dfg - Ausgabe 50 - 14
 
 
 

dfg - Ausgabe 50 - 14

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10200

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 50 - 14"

Kommentar zur Gesundheits- und Sozialpolitik:
Krankenhausreform 2015: Bund greift in den Gesundheitsfonds

(dfg 50 – 14) Am Freitag, den 5. Dezember 2014, tagte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (AG) zur Reform der Krankenhausfinanzierung zum letzten Male. Die Akteure legten nach Beendigung ihrer Beratungen sofort der Öffentlichkeit ihre beschlossenen „Eckpunkte zur Krankenhausreform 2015“ vor. Auf 24 eng beschriebenen Seiten hatten vornehmlich die Fachebenen der beteiligten Ressorts im Bund und in den Ländern zusammengefaßt, was sie als novellierungsbedürftig erachteten. Das neue Stichwort „Qualität“ feierte an vielen Stellen fröhliche Urständ. Man benötigte es des öfteren, um bestimmte Strukturmaßnahmen zu begründen. Natürlich bürden die Berliner Beschlüsse den jeweiligen Betroffenen erhebliche Kosten auf. Ein „Pflegestellenförderprogramm“ zur Stärkung der „Pflege am Bett“ soll mit 660 Mill. € zu Buche schlagen. Der neu einzurichtende „Strukturfonds“ zur Umstrukturierung der Krankenhausversorgung soll mit maximal einer Mrd. € bestückt werden. Die vom Fonds vorgesehenen Projekte sollen nur in Angriff genommen werden, wenn die Länder den hälftigen Beitrag dazu leisten. Der Bund steuert maximal 500 Mill. € bei - doch die nimmt er sich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Über diese Art von „Schonung des Bundes-haushaltes“ kann man geteilter Meinung sein. So richtig in Fahrt kommt die Krankenhausreform aber erst 2016. Vorher wird man sich sicherlich noch über so manches Fein-Detail im Gesetzge-bungsverfahren streiten. Der im Frühjahr 2014 zu erwartende Entwurf dürfte vermutlich dickleibig ausfallen.

Gesetzliche Krankenversicherung:
KV45: Der Schmelzprozeß bei den Kassenrücklagen setzt sich fort

(dfg 50 – 14) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) versuchte am 3. Dezember 2014 vorsichtig zu kalmieren. Bei der Vorlage der so genannten KV45-Zahlen, also der vorläufigen Rechenergebnisse der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), für die ersten neun Monate des Jahres redete man PR-technisch die aufgelaufenen Defizite bei den Ausgaben der 131 Krankenkassen und des Gesundheitsfonds klein. Ohne Prämienzahlungen an einen Teil der Mitglieder der Körper-schaften in Höhe von 553 Mill. € und ohne die Aufwendungen für freiwillige Satzungsleistungen in Höhe von 197 Mill. € wäre man eigentlich in der Lage gewesen ein „nahezu ausgeglichenes Finanzergebnis vorzulegen“, trötete es aus der Berliner Friedrichstraße. Das ist jedoch nur die eine Seite der Medaille. Denn bei vielen Krankenkassen waren die betriebswirtschaftlichen Auswertun- gen rot gefärbt – nur bei der elfköpfigen AOK-Familie und der Knappschaft (KBS) nicht. Der schleichend in Gang gesetzte Prozeß des Schmelzens der in den letzten Jahren angesammelten GKV-Rücklagen beschleunigte sich. Und dürfte sich 2015 sicherlich mit noch größerer Intensität fortsetzen.

dfg-Serie (Teil 3): dfg-GKV-Bilanz-Ranking nach „Zuweisungen“ und Leistungsausgaben

(dfg 50 – 14) Noch nie war die Höhe der Einnahmen und der Ausgaben der meisten der 131 Mitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) so detailgenau und öffentlich transparent einsehbar wie seit dem 30. November 2014. Bis auf sieben, vornehmlich betriebsbezogene, Betriebskrankenkassen, kamen 123 Mitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkas-sen (GKV-SV) ihrer gesetzlichen Verpflichtung gem. § 305 b SGB V nach und veröffentlichten im elektronischen Bundesanzeiger und/oder auf ihren eigenen Websites bestimmte, vorgegebene Details aus ihren Jahresabschlüssen 2013. Die achte Kasse, der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (SVLFG), war von der Publizitätspflicht ausgenommen. Zusammen mit den zuvor schon erbetenen Finanzzahlen war es der dfg-Redaktion jedoch bis zum Redaktionsschluß dieser dfg-Ausgabe möglich, die dritte Folge der neuen dfg-Serie zusammen zu stellen. Diese Folge des dfg-GKV-Bilanz-Rankings ist den „Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds“ und den „Leistungsausgaben“ der Körperschaften gewidmet. Damit werden zwar nur zwei Teilbereiche des Einnahmen- und Ausgabenspektrums der Kassen beleuchtet. Aber es handelt sich um die jeweils „größten Brocken“. Weitere Details sind den nächsten Folgen der dfg-Serie vorbehalten.

Private Krankenversicherung:
Vorstandsverträge: Geben PKV-Unternehmen die Benchmark vor?

(dfg 50 – 14) Seit längerem beherrscht eine gewisse Neiddiskussion bestimmte Debattenbereiche in Deutschland. Kräftig geschürt von einem Teil der bundesdeutschen Politik und den Medien. Im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sorgten die Aufsichten des Bundes und der Länder mit starren Vorgaben für die Vorstandsgehälter der Kassengranden für Verdruß (vgl. dfg 39 – 14, S. 5ff.). Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) konterte mit einem extrem vorsichtigen Kienbaum-Gutachten (vgl. dfg 47 – 14, S. 5ff.). In die Benchmark-Analysen der Gummersbacher Experten flossen dabei die Gehälter der Vorstände von PKV-Unternehmen nur bedingt ein. Dafür beschäftigte sich die renommierte Zeitschrift für Versicherungswesen (ZfVw) in einer ihrer jüngsten Ausgaben mit diesem sensiblen Einkommensbereich. Die Ergebnisse der Hamburger Autoren der Versicherungszeitschrift animierten das Rechercheteam des gesundheitspolitischen Hintergrunddienstes „A+S aktuell – Ambulant und Stationär aktuell“ zu weiteren Recherchen. Der Dienst veröffentlichte am 5. Dezember 2014 eine Übersicht über die Gesamtvergütungen der 15 größten PKV-Unternehmen.

Personalia / Berliner Szene:

1. Neue Thüringer Sozialministerin kommt aus Sachsen
2. Präsidentenwechsel bei der größten Landeszahnärztekammer
3. Berliner Krankenhausgesellschaft setzt auf Kontinuität
4. Klinikum Mannheim erhält Doppelspitze


 

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