dfg - Ausgabe 32 - 14

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10179

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 32 - 14"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Beamten-Wachablösung: „Personalgewinnungszuschläge“ und andere Zückerle

(dfg 32 – 14) Schon in der griechischen Antike stellten im Staatsverband der „polis“ die Beschäftigten in der Verwaltung etwas Besonderes dar. Heute nennt man die „Staatsdiener“ bekanntlich Beamte. Laut Statistischem Bundesamt sollen es rund 1,7 Millionen in Deutschland sein, allein 180.000 davon gibt der Bund Brot und Arbeit. Die „Sonderrechte“ der Beamten sorgen beim Rest der Bevölkerung des öfteren für Ärger und Verdruß. Schließlich alimentieren Kommunen, Länder und der Bund die Staatsdiener, also ihre Mitarbeiter, schon dadurch, daß diese keine Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) entrichten. Und das Thema „Beihilfe“ stuppst man ge-genüber Beamten am besten erst gar nicht an, die sich manchmal ungerecht behandelt fühlen. Allerdings: Gerade Bundespolitiker kommen jedoch ohne ihre Verwaltungsmitarbeiter nicht aus. Denn ohne deren fachliche Zuarbeit geht in der komplexen Verwaltungswelt heute in Bundesministerien bzw. Bundesbehörden wenig bis gar nichts. Das setzt ein gewisses Vertrauen bei den je-weiligen Entscheidungsträgern voraus. Also umgibt man sich – je nach Gusto - entweder mit fachlich Begnadeten, extrem Loyalen, devoten Kriechern oder jenen, die „versorgt“ werden müssen. Frei nach dem Vergabe-Motto des alten Moltke aus Bismarcks-Zeiten: „Orden werden verdient, er-dient, erdienert oder erdiniert.“ Somit gerät manchmal die Besetzung von Spitzenpositionen in der Behördenwelt auch leicht zum Spielball von Parteiinteressen oder denaturiert zur Versorgung „verdienter“ Personen. Das ist aktuell wieder einmal bei der Berliner Gesundheits- und Sozialpolitik zu beobachten.

Gesetzliche Krankenversicherung:
BVA I: Was macht das Amt, wenn eine Kasse nicht gem. § 70 SGB IV liefert?

(dfg 32 – 14) Manchmal ist das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn schneller als man denkt. Kaum war das FQWG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, wartete das Referat 311 der Behörde am 24. Juli 2014 schon mit einem Rundschreiben an alle bundesunmittelbaren Krankenkassen auf (Az.: 311-5500.1-2572/09), das der dfg-Redaktion vorliegt. Es normierte die Zeitpläne für die seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften, wann diese ihre Haushaltspläne 2015 am Rhein vorzulegen haben und wann die Einreichungsfrist für die zu erhebenden Zusatzbeiträge endet. In diesem Referat der Behörde zeigte man sich relativ gnädig und verständnisvoll – ob die zuständigen Landesaufsichten sich nach diesen Zeitvorgaben aus Bonn richten, bleibt abzuwarten.

BVA II: Denaturieren Kranken- und Unfallkassen bald wieder zu Behörden!?

(dfg 32 – 14) 1996 entließ die damals herrschende Bundesregierung die Krankenkassen in den Wettbewerb. Im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts scheint man nun gesonnen zu sein, der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) peu à peu alle wettbewerblichen Freiheiten wieder zu entziehen. Und das für die bundesunmittelbaren Kassen zuständige Bundesversicherungsamt (BVA) spielt nur zu gerne mit. Denn so manche GKV-Freiheit dürfte den Bonner Beamten ein Dorn im Auge sein. Man gibt sich aktuell päpstlicher als der ebenfalls am Rhein domizilierende Bundes-rechnungshof (BRH). Und das will schon etwas heißen. Aktuell mischten BVA-Beamte am 24. Juli 2014 die Führungsebenen in der GKV und bei den Unfallkassen auf. Und wenn man das zehnseitige Sendschreiben des Amtes mit dem Aktenzeichen Az.: 511-350-1872/2014 gelesen hat, dann weiß man auch warum. Denn das BVA will bei den beiden Säulen der Sozialversicherungsträger behördenhafte Usancen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einführen. Wobei man allerdings am Rhein wohl bewußt vergessen will, daß Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nach Beamtengrundsätzen geführt sowie von Beamten gelenkt werden und dort so manche Sachbearbeitung ebenfalls von „Staatsdienern“ einer Erledigung zugeführt wird. Dieses gilt für die GKV schon lange nicht mehr, da die Spezies der so genannten Dienstordnungs-Angestellten (DO) mit Lebensvertrag gemäß den gesetzlichen Vorgaben kaum noch im aktiven Dienst tätig ist.

Beitragsrückstände: Wenn der BRH hustet, dann folgt der Gesetzgeber

(dfg 32 – 14) Wenn der Bundesrechnungshof (BRH) hustet, dann folgt in der Regel der Gesetzgeber. Nur manchmal mahlen nicht nur die Berliner Mühlen langsam. Schon in seinen „Bemerkungen 2010“ hatte sich die in Potsdam beheimatete BRH-Abteilung IX an das Thema „Beitragsrückstände“ bei den Sozialversicherungsträgern herangewagt. Immerhin hatte es in diesem Jahrtausend schon Zeiten gegeben, da mußten landesunmittelbare Krankenkassen wie z.B. eine AOK im Osten, aber auch andere bekennen, daß ihre Außenstände eine zweistellige Höhe erreicht hatten. Das konnte nicht nur für die Liquidität der betroffenen Körperschaft Probleme nach sich ziehen. Mittlerweile dürfte die Situation sich geändert haben. 2013 überprüfte der BRH noch einmal die Si-tuation und fand zum Stichtag 31. Dezember 2013 ein Minus-Saldo von 6,8 Mrd. € vor. Bei über 321,38 Mrd. € Gesamtversicherungsbeiträgen in 2013 nicht mehr so viel wie früher, aber immer noch eine beachtliche Summe. Der BRH sah „Optimierungsbedarf“, machte Vorschläge und das Bundesinnenministerium (BMI) folgte artig mit einem „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes“. Es fand nur wenig Beachtung in der Öffentlichkeit. Über den Entwurf (BR-Drs.: 225/14) beriet der Bundesrat in 1. Lesung bereits am 11. Juli 2014, die endgültige Verabschiedung im Bundestag dürfte im Herbst 2014 erfolgen. Der Bund will mit dem Gesetz eine „Vollstreckungspauschale“ für uneinbringliche Gebühren und Auslagen einführen, die die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger zahlen sollen.

Personalia / Berliner Szene:
1. Kapferer zur OECD weggelobt
2. Bayerische Staatsministerin Haderthauer im Fokus der Staatsanwaltschaft
3. Neue Chancen für Lobbyisten
4. KMG baut Vorstand um
5. Klinikum Augsburg kommt nicht zur Ruhe

 

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