Diese Woche im dfg - Dienst für Gesellschaftspolitik - Ausgabe 38 - 2023

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Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Niedergelassenen-Verdruß: Das „Waterloo“ der expertokratischen Oligarchen

(dfg 38 – 23) Die aktuell herrschenden „Granden“ der Vertragsärzteschaft können nur durch ihre Vertreterversammlungen (VVen) gestürzt – also abgewählt – werden. Es ist zu vermuten, daß die-ses nicht passiert. Aber der Verdruß der Basis ist riesig: Am 13. September 2023 akzeptierten die führenden Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) einen Spruch des von beiden Seiten angerufenen Schieds-amtes. Also des so genannten Erweiterten Bundesausschusses (eBA). Dieser sieht für 2024 eine Erhöhung des so genannten Orientierungswertes (OW) um 3,85 Prozent auf 11,9339 Eurocent vor. Angesichts einer weiterhin anhaltenden Inflation, steigender Betriebs- und Personalkosten em-pfindet so mancher Niedergelassene dieses Ergebnis als „Schlag ins Gesicht“. Zumal durch die Akzeptierung ein Gang vor das zuständige Landessozialgericht (LSG) ausgeschlossen sein dürfte. Zum Wortführer der mit der KBV-Führung Unzufriedenen machte sich am 14. September 2023 der Vorsitzende von Virchowbund und Spitzenverband Fachärzte Deutschland (SpiFa), der Hamburger HNO-Arzt Dr. med. Dirk Heinrich (64). In einer Art von medialer Philippika forderte er die Körperschaften auf, endlich in den „Aktions-Modus zu schalten“, damit sich die Vertragsärzteschaft wehren könne.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Bettvorleger Lauterbach: Seine (Zeit-)Pläne wackeln gewaltig

(dfg 38 – 23) Die Goldmedaille für politische „Ankündigungen“ via Medien dürfte in der „Ampel“-Ko-alition“ SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (60) gehören. Sein Problem dabei: Je länger die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages andauert, um so mehr „wackeln“ seine selbst gesetzten Ziele – und vor allem seine Zeitpläne. Vieles, was er „in Kürze“ realisieren wollte, stockt. Das kann man seiner aktuell in Berlin durchgesickerten „Arbeitsplanung“ entnehmen. Ressortchefs, die nur schwer oder gar nicht mit ihren politischen Planungen durchdringen, geraten daher traditionell in die Position eines „Bettvorlegers“. Lauterbach dürfte mittlerweile dazugehören. Auch wenn er immer noch der Öffentlichkeit einreden will, er sei „auf einem guten Weg“. Einige, wenige Beispiele seien aufgeführt, denn sonst könnte man eine ganze dfg-Ausgabe mit „Restanten“-Angaben füllen.

Gesundheits- und Sozialpolitik / eHealth:
gematik bald führungslos? Ozegowski ohne Nachfolgeplan für Leyck Dieken

(dfg 38 - 23) Die Personalnachricht war in den gesundheitspolitischen Kreisen Berlins seit länge-rem erwartet worden. Nur nicht die unsäglichen Begleitumstände. Am Mittag (genau um 13.04 Uhr) des 13. September 2023 ploppte bei den Gesellschaftern der hauptstädtischen gematik GmbH eine Mail auf. Absenderin war die Leiterin der Abteilung 5 „Digitalisierung und Innovation“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), Dr. rer. medic. Susanne Ozegoski (40). Sie teilte mit, daß sie wenigstens eines ihrer beruflichen Ziele erreicht habe. Am 12. September 2023 habe sie gemeinsam mit dem seit 2019 amtierenden gematik-Geschäftsführer Dr. med. Markus Leyck Dieken (58) dessen „Aufhebungsvertrag“ unterzeichnet. „Im besten gegenseitigen Einvernehmen“ scheide er am 31. Dezember 2023 aus seiner Funktion, so ist es in dem der dfg-Redaktion vorliegenden BMG-Rundschreiben zu lesen. Ihr Ziel erreichte die Staatsdienerin. Allerdings: Ohne offenbar bis heute eine Nachfolgelösung parat zu haben. Ab Jahresbeginn 2024 dürfte die gematik – bis zur Umformung in eine bundeseigene Behörde und EU-konforme Digital-Agentur – relativ führungslos dahin dümpeln.

Gesetzliche Sozialversicherung:
Rechengrößen 2024: PKV „is not amused“ – GKV winken weitere Zuwächse

(dfg 38 – 23) Die nicht nur von sozialistischen und bündnisgrünen Kreisen, sondern auch von SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (60) fa-vorisierte wie schlagartige Einführung einer „Einheitsversicherung“ (vulgo Bürgerversicherung) dürfte bekanntlich an verfassungsrechtlichen Problemen scheitern. Kein Wunder, wenn Mandatare von DIE LINKE, der SPD und der GRÜNEN bzw. ihnen politisch nahestehenden Kreisen kontinu-ierlich eine ordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Gesetzliche Krankenver-sicherung (GKV) fordern. Quasi, um die Private Krankenversicherung (PKV) buchstäblich „auszu-hungern“. Daß dieses auch in politischen Trippelschritten machbar ist, das zeigt das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium (BMAuS) bei der Festlegung der so genannten „Rechengrößen“ für die Gesetzliche Sozialversicherung (GSV). Wiederum nahm man in der Wilhelmstraße nur zu gerne einen großen „Schluck aus der Pulle“, der bei der PKV postwendend auf wenig Verständnis stieß. Verengen sich doch auf die Weise die Marktchancen der 45 PKV-Unternehmen.

Gesetzliche Krankenversicherung:
KV45: Lauterbach läßt die Zahlen „schön reden“

(dfg 38 – 23) Der politische Seitenhieb auf den CDU-Amtsvorgänger Jens Spahn MdB (43) dürfte vollste Absicht gewesen sein. Auch wenn dieser nur vorsichtig damit begonnen hatte, die Finanz-reserven der Krankenkassen anzuzapfen. Tatsache dürfte sein: Hätte die „Ampel“-Koalition Ende 2022 nicht das GKV-Stabilisierungsgesetz beschlossen, dann hätte die Gesetzliche Krankenver-sicherung (GKV) zum Stichtag 1. Juli 2023 sogar mit positiven Zahlen aufwarten können. Doch in den ersten sechs Monaten des Jahres flossen erst einmal rund 1,25 Mrd. € aus den Schatullen der Körperschaften in den Gesundheitsfonds ab. Das bescherte dem Gesamtsystem ein Defizit in Hö-he von über 627 Mill. €. Die Ausgaben an sich hielten sich mit einem Zuwachs von 4,6 Prozent in Grenzen. Auf Grund inflationsbedingter wie teurer Tarifabschlüsse sowie sonstiger wirtschaftlicher Faktoren wie z.B. durch die Anhebung des Mindestlohnes stiegen aber die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2022 um 5,9 Prozent. Inkludiert man die kassenindividuellen Beiträge, dann summiert sich der Zuwachs sogar auf 6,8 Prozent. Auch die weiterhin ansteigenden Versichertenzahlen trugen zum an sich positiven Zahlenwerk bei.

Krankenhäuser:
Krankenhaus-Reform: Vorhaltepauschalen doch nicht das non plus ultra!?

(dfg 38 – 23) Die Gefahr, daß die von SPD-Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Dr. sc. (Har-vard) Karl W. Lauterbach MdB (60) geplante Krankenhaus-Reform zerredet und damit irgendwie zerfasert wird, die ist nicht von der Hand zu weisen (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe). Vor allem, wenn die politischen Diskussionen zwischen Bund und Ländern weiter andauern. Denn es bietet den vom Minister nicht berücksichtigten Akteuren viel zeitlichen und inhaltlichen Spielraum, um reichlich „Wasser in den Wein“ des Vorhabens zu gießen. Nicht nur der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft (DKG), sondern z.B. auch dem PKV-Verband. Dieser legte am 11. September 2023 ein 45-seitiges Policy Papier der Bayreuther Unternehmensberatung Oberender AG vor, das sich mit den Vor- und Nachteilen der von Lauterbach vorgesehenen „Vorhaltevergütungen“ für die Krankenhäuser beschäftigte. Das u.a. vom Bayreuther Krankenhausexperten PD Dr. rer. pol. An-dreas Schmid (40) entstandene Werk wittert für die deutsche Bevölkerung eine mögliche Unterversorgung, sollten die Vorschläge unverändert im Bundesgesetzblatt erscheinen.

Wir dokumentieren die Zusammenfassung des Gutachtens im vollen Wortlaut.

 

Verlagsmitteilung I:
In eigener Sache: dfg-Preise wurden angepaßt

(dfg 38 – 23) Die MC.B Verlag GmbH, die seit 2000 den wöchentlich erscheinenden gesundheitspo-litischen Hintergrunddienst „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ herausgibt, ist traditionell eigentlich auf Preisstabilität bedacht. Doch irgendwann sind auch die attraktivsten Bedingungen nicht mehr zu halten, wenn durch exogene Faktoren die Kosten beständig steigen. Sei es durch die Fol-gen der Corona-Pandemie oder durch den anhaltenden Ukraine-Krieg. Nicht nur die „Lieferketten-Problematik“ ließ die Papier- und Druckkosten explodieren. Lieferanten verlangen aktuell bis zu 300 Prozent, also mehr als das Dreifache für ein identisches Produkt. Die steigende Inflation tut ein Übriges dazu, die regulären Kosten nach oben zu treiben. Die Verlagsleitung entschied daher mit großem Bedauern, ab dem 1. Februar 2023 die Bezugspreise für die wöchentlich erscheinenden Printausgaben um monatlich 6 € zu erhöhen. Damit bleibt der „dfg“ auch weiterhin unterhalb der Forderungen vergleichbarer Publikationen.

Der nun geltende Preis für ein Print-Abonnement ist dem jeweiligen dfg-Impressum oder der Ver-lagswebsite zu entnehmen. Allerdings: Dieser Betrag gilt nur für Neukunden. Für Bestandskunden gelten die neuen Preise in tradierter Weise erst mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Die neu gestalteten Lizenzgebühren für das digitale dfg-Angebot erfahren Interessenten direkt durch die Verlagsleitung, da für diese ein gesonderter Vertrag geschlossen werden muß.
 

Verlagsmitteilung II:

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