Diese Woche im dfg - Dienst für Gesellschaftspolitik - dfg - Ausgabe 12 - 2025

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Koalitions-Arbeitsgruppen: Ambitionierter Zeitplan mit ungewissem Ausgang
(dfg 12 – 25) Seit dem 13. März 2025 verhandeln sie also in 16 Arbeitsgruppen. 256 Frauen und Männer bereiten den Text des angepeilten schwarz-roten Koalitionsvertrages vor. Und stehen da-bei unter gewaltigem Zeitdruck. Ganze 10 Tage gestatten ihnen die Granden in der Union und der SPD für die Beratungen, überwacht von einer ebenfalls sechszehnköpfigen „Steuerungsgruppe“. Die Unterzeichnung des gemeinsamen Papieres ist für die Karwoche 2025 vorgesehen. Am 23. April 2025 könnte die Wahl eines neuen CDU-Bundeskanzlers namens Friedrich Merz MdB (69) über die Bühne des Reichstages gehen. Also knapp einen Monat nach der für den 25. März 2025 geplanten Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages. Alle möglichen Regierungs-Vorhaben stehen zudem auf einem relativ sicheren finanziellen Fundament. Zuerst „zickten“ die Bündnis-GRÜNEN gewaltig und luchsten den drei Alt-Parteien 100 Klimaschutz-Mrd. € der geplanten hal-ben Billion-€ für das „Infrastruktur-Sondervermögen“ ab. Mit ihrer Hilfe passierten am 18. März 2025 die geplanten Änderungen des Grundgesetzes (GG) hinsichtlich der Veränderungen an der „Schuldenbremse“ und der avisierten „Sondervermögen“ das Parlament. Von 720 anwesenden Abgeordneten votierten in der Schlußabstimmung 513 für den Gesetzentwurf. 489 Stimmen wären notwendig gewesen.
Ärzte:
Innerärztliche Verteilungskämpfe und Triage – Alte Strukturprobleme lähmen die KBV
(dfg 12 – 25) In der 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages müssen die dann herrschenden Gesundheitspolitiker auch darüber entscheiden, wie es mit der ambulanten ärztlichen Versorgung und dem Abbau der Sektorengrenzen im Gesundheitswesen weitergeht. Auf Grund der Vorgaben der vermutlich bald wieder koalierenden Alt-Parteien dürften tiefschürende Antworten und Details im abzuschließenden Koalitionsvertrag nicht zu erwarten sein. Aber diese „Baustel-len“ haben abgeräumt zu werden, will man die „Qualität“ der Versorgung verbessern: Die ärztli-chen Praxen und Notfallambulanzen sind vornehmlich mit Bagatellkranken überfüllt und mit der Vergabe von fachärztlichen Untersuchungen hapert es. Außerdem müßte die Triage von Patienten zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor endlich klarere Strukturen annehmen. Von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind bei der Bewältigung der Probleme keinerlei bedeutende Impulse zu erwarten. Die oberste Vertretung der Vertragsärzteschaft scheint nicht nur personell, sondern auch strukturell gelähmt zu sein. Das wollen führende Vertreter in den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) offenbar ändern.
Heilberufe / Pflege:
Widerstand der Basis gegen Kammern nimmt zu
(dfg 12 – 25) Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) zählen eigentlich zu den genialen Er-findungen des deutschsprachigen Rechtssystems. Der Staat überträgt definierten Bevölkerungsgruppen bestimmte Aufgaben, die sie in Selbstverwaltung verantworten. So entstanden nicht nur die Industrie- und Handels- bzw. Handwerkskammern (IHKen/HWKen), sondern auch die Berufskammern der Freien Berufe. Im 21. Jahrhundert hadern aber immer mehr (Zwangs-)Mitglieder von Berufskammern mit ihren Selbstverwaltungen. Diese zählten zwar im Laufe der Jahrzehnte eine immer größere Anzahl von Köpfen in ihren Reihen, bauten aber auch eine gewaltige Bürokratie auf. Das Resultat sind nicht nur unzählige Normen, Vorschriften, Restriktionen und Regularien, sondern auch eine immer größer werdende Schar sachbearbeitender Mitarbeiter. Die angemessen bezahlt und versorgt werden müssen. Nicht nur gegen die immer höheren Beiträge baut sich nun erheblicher Unmut und Widerstand an der Basis auf. Einige Beispiele aus der jüngsten Zeit beleuchten dies.
Krankenhäuser:
Wo das Geld so hinfließt …
(dfg 12 – 25) Nach den vorläufigen KV45-Zahlen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) flossen im Jahr 2024 fast 101,7 Mrd. € an die bundesdeutschen Krankenhäuser (vgl. zuletzt dfg 11 – 25, S. 12ff.). Gut ein Drittel der Ausgaben der Krankenkassen. Im Jahr 2023 waren es noch 93,5 Mrd. €. Und dennoch reklamieren die Lobbyisten der Kliniken beständig weitere, beträchtliche Geldmittel für ihre Mitglieder ein, da viele von ihnen mit defizitären Zahlen zu kämpfen haben. Und die 16 Bundesländer in der Vergangenheit ihrer gesetzlichen Verpflichtung für ausreichende Investitionsmittel zu sorgen, nicht ausreichend nachgekommen seien. Bei den Koalitions-Sondierern scheinen die Klagen angekommen zu sein. Dezidiert sollen von der halben Billion-€, die von der Union und der SPD für Infrastrukturmaßnahmen vorgesehen sind, Geldmittel für die Krankenhäuser zur Verfügung gestellt werden (vgl. dfg 11 – 25, S. 2ff.). Ob per „Gießkanne“ oder per strukturierten Vorgaben, das steht noch nicht fest. Daher stellt sich die Frage, ob nur große Konzerne am geplanten Geldsegen partizipieren oder auch kleinere Einrichtungen – vor allem im ländlichen Raum. Denn ganz so fragmentiert wie zu früheren Zeiten scheint die Kliniklandschaft nicht mehr zu sein. Einen Großteil des GKV-Umsatzes teilen nämlich die 50 größten Konglomerate unter sich auf, wie man dem neuesten dfg-Ranking entnehmen kann. In dieser sind die Universitätskliniken in Deutschland noch nicht einmal enthalten.
Personalia / Berliner Szene:
1. DKG verlängert Gaß-Vertrag vorzeitig
2. T-Systems: Machtzuwachs für Ex-BMG-Abteilungsleiter
Verlagsmitteilung I:
In eigener Sache: dfg-Preise für Neukunden angepaßt
(dfg 12 – 25) Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland verändern sich permanent weiter ins Negative. Irgendwann sind auch die attraktivsten Bedingungen nicht mehr zu halten, vor allem wenn exogene Faktoren wie Druck-, Papier- Porto- und Vertriebskosten ständig steigen. Von Lohn- und Betriebskosten ganz zu schweigen. Daher sah sich die Geschäftsführung der MC.B Verlag GmbH, die seit 2000 den „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ wie auch die „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ verlegerisch verantwortet, zu ihrem größten Bedauern genötigt, die Bezugspreise mit Wirkung vom 1. Februar 2025 zu erhöhen. Die Anpassung erfolgt mit einem € je dfg-Ausgabe moderat. Außerdem wurden die Lizenzgebühren für die digitalen Einzelplatz-Versio-nen (EPL) entsprechend aktualisiert.
Allerdings: Die neuen Preise gelten nur für Neukunden. Bestandskunden erhielten ihre Jahresrechnungen 2025 bereits zu den 2024 geltenden Bedingungen.
Verlagsmitteilung II: