dfg - Ausgabe 51 - 24
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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 51 - 24"
„Ich bitte um das Wort!“: Tino Sorge MdB (CDU)
Die Vertrauensfrage für die Gesundheitspolitik kommt erst noch
(dfg 51 – 24) Die „Ampel“-Koalition ist Geschichte, die Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag sind für den 23. Februar 2025 geplant. Seit dem 16. Dezember 2024 – dem Tag der 6. Vertrauensfrage in der bundesrepublikanischen Geschichte – herrscht Wahlkampfstimmung. Der irgendwann im Frühling 2025 gebildeten neuen Bundesregierung obliegt es, sich möglichst rasch und kraftvoll um die offen gebliebenen „Baustellen“ des Gesundheitswesens zu kümmern. Ein Zuckerschlecken dürfte es für die Akteure nicht werden. Inhaltlicher Streit über den richtigen Weg ist vorprogrammiert. Geht es nach dem Willen des gesundheitspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagstagsfraktion, Tino Sorge MdB (49), dann zieht in die bundesdeutsche Gesundheits- und Sozialpolitik ein „neuer Stil“ ein. Er will zurück zu einer „anständigen Debattenkultur“, in dem ein „konstruktiver Streit“ vorherrscht, der letztendlich zu vernünftigen und konsensualen Kompromissen führt. Ohne die Demokratien selten existieren können. Der Magdeburger Rechtsanwalt schlägt damit eine ganz andere, recht moderate Tonart an als die, die man in den letzten drei Jahren aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vernahm. Wohl wissend, daß der liegengebliebene Reform- und Finanzierungsstau nicht einfach zu lösen sein wird. Für Sorge kommt daher die „Vertrauens-frage für die Gesundheitspolitik erst noch“. Mit seinem Namensbeitrag setzt die dfg-Redaktion ihre Meinungs-Rubrik „Ich bitte um das Wort!“ fort. In dieser erhalten Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus dem Gesundheitswesen die Möglichkeit, statt in Interviews zu aktuellen Themen und Vorgängen Stellung zu beziehen.
Gesundheits- und Sozialpolitik:
Bundestagswahl I: CDU/CSU setzen auf „Wirtschaft first!“
(dfg 51 – 24) Der Wahlkampf für die Urnengänge zum 21. Deutschen Bundestag ist seit dem 16. Dezember 2024 eröffnet. Die beiden Unionsparteien wollen im Frühling 2025 wieder den Bundeskanzler stellen und einen „Politikwechsel für Deutschland“ herbeiführen. Unter diesem Titel kommt auf insgesamt 77 Seiten das gemeinsame Wahlprogramm daher, das am 17. Dezember 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Bei 21 Themenfeldern sagt man „Ja“ und skizziert den notwendigen Änderungsbedarf. Allerdings: Für die Union steht die Stärkung der bundesdeutschen Wirt-schaft im Vordergrund aller Bemühungen. Frei nach dem Motto: „Geht es der Wirtschaft gut, dann verfügen wir auch über ausreichend Geldmittel zur Gestaltung unserer Vorhaben.“ Daß es sich da-bei nicht allein um Steuererleichterungen sowie Einsparungen oder Umschichtungen im Bundeshaushalt handeln kann, sondern sich in Deutschland „Leistung wieder lohnen soll“ und man den Mittelstand wieder stärken möchte, versteht man in diesem Kontext. Dazu gehört auch die Abschaffung des bei der Union wenig geliebten „Bürgergeldes“ sowie geplante Rückschnitte und Restriktionen bei sozialpolitischen „Zückerle.
Wir dokumentieren den gesundheits- und pflegepolitischen Teil im vollen Wortlaut.
Bundestagswahl II: SPD will ein „weiter so!“ mit einer „Bürgerversicherung“
(dfg 51 – 24) Zusammen mit zwei weiteren Mitgliedern ihrer Fraktion sowie drei fraktionslosen Parlamentariern sprach am 16. Dezember 2024 die AfD-Gesundheitspolitikerin Dr. med. dent. Christina Baum MdB (68) dem noch amtierenden SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz MdB (66) das Vertrauen aus. Damit kaschierten die sechs das Fehlen der gleichen Anzahl von Sozialdemokraten im Plenum. Danach war der Wahlkampf zum 21. Deutschen Bundestag eröffnet. Bereits am 17. Dezember 2024 stellte die SPD ihr Wahlkampfprogramm der Öffentlichkeit vor. Auf 64 Seiten präsen-tiert die Partei dabei die 25 Punkte, für die sie „kämpfen“ will. Neun davon befassen sich mit gesundheits- und sozialpolitischen Plänen.
Wir dokumentieren den gesundheits- und pflegepolitischen Teil im vollen Wortlaut.
Gesetzliche Krankenversicherung:
dfg-GKV-Bilanz-Ranking-Serie Teil I: Verwaltungskosten 2019 – 2023
(dfg 51 – 24) Innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stellen die „Verwaltungskosten“ immer noch eine erhebliche Benchmarking-Größe dar. Dabei ist und bleibt es Fakt: Die „Leistungen“ der Krankenkassen für ihre Versicherten mögen fast identisch sein, aber bei den „Verwal-tungskosten“ für die Versicherten herrschten auch im Jahr 2023 bei den damals noch 96 existie-renden Krankenkassen recht gewaltige Unterschiede. Die effizienteste und damit günstigste Körperschaft gab im Vorjahr durchschnittlich nur 74,27 € je Versicherten aus. Die „teuerste“ ließ sich die „Betreuung“ jedes einzelnen ihrer „Kunden“ dagegen 259,25 € kosten. Also gut das Dreieinhalbfache. Der GKV-Durchschnitt lag laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) bei 170,04 € (nach 167,92 € in 2022 und 159,22 € in 2021 je Versicherten). Ein Teil dieser deutlichen Differenzen er-klären sich teilweise durch bestimmte Sondereffekte, wie z.B. der gesetzlich vorgeschriebene Aufbau von Altersrückstellungen für die Mitarbeiter der Kassen oder Umstrukturierungs- und IT-Modernisierungsvorhaben. Das ist das Ergebnis des 1. Teils des neuen dfg-GKV-Bilanz-Rankings für das Jahr 2023, das die dfg-Redaktion erstellte. Sie wertet seit 2014 als eines der Leitmedien der Branche die Bilanzen der Körperschaften aus (vgl. zuerst dfg 49 – 14, S. 4ff.). Das vollständige dfg-GKV-Bilanz-Ranking der Verwaltungskosten für die Jahre 2019 bis 2023 liegt nur für Abonnenten als Supplement in Form der Ausgabe 14 – 24 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ dieser dfg-Ausgabe bei.
Personalia / Berliner Szene:
1. Thüringen: Jüngste SPD-Gesundheitsministerin führt 2025 die GMK
2. GKV-SV: Der „Krankenhaus-Guru“ geht von Bord
3. ABDA-Mitgliederversammlung stürzt Präsidentin
4. KV Bremen: Wenn die Aufsicht nicht kann …
5. ABV setzt auf Kontinuität
6. IHK Berlin sorgt für prominente Ehegatten im Gesundheitswesen
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