Diese Woche im dfg - Dienst für Gesellschaftspolitik - nach Ausgabe 50 - 2024

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„Ich bitte um das Wort!“:
Ute Repschläger (IFK)  - Aufbruch in die neue Legislatur: Hoffnung auf Reformen für die Heilmittelbranche

(dfg 50 – 24) Die „Ampel“ ist Geschichte. Landauf, landab bereiten sich die Akteure im bundes-deutschen Gesundheitswesen auf die 21. Legislaturperiode des Bundestages vor. Die hohe Zeit der Forderungskataloge und Wunschlisten ist angebrochen. Doch teilweise produzieren einige In-teressenverbände dabei viel Inhaltsleeres oder „Sprechblasen“, weil sie immer noch zu sehr in der bekannten Verteidigungshaltung des bisher Erreichten verharren und sich Fortschritten verweigern (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe). Völlig anders scheint es bei den Heilmittelerbringern auszuse-hen. Eine der erfahrensten Vorsitzenden eines Berufsverbandes, die aus Bochum stammende Ute Repschläger (63), konkretisiert die Forderungen der Physiotherapeuten kurz und knapp auf zwei Begriffe: Endlich den „Direktzugang“ der Patienten gezielt realisieren und den nachwachsenden Generationen durch Akademisierung mittels eines neuen Berufsgesetzes bessere Chancen geben. Die seit über einem Vierteljahrhundert amtierende Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) weiß aus ihrer eigenen, intensiven Praxiserfahrung genau, was ihrem Berufsstand vorschwebt. Und faßt es auch in konkrete Vorstellungen zusammen. Mit ihrem Namensbeitrag setzt die dfg-Redaktion ihre Meinungs-Rubrik „Ich bitte um das Wort!“ fort. In dieser erhalten Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus dem Gesundheits-wesen die Möglichkeit, statt in Interviews zu aktuellen Themen und Vorgängen Stellung zu beziehen.

Gesundheits- und Sozialpolitik / Ärzte:
KBV: Mattglänzende Nikolaus-Gabe

(dfg 50 – 24) Wahlkampfzeiten bedeuten bekanntlich für Interessenvertretungen ihre spezifischen Forderungskataloge an eine künftige Bundesregierung zu „produzieren“ und entsprechend publikumswirksam zu präsentieren. Die so formulierten Papiere können kurz und knapp, dafür dezidiert ausfallen und sich auf wenige Punkte beschränken. Aber auch in Lamenti enden oder gar – mit vielfältigen Sprechblasen und blumigen Wortschöpfungen versehen – ein unendliches Gähnen bei den geneigten Lesern erzeugen (vgl. u.a. Beiträge in dieser dfg-Ausgabe). Vor allem, weil die Au-toren durchblicken lassen, daß es ihnen weniger um „Weiterentwicklungen“ geht, sondern sie nur um ihre eigenen Besitzstände bangen, die sie bewahrt wissen wollen. Zum letzteren könnte das bei der jüngsten Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 6. Dezember 2024 in Berlin verabschiedete, zehnseitige Opus unter dem Titel: „Unsere Gesundheit erlaubt keinen Stillstand“ zählen. Es dürfte vermutlich als mattglänzende „Nikolaus-Gabe“ auf so manchem Politiker- oder Beamtenschreibtisch verstauben – wenn es nicht schon vorher in der nachweihnachtlichen „Rundablage“ landete.

Wir dokumentieren nur die sechs Forderungen der KBV im vollen Wortlaut.

Gesetzliche Krankenversicherung
KV45: BMG versucht Finanz-Desaster schön zu reden

(dfg 50 – 24) Über das absehbare Finanz-Desaster der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 diskutierte man in der bundesdeutschen Öffentlich-keit schon längere Zeit. Die mittlerweile dahin gesiechte „Ampel-Koalition“ hatte bekanntlich auch nichts unternommen, um die Entwicklung aufzuhalten. Daher war es kein Wunder, daß das zuständige Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erst an einem Freitagnachmittag, dem 6. Dezember 2024, still und leise und ohne das übliche PR-Tamtam die „Finanzentwicklung der GKV im 1. bis 3. Quartal 2024“ veröffentlichte.

Gesundheitswirtschaft / eHealth:
CGM: „Heuschrecken“-Opfer zum „Schnäppchen-Preis“!?

(dfg 50 – 24) Der Ausverkauf von deutschen Unternehmen aus der Gesundheitswirtschaft, die als so genannte „hidden champions“ weltweit agieren, schreitet munter voran. Am 9. Dezember 2024 „erwischte“ es die Koblenzer IT-Schmiede CompuGroup Medical SE & Co KGaA. Am Deutschen Eck gab man bekannt, daß man mit der luxemburgischen „Heuschrecke“ namens CVC Capital Partners SA eine „Partnerschaftsvereinbarung“ abgeschlossen habe. Demnach unterbreitet CVC den freien CGM-Aktionären ein „freiwilliges öffentliches Angebot“ zur Übernahme von deren Anteilen. Ziel beider Partner sei es, die CGM dann von der Börse zu nehmen und das mittlerweile wirtschaftlich schwächelnde Unternehmen neu aufzustellen. Der „Deal“ kam an der Frankfurter Börse gut an. Er ist aber mit einigen Haken verbunden.

Personalia / Berliner Szene:

1. Brandenburg: Erste BSW-Landesgesundheitsministerin kommt von der AOK
2. BPtK-Drehtür: Dritter Geschäftsführer in kurzer Zeit
3.  setzt Vorstand neu zusammen
4. LZÄK Baden-Württemberg: Präsidiale Machtfülle bleibt

Dokumentation:
Hilfsmittel: Schuld ist immer der GKV-SV!?

(dfg 50 – 24) Die Hilfsmittelversorgung der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) machte in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 nur knapp vier Prozent der Ausgaben der Krankenkassen aus. Dennoch: Die Aufwendungen von über 8,8 Mrd. € in diesem Zeitraum sorgten auf beiden Seiten für viel Verdruß. Das hat seit Jahrzehnten Tradition. Der Hilfsmittelmarkt ist so kleinteilig und fragmentiert wie mit bürokratischen Hemmnissen überfrachtet wie sonst nur wenige andere Sektoren im bundesdeutschen Gesundheitswesen. Schon im 20. Jahrhundert klagte die damals federführende IKK Bundesverband K.d.ö.R. darüber, das überbordende „Hilfsmittelverzeichnis“ überwachen zu müssen. Die „Zustände“ scheinen auch im 21. Jahrhun-dert nicht besser geworden zu sein. Für einen der vielen, sich für diesen „Markt“ zuständig fühlenden Verbände der Hersteller, dem in Berlin domizilie-renden Verein eurocom, ein Grund, sich am 3. Dezember 2024 mit einem Forderungspapier zur Bundestagswahl 2025 in Erinnerung zu bringen. Wenig ver-wunderlich: Der Zusammenschluß strebt eine stabile und finanzierbare Hilfsmittelversorgung an und man möchte am liebsten den „fortschrittshemmenden“ Einfluß des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) wie der EU-Kommission eindämmen.

Wir dokumentieren das eurocom-Papier in gekürztem Wortlaut. 



Verlagsmitteilung I:
In eigener Sache: Die Schwäche der Post-Dienstleister zwingt zu Reformen


(dfg 50– 24) Seit 1962 versorgt die Redaktion des „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ Woche für Woche seine Leserinnen und Leser mit Hintergrundberichten, Analysen, solitären Rankings und weiteren Nachrichten aus dem bundesdeutschen Gesundheitswesen. Der traditionsreichste Hintergrunddienst verfolgt seit dem 1. Juli 2000 – unter der Ägide der MC.B Verlag GmbH – gerne die verlegerische Politik, die Inhalte in einer Printversion anzubieten. Zumal zahlreiche Zuschriften belegten, daß viele Entscheidungsträgerinnen und -träger auch heute noch überaus gerne den „dfg“ haptisch lesen wollen und nutzen.

Allerdings: Der gesellschaftliche Wandel fordert digitale Lösungen! Die dfg-Redaktion registrierte zudem in der letzten Zeit, daß sich mehr und mehr Kunden über die schwächelnden Dienstleistun-gen der diversen postalischen Anbieter beschweren. Wenn ein großer Umschlag innerhalb der Hauptstadt bzw. des Bundesgebietes mittlerweile fast 14 Tage benötigt, um seinen Empfänger zu erreichen, dann sind daran nicht nur die zunehmenden Streikaktionen im Logistik-Bereich verantwortlich. 

 

Verlagsmitteilung II:
In eigener Sache: dfg-Preise für Neukunden angepaßt

(dfg 50 – 24) Im 21. Jahrhundert war die MC.B Verlag GmbH, die seit 2000 den wöchentlich erscheinenden Hintergrunddienst „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ herausgibt, traditionell auf Preisstabilität bedacht. Doch irgendwann sind auch die attraktivsten Bedingungen nicht mehr zu halten, wenn durch exogene Faktoren die Kosten beständig steigen. Nicht nur die „Lieferketten-Problematik“ ließ die Papier- und Druckkosten explodieren. Durch die anhaltende Inflation in bun-desdeutschen Landen stiegen auch die Lohn- wie andere Betriebskosten rapide an. Die Verlagsleitung entschied daher mit großem Bedauern, ab dem 1. Januar 2024 erneut die Bezugspreise für die wöchentlich erscheinenden Printausgaben und die Supplements, dieses Mal um monatlich 5 € zu erhöhen. Außerdem wurden die Lizenzgebühren für digitale Einzelplatz-Versionen angepaßt. Allerdings: Die neuen Preise gelten im laufenden Jahr 2024 nur für Neukunden. Bestandskunden haben – wie angekündigt – ihre Jahresrechnungen 2024 bereits mit den noch für 2023 geltenden Preisen erhalten.


Verlagsmitteilung III:

 

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