nicht nur ihre Gesundheits- und Sozialpolitiker zu brachialem Verhalten im Bundestag zu animieren. Geplante Vorhaben müssen wohl frei nach dem Motto: „Koste es, was es wolle“ über die parlamentarischen Hürden gebracht werden. Ohne „Rücksicht auf Verluste“ oder so genannte Kollateralschäden müssen die Gesetze durchgewunken werden. Ob die mit „heißer Nadel“ gestrickten Normen dann später von Gerichten verworfen werden oder gar wegen „handwerklicher Fehler“ zu wirtschaftlichen oder Personenschäden führen, das interessiert kaum. Das Vorgehen praktizierten schon Vorgängerregierungen. Wie man Koalitionspolitiker zum „gehorsamen Folgen“ zwingen kann, das veranschaulicht die jüngste „Druckparade“ vom 8. Okto-ber 2024 als SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (61) die führenden Abgesandten der drei Koalitionsfraktionen zwang, nicht nur seine „Formulierungshilfen“ in Form von 51 Änderungsanträgen zum KHVVG in Windeseile zu „genehmigen“, sondern sie wohl auch noch zum einvernehmlichen „Lächeln“ auf der nachfolgenden Pressekonferenz animierte (vgl. dfg 41 – 24, S. 2). Das „parlamentarische Nachspiel“ fiel noch peinlicher aus.

Bundestag: Absehbare personelle Wechsel

(dfg 42 – 24) Bereits am 23. September 2024 läutete der CDU-Parteivorstand mit der offiziellen Nominierung von Oppositionsführer Friedrich Merz MdB (68) zum Unions-Kanzlerkandidaten die Vor-Wahlkampfphase für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ein. Am 13. Oktober 2024 folgte das gleiche Gremium der SPD mit der Verabschiedung eines Strategie-Papieres (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe). Der Urnengang selbst soll am 28. September 2025 folgen. Doch schon jetzt ist klar, daß das Hohe Haus an der Spree dadurch personell grundlegend verändert wird. So fanden findige Zahlen-Fetischisten schon vor Jahren heraus, daß rund ein Drittel der Abgeordneten – aus den unterschiedlichsten Gründen – einer ablaufenden Legislaturperiode den Wiedereinzug verpassen. 2025 dürfte dieser Prozentsatz noch viel höher sein. Denn aus aktuell 734 Mandataren sollen nur noch exakt 630 werden. Die früher bekannten Überhang- und Ausgleichsmandate fallen weg. Und ein Bewerber, der dann seinen Wahlkreis direkt gewinnt, ist sich noch lange nicht sicher, ob er auf den Sitzen im Reichstag Platz nehmen darf.

Gesundheits- und Sozialpolitik / Ärzte:
Lobbyisten-Lehrstunde des GKV-SV - „beredtes Schweigen“ der KBV

(dfg 42 – 24) Nicht nur Pharmaunternehmen versuchen im politischen Berlin ihre Interessen durch-zusetzen (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe). Die führenden Körperschaften im Gesundheitswe-sen sind traditionell außerordentlich „rührig“ mit dem direkten Ansprechen von Abgeordneten, den Mitarbeitern in den Ministerien und sonstigen Entscheidungsträgern, die etwas „bewirken“ können. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) soll sogar – schenkt man den Whisperei-en Glauben – es geschafft haben, den zuständigen Koalitionspolitikern einen monatlichen „Jour fi-xe“ abzuluchsen. Bei einem dieser „Events“ sollen Markus Grunenberg (41), der neue Politik-Chef des Verbandes, und seine Mitarbeiter bereits vor längerer Zeit eine „neue Idee“ vorgestellt haben: „Digitale Terminvermittlung in der vertragsärztlichen Versorgung“. Dezidiert bekannt wurden die Vorstellungen jedoch erst am 2. Oktober 2024. Der Kassenverband stößt sich danach vehement an der Tatsache, daß mehr und mehr Privatfirmen durch ihre digitalen Plattformen das Geschäft übernehmen. Und die Terminservicestellen der vertragsärztlichen Körperschaften dabei alt aussehen lassen. Ob die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) an dem Vorschlag mitwirkte oder ob sie sogar in den Gremien der Gemeinsamen Selbstverwaltung still und leise ihr „sanctus“ bekundete, das ist nicht bekannt. Allerdings: Das „beredte Schweigen“ aus der Berliner Wegelystraße von über einer Woche nach Bekanntwerden der GKV-Pläne deutet darauf hin.

Betriebskrankenkassen:
GKV-Fusionsautobahn: Fand „gebranntes Kind“ wirklich Willigen!?

(dfg 42 – 24) Seit längerer Zeit müht sich der BKK Landesverband Bayern (BKK LV) dabei ab, in den eigenen Reihen für sein finanzielles „Sorgenkind“ namens BKK Textilgruppe Hof einen willigen Fusionspartner zu finden. Der erste ernsthafte Versuch ging krachend schief. Seit dem 27. Juni 2024 steht fest: Die aus Regen stammende wie aufstrebende BKK FABER CASTELL & Partner war es plötzlich nicht mehr (vgl. dfg 27+28 – 24, S. 8ff.). Übereilt hatte man das Vorhaben in Bonn beim Bundeskartellamt (BKartA) angemeldet. Jetzt der nächste Versuch. Der aber bei näherem Hinsehen vorerst ebenfalls „wackelig“ wirkt. Am 10. Oktober 2024 meldete man am Rhein unter dem Aktenzeichen B3-116/24 eine „freiwillige Vereinigung“ an. Neuer wie williger Partner soll dieses Mal die offiziell in Nürnberg beheimatete mhplus BKK sein. Doch die wiegelt ab! Man „prüfe“ noch, ließ die Pressestelle der Körperschaft am 14. Oktober 2024 die dfg-Redaktion wissen. Denn die alles entscheidende, turnusgemäße Verwaltungsratssitzung der aufnehmenden Kasse ist für den 4. Dezember 2024 anberaumt. Damit bleibt angesichts der bekannten „Schnelligkeit“ von deut-schen Behörden völlig offen, ob sich der angestrebte Fusionstermin 1. Januar 2025 halten läßt.

Personalia / Berliner Szene:

1. PKV angelt sich Ex-BSG-Präsidenten als Ombudsmann
2. newcare wird umgebaut
3. Die BrückenKöpfe erhalten neuen Gesellschafter

Dokumentation:
Vor-Wahlkampfphase: Hat die SPD nichts dazu gelernt?

(dfg 42 – 24) Spätestens seit dem 13. Oktober 2024 dürfte dank eines rich-tungsweisenden Beschlusses des SPD-Parteivorstandes die Vor-Wahlkampf-Phase für den 21. Deutschen Bundestag eingeläutet worden sein. Auf einer Klausur segnete das Gremium ein sechs Seiten umfassendes Strategiepapier ab, mit dem man bei den Wahl-Bürgern punkten will. Ob das Vorhaben gelingt wird man sehen. Das kurze Oeuvre erinnert irgendwie gewaltig – allerdings in umgekehrter, negativer Form – an die eigentlich erfolgreichen Reformansätze namens „Agenda 2010“ des früheren SPD-Bundeskanzlers Gerhard Schröder (80). Dieser betrieb einen gezielten Sozialabbau, um der deutschen Wirtschaft wieder Schwung zu verleihen. Davon profitierte dann seine CDU-Nachfolgerin Dr. rer. nat. Angela Merkel (70) ungemein.

Wir dokumentieren das SPD-Strategiepapier im vollen Wortlaut.

 



Verlagsmitteilung I:
In eigener Sache: Die Schwäche der Post-Dienstleister zwingt zu Reformen


(dfg 42– 24) Seit 1962 versorgt die Redaktion des „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ Woche für Woche seine Leserinnen und Leser mit Hintergrundberichten, Analysen, solitären Rankings und weiteren Nachrichten aus dem bundesdeutschen Gesundheitswesen. Der traditionsreichste Hintergrunddienst verfolgt seit dem 1. Juli 2000 – unter der Ägide der MC.B Verlag GmbH – gerne die verlegerische Politik, die Inhalte in einer Printversion anzubieten. Zumal zahlreiche Zuschriften belegten, daß viele Entscheidungsträgerinnen und -träger auch heute noch überaus gerne den „dfg“ haptisch lesen wollen und nutzen.

Allerdings: Der gesellschaftliche Wandel fordert digitale Lösungen! Die dfg-Redaktion registrierte zudem in der letzten Zeit, daß sich mehr und mehr Kunden über die schwächelnden Dienstleistun-gen der diversen postalischen Anbieter beschweren. Wenn ein großer Umschlag innerhalb der Hauptstadt bzw. des Bundesgebietes mittlerweile fast 14 Tage benötigt, um seinen Empfänger zu erreichen, dann sind daran nicht nur die zunehmenden Streikaktionen im Logistik-Bereich verantwortlich. 

 

Verlagsmitteilung II:
In eigener Sache: dfg-Preise für Neukunden angepaßt

(dfg 42 – 24) Im 21. Jahrhundert war die MC.B Verlag GmbH, die seit 2000 den wöchentlich erscheinenden Hintergrunddienst „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ herausgibt, traditionell auf Preisstabilität bedacht. Doch irgendwann sind auch die attraktivsten Bedingungen nicht mehr zu halten, wenn durch exogene Faktoren die Kosten beständig steigen. Nicht nur die „Lieferketten-Problematik“ ließ die Papier- und Druckkosten explodieren. Durch die anhaltende Inflation in bun-desdeutschen Landen stiegen auch die Lohn- wie andere Betriebskosten rapide an. Die Verlagsleitung entschied daher mit großem Bedauern, ab dem 1. Januar 2024 erneut die Bezugspreise für die wöchentlich erscheinenden Printausgaben und die Supplements, dieses Mal um monatlich 5 € zu erhöhen. Außerdem wurden die Lizenzgebühren für digitale Einzelplatz-Versionen angepaßt. Allerdings: Die neuen Preise gelten im laufenden Jahr 2024 nur für Neukunden. Bestandskunden haben – wie angekündigt – ihre Jahresrechnungen 2024 bereits mit den noch für 2023 geltenden Preisen erhalten.


Verlagsmitteilung III:

 

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