dfg - Ausgabe 13+14 - 15

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10220

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 13+14 - 15"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
BMG-Fleiß: Mit dem HPG Hospiz- und Palliativversorgung verbessern

(dfg 13+14 – 15) Ein besonderer Fleiß zeichnet die Gesetzesschmiede des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in der Amtszeit von CDU-Mann Hermann Gröhe MdB (54) aus. Aktuell sollen es allein zwölf Gesetzentwürfe sein, mit denen sich der Bundestagsausschuß für Gesundheit parlamentarisch beschäftigen muß. Nach dem Versorgungsstärkungsgesetz II (VSG) stellte der Ressortchef höchst selbst den Entwurf des Präventionsgesetzes (PrävG) am 20. März 2015 im Bundestagsplenum vor. Doch nicht genug: Der nächste Gesetzesomnibus steht schon seit dem 18. März 2015 abfahrbereit auf dem Gesetzesbahnhof der schwarz-roten Koalition. Das Haus in der Berliner Friedrichstraße gab den „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ (HPG) in die so genannte Ressortabstimmung. Mit dem zur Zeit 34-seitigen Oeuvre sollen die Zuwendung, Pflege und Betreuung von Sterbenskranken oder Sterbenden in Deutschland verbessert werden. Den Krankenkassen bürdet man gewollt höhere Kosten auf, damit die Regelversorgung flächendeckend gewährleistet werden kann. Danach dürf-ten Regelungen zur MRSA-Problematik auf der ministeriellen Agenda stehen, denn am 23. März 2015 sickerten die dafür notwendigen Eckpunkte an die Medien durch.

ASV: KBV und DKG verärgern grundversorgende Fachärzte

(dfg 13+14 – 15) Hätte es noch eines Beweises bedurft, mit welcher gedankenloser Chuzpe der amtierende Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med. Andreas II. Gassen (52), seine vertragsärztliche Basis düpiert, so dürfte dieses Dokument spätestens seit dem 20. März 2015 vorliegen. An diesem Tag schloß sich der Düsseldorfer Orthopäde mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum (60), kurz. Beide formulierten und unterschrieben gemeinsam ein Änderungsbegehren zum Versorgungsstärkungs-gesetz II (VSG II) an CDU-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe MdB (54). Ziel der dreiseitigen Demarche, die der dfg-Redaktion vorliegt, ist eine nachhaltige Veränderung des § 116b SGB V zu Lasten der grundversorgenden Fachärzte. Mit dem wohl KBV-seitig unabgestimmten Vorstoß löste Gassen einen wahren „Shitstorm“ bei den regionalen KVen aus. Beim nächsten Thing der KV-Chefs mit der KBV-Führung, dem so genannten AK KV, am 26. März 2015 wird sich Gassen wohl harte wie kritische Worte anhören müssen.

Ärzte:
K-UNI und LGZ: Ideen der Generation Y lehnen die KV-Granden ab

(dfg 13+14 – 15) Das Trommelfeuer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und einiger, weniger regionaler KVen gegen das Versorgungsstärkungsgesetz II (VSG II) geht munter weiter. Es hat den Anschein, daß alle politischen Mahnungen bei manchen der in Ehren ergrauten Granden der Vertragsärzteschaft ohne jegliche Wirkung abprallen. Oder haben sich etwa die führenden Repräsentanten der niedergelassenen Mediziner so in ihrer „argumentativen Wagenburg“ ver-schanzt, daß sie nun keinerlei Möglichkeit mehr sehen ohne einen Ansehensverlust heraus zu kommen? Es könnte aber auch sein, daß man schon so weit abgehoben operiert, daß man in den kassenärztlichen Zentralen die Zeichen und Signale, die von den nachrückenden Generationen ausgesandt werden, nicht mehr wahrnehmen kann oder gar will. Sprich: KBV-Chef Dr. med. An-dreas II. Gassen (52) und so mancher seiner Mitstreiter wirken so „unfehlbar“ und beratungsre-sistent, daß sie nur „ihren“ status quo verteidigen wollen – was danach kommt oder von den nachfolgenden Generationen intendiert wird, interessiert kaum. Hier wirkt der Düsseldorfer Orthopäde wie ein wirklicher mentaler, ärztlicher Sukzessor seines Vorgängers Dr. med. Andreas Köhler (54). Auch der bullige Chirurg verteidigte  noch zu seinen Amtszeiten den „Arztvorbehalt“ in der Versorgung der Bevölkerung mit allen Klauen und Zähnen.

Krankenhäuser:
Das „Land der Frühaufsteher“ hat jetzt einen kommunalen Klinik-Verband

(dfg 13+14 – 15) Aus anderen Bundesländern wie z.B. Hessen ist bekannt, daß sich die kommunalen Krankenhäuser lieber gegenseitig beharken und wettbewerblich bekämpfen als zu ko-operieren. Im „Land der Frühaufsteher“, so der bekannte Werbeslogan von Sachsen-Anhalt, ist das anders. Am 13. März 2015 unterzeichneten die Geschäftsführer und Vorstände der acht kommunalen und landeseigenen Träger in Dessau-Roßlau die druckfrische Satzung des „Verbandes der kommunalen und landeseigenen Krankenhäuser Sachsen-Anhalts“. Mit der Gründung folgten sie nicht nur dem Beispiel der zwei anderen großen Träger-Gruppen - der privaten sowie der freigemeinnützigen, kirchlichen Krankenhäuser -, die sich bereits jeweils in einem eigenen Verband zusammengefunden haben. Der Ansatz der acht geht weiter. Allerdings traten die beiden Univer-sitätskliniken in Magdeburg und Halle an der Saale dem Verbund nicht bei.

LBFW: Ohne Schiedsstellen geht es nun einmal nicht

(dfg 13+14 – 15) Eines der wichtigsten Kriterien für die Höhe der regional geltenden Honorare im stationären Bereich ist der jeweilige Landesbasisfallwert (LBFW) eines Bundeslandes. Auszuhan- deln ist er jährlich von den Landeskrankenhausgesellschaften (LKGen) und den zuständigen Landesorganisationen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In den letzten zehn Jahren entwickelten einige Beteiligte ein gewisses Geschick und einigten sich recht früh auf die gültigen LBFW-Werte. Aber manchmal verliefen die Beratungen mehr als zäh und endeten vor den dann zuständigen Schiedsstellen. Oder aber die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes zögerte mit der Genehmigung der ausgehandelten Sätze. So fehlen nach den Erkenntnissen der dfg-Redaktion im Jahr 2015 noch vier von 16 LBFW-Werten. In drei Bundesländern muß noch wie z.B. in Schleswig-Holstein die Schiedsstelle einen Wert finden. Das kann bekanntlich dauern. In Kiel waren die Verhandlungen bereits am 3. Februar 2015 gescheitert. In allen ausstehenden Bundesländern gelten aber die bisherigen LBFW mit Ausgleichen weiter. In sieben Bundesländern einigte man sich auf den niedrigsten Wert von 3.190,81 €, der gesetzlich möglich ist. Ihre Tradition bewahrten die Saarländer und die Rheinland-Pfälzer, ihre LBFW-Werte bleiben die höchsten in Deutschland.

Personalia / Berliner Szene:

1. GVG kann personell und strukturell erneuert werden
2. Baumgärtner bleibt MEDI-Chef
3. Wambach führt weiter die Agentur deutscher Ärztenetze
4. Neuer Chef der Stiftung Münch


 

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