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dfg - Ausgabe 20 - 14

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10162

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 20 - 14"

Verlagsmitteilung:
Dieser dfg-Ausgabe liegt nur für Abonnenten als Supplement die Ausgabe Nr. 2 - 14 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ mit dem „dfg-GKV-Ranking – Liste der deutschen Krankenkassen“ nach Mitgliederzahlen zum Stichtag 1. April 2014 bei.

Verlagsmitteilung:
dfg Award® 2014: Die „Gesundheits-Oscars 2014“ sind vergeben

(dfg 20 - 14) Die Bezeichnung für den Branchenpreis des Gesundheitswesens, den „dfg Award®“, als „Gesundheits-Oscar“ hat sich durchgesetzt. Am 9. Mai 2014 vergaben in Hamburg die Redaktionen der gesundheitspolitischen Hintergrunddienste „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ und „A+S aktuell – Ambulant und Stationär aktuell“ zusammen mit der MC.B Verlag GmbH zum 6. Ma-le die begehrten Trophäen. Über die Sieger abgestimmt hatten die Leserinnen und Leser der bei-den Dienste und damit die wichtigsten Entscheidungsträger im deutschen Gesundheitswesen. Auch 2014 fielen die Mehrheiten überaus deutlich aus – und stellen damit ein klares Votum der Branche dar.

Eine Fotogalerie ist unter http://www.photodataserver.de/start/index.php verfügbar. Für das Login wenden Sie sich bitte per mail an den Geschäftsführer Herrn W.G. Lange ( lange@dfg-online.de) oder telefonisch (0172 - 2500324).

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Innovationsfonds: Lauterbach und Spahn wandeln Hand in Hand auf „Förderkurs“

(dfg 20 – 14) Während der Koalitionsverhandlungen 2013 hatten sich die schwarz-roten Emissäre darauf geeinigt, in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen „Innovationsfonds“ einzuführen. Er sollte der „Förderung innovativer sektorübergreifender Versorgungsformen“ dienen und für die Versorgungsforschung eingerichtet werden. So sah es der Koalitionsvertrag vor (vgl. dfg 49 – 13, S. 9ff.). Man las dort, daß das dafür notwendige Geld, jährlich 300 Mill. €, von den 132 Kas-sen zur Verfügung gestellt werden sollte. Als gewisse Refinanzierung waren im Vertrag 150 Mill. € „an zusätzlichen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds“ vorgesehen. Die notwendigen Kriterien wie Ausschreibung und Verteilung der Gelder sollte der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) festlegen. Bisher blieb es bei der im Vertrag festgezurrten Ankündigung. In keinem der diversen Gesetzesvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) tauchte der Begriff wieder auf. Ge-rüchte und Begehrlichkeiten stiegen von Woche zu Woche. Bis sich am 12. und 13. Mai 2014 die gesundheitspolitischen Vormänner der Koalitionsfraktionen, Prof. Dr. med. Dr. sc (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB und Jens Spahn MdB (33) zusammensetzten und arbeiteten. Das Ergebnis: Ein klarstellendes Gedanken-Oeuvre, wie in Zukunft herausragende Innovationen und die Entwicklung der Versorgungsforschung gefördert werden sollen.

Hebammen landen vermutlich im FQWG – An den „sages-femmes“ kommt keiner vorbei

(dfg 20 – 14) Das war ja nicht anders zu erwarten. Weil die auf Gewinn und Ausschüttungen bedachte Assekuranz-Wirtschaft nicht willens und in der Lage ist, das Problem „Haftpflichtversicherung für die Geburtshilfe“ sozialverträglich in den Griff zu bekommen, werden die malpractice-Lasten sozialisiert. Die Zeche dürfte also bald die Solidargemeinschaft der Beitragszahler in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen. Das geht nicht nur aus den schriftlichen Ankündigungen von CDU-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe MdB (53) vom 29. April 2014 her-vor. Er veröffentlichte an diesem Tage nicht nur den 115 Seiten umfassenden Abschlußbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) „Versorgung mit Hebammenhilfe“, sondern „regte“ in seinem Begleitbrief an die LandesgesundheitsministerInnen und den Gesundheitsausschuß des Bundestages zugleich auch einen 4-Punkte-Plan zur Verbesserung der Geburtshilfe durch Hebammen an. Dabei ritt er zugleich sein neuestes Steckenpferd, in dem er Qualitätssicherungsmaßnah-men propagierte. Und um das Maß seiner Tatkraft zu dokumentieren, kündigte der Niederrheiner am 9. Mai 2014 bei der ersten Lesung des GKV-FQWG im Hohen Haus an der Spree an, daß er vorhabe, sein Hebammen-Paket in das laufende Gesetzgebungsverfahren zu implementieren. Im vom Bundeskabinett am 5. Mai 2014 eingebrachten FQWG-Entwurf (BT-Drs.: 18/1307) finden sich daher noch keine entsprechenden Passagen.

Gesetzliche Krankenversicherung:
GKV-Mitgliederentwicklung I: Alle Kassenarten gewannen im I. Quartal 2014

(dfg 20 – 14) Die deutsche Konjunktur brummt weiter. Dieser positive Trend wirkte sich in den ersten drei Monaten des Jahres 2014 nicht nur auf die Beschäftigungsquote, sondern auch auf die Mitgliederzahlen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus. Fast 52,8 Mill. Mitglieder, das bedeutet einen erneuten GKV-Mitgliederrekord. Das geht aus den Zahlen für die Kassenarten hervor, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 30. April 2014 veröffentlichte und die mit den Recherchen der dfg-Redaktion zum Stichtag 1. April 2014 für die Entwicklung der 132 Kassen korrelieren (vgl. BzG-Supplement 2 – 14 als Beilage zu dieser dfg-Ausgabe).

Mitgliederentwicklung II: Nur dank Außendiensttruppen und Image zum Akquise-Hero?

(dfg 20 – 14) Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland hat zum 1. April 2014 einen neuen Jahresanfangsrekord eingefahren (vgl. Beitrag in dieser dfg-Ausgabe). Doch der Gesamt-Zuwachs der GKV aus den ersten drei Monaten des Jahres 2014 von netto 233.479 Mitgliedern verteilt sich höchst ungleich auf die 132 noch verbliebenen Krankenkassen. Sahnte der neue GKV-Marktführer nach Versicherten, die Techniker Krankenkasse (TK) in Hamburg, mit einem Zuwachs von fast 100.000 Mitgliedern den Löwenanteil ab, balgten sich die anderen um den kümmerlichen Rest. Das blieb nicht ohne Blessuren in den einzelnen Statistiken. Details kann man dem neuen dfg-GKV-Mitglieder-Ranking entnehmen, das als Supplement in Form der Nr. 2 – 14 der „BzG – Beiträge zur Gesellschaftspolitik“ dieser dfg-Ausgabe beiliegt.

Krankenhäuser:
IT im Krankenhaus: Was uns U.S.-gelenkte Wirtschaftsprüfer einreden wollen

(dfg 20 – 14) Die internationale Zentrale von PricewaterhousCoopers (PwC) findet man in New York (U.S.A.). Von dort aus werden in 157 Ländern die Aktivitäten von gut 184.000 Wirtschafts-prüfern, Steuer- und Unternehmensberatern koordiniert. Nicht immer liefern die „Experten“ exzellente Ergebnisse ab. So wollte die deutsche Tochter, die Frankfurter PwC AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, am 29. April 2014 via Presseaussendung der erstaunten Öffentlichkeit weiß machen, daß „deutsche Krankenhäuser die Chancen der Digitalisierung und Vernetzung“ nur „unzureichend nutzen“. Das gelte besonders bei der elektronischen Übermittlung von Befunden, Patientenbriefen und Laborergebnissen an die Akteure im Gesundheitswesen. Das scheitere vor allem an der jeweiligen IT-Infrastruktur. PwC berief sich dabei auf eine im Auftrag der EU-Kommission erstellte Studie „European Hospital Survey – Benchmarking Devolpment of eHealth Services“. Nur, wer das 320 Seiten starke Konvolut durchgeackert hat, dem kommen gewisse Zweifel an den PwC-Erkenntnissen. Kein Wunder, daß sich die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft (DKG) nicht gerade erbaut von den angeblich wissenschaftlichen Ergebnissen der Wirtschaftsprüfer zeigte.

Gemeinsame Selbstverwaltung will keine Landes-Schlichtungsausschüsse

(dfg 20 – 14) Nicht alles, was sich der Gesetzgeber so einfallen läßt, ist auch in der täglichen Praxis umsetzbar. In seltener Eintracht haben daher der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft (DKG) Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe MdB (53) aufgefordert, zur „Vermeidung chaotischer Verhältnisse“ den § 17c KHG ersatzlos zu streichen. Der Paragraph sieht die Einrichtung landesweiter Schlichtungsausschüsse zur Überprüfung von Ergebnissen der Prüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDKen) von Krankenhausabrechnungen vor. Der Weg zu den Sozialgerichten (SG) soll den streitenden Parteien erst dann eröffnet werden, wenn der Wert der Rechnung 2.000 € übersteigt oder das Schlichtungsverfahren erfolgreich durchgeführt wurde.

Personalia:
1. Laumann stärkt seine CDU-Machtposition
2. MDK Nordrhein mit neuer Verwaltungsratsspitze
3. Ulrike Mascher und ihre Rentnertruppe wollen es noch einmal wissen
4. Erratum: Gröhes Griechenland-Auftrag ging „persönlich“ an Zöller

Dokumentation:
25. dfg-GKV-Versicherten-Ranking: Gewinne und Verluste halten sich in Grenzen


(dfg 20 – 14) Ein kleines, silbernes Jubiläum steht an: Zum 25. Mal legt die dfg-Redaktion das dfg-GKV-Versicherten-Ranking aller deutschen Krankenkassen vor. Zusammen mit dem dfg-GKV-Mitglieder-Ranking und dem dfg-Krankenkassen-ATLAS entstanden seit 2004 Fakten-Kompendien über den Wandel in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die vermutlich Ihresgleichen suchen. Die Leitung der MC.B Verlag GmbH dankt dem verantwortlichen Mitarbeiter, Axel Müller, für sein jahrlanges, manchmal mühevolles Wirken als „Herr der dfg-Zahlen“, das noch lange andauern möge.

Wer in der 25. Ausgabe des dfg-GKV-Versicherten-Rankings nach riesigen Verschiebungen sucht, der dürfte enttäuscht werden. Nicht nur auf den oberen Rängen tat sich wenig bis gar nichts. Dazu waren die Zuwächse und Verluste zu gering. Zwar robbte sich die Berliner BKK VBU (aktuell Rang 30) gewaltig nahe an die Novitas BKK heran. Aber noch konnten die Duisburger ihrem BKK-Familienmitglied den Vorbeizug verwehren. Gleiches gilt für die IKK Brandenburg und Berlin, die den „Angriff“ der Bosch BKK (Rang 41) noch abzuwehren wußte. Die Koblenzer Debeka BKK machte aufgrund ihrer Zuwachszahlen einige Plätze gut und rangiert nun auf Rang 55. Aber das war es dann wohl im Wesentlichen.

 

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