dfg - Ausgabe 48 - 15

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Artikel-Nr.: SW10261

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 48 - 15"

Gesundheits- und Sozialpolitik:
Machtfülle des G-BA: Die erste Contra-Schuß ging in Karlsruhe daneben

(dfg 48 – 15) Es dürfte nicht bei diesem ersten Versuch bleiben. An der Macht und am Einfluß des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) haben sich schon viele Akteure aus dem bundesdeutschen Gesundheitswesen gestoßen. Vor allem aus Kreisen der Selbsthilfeorganisationen wie der Industrie trompetet man häufig gegen die Körperschaft in der Berliner Wegelystraße und ihre angeblich intransparenten Entscheidungen und die Wege dorthin. Da konnte es nicht ausbleiben, daß irgendwann einmal jemand versuchen würde, mit juristischen Mitteln an der Legitimation des G-BA zu rütteln. Der erste Versuch ging daneben. Am 10. November 2015 verwarf der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) eine von einer Patientin eingebrachte Verfassungsbeschwerde als „unzulässig“. Das ist die zweitheftigste Klatsche, die das oberste deutsche Gericht einem Antragssteller in Karlsruhe verpassen kann. Ob nur der „erste Schuß“ daneben ging oder man in den nächsten Jahren mit weiteren Entscheidungen zu rechnen hat, das muß man abwarten. In wichtigen Passagen blieben die Richter unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des BVerfG, Prof. Dr. iur. Ferdinand Kirchhof (65), nämlich immerhin richtungsweisend (Az.: 1 BvR 2056/12).

BRH-Bericht: Entweder „Kölscher Klüngel“ oder schlampige BZgA!?

(dfg 48 – 15) Was haben die ehemalige SPD-Patientenbeauftragte der Bundesregierung (2004 – 2009), Helga Kühn-Mengel MdB (68), und die Vorstandsvorsitzende des Ersatzkassenverbandes vdek, Ulrike Elsner (50), gemeinsam? Die Sozialdemokratin aus Euskirchen steht seit 2002 als Präsidentin der in Bonn domizilierenden Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung (BVPG) vor, die Kassenfunktionärin amtiert aktuell als eine ihrer zwei Vizepräsidentinnen. Beide müssen sich nun mit schweren Vorwürfen des ebenfalls in der Bundesstadt residierenden Bundesrechnungshofes (BRH) auseinandersetzen. Denn die Überprüfung der Arbeit wie der Abrech-nungen des gemeinnützigen Vereines durch die zuständige Kölner Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sollen zu lax gewesen sein. Teilweise wurden sogar finanzielle Nachweise in der Domstadt vernichtet. Das entnimmt man dem „Jahresbericht 2015“ des BRH, der am 17. November 2015 in Berlin der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Die „Bemerkungen“ der Behörde werfen zudem ein negatives Licht auf die Amtsführung der bis Ende Januar 2015 amtierende BZgA-Präsidentin Prof. Dr. med. Elisabeth Pott (66). Die Ärztin mit liberalem Politikhintergrund hat-te die Kölner Einrichtung seit 1986 fast dreißig Jahre lang geleitet. Auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) scheint dem „Treiben“ in der Domstadt jahrelang tatenlos zugeschaut oder nichts aber nichts davon geahnt zu haben. Es stellt sich nach der Lektüre der Erkenntnisse des Bonner Prüfer ernstlich die Frage, ob während der Tatzeit gewissermaßen ein politischer „Kölscher Klüngel“ zwischen der damaligen Beauftragten der Bundesregierung und der Bundesbehörde gepflegt wurde oder aber „nur“ eine erhebliche, verwaltungstechnische Schlamperei in der BZgA?

Erratum:
Schlampige Gesetzestexte muß man lesen können

(dfg 48 – 15) Im Beitrag „Deckel drauf!?: Aufsichten arbeiten an Besoldungsordnung für Vorstände“ in der dfg-Ausgabe 47 – 15, S. 4ff. ist der dfg-Redaktion ein dicker, interpretatorischer Fehler unterlaufen, auf den erst findige Leser aufmerksam machen mußten. Bekanntlich hatte sich die dfg-Redaktion am 19. November 2015 mit dem neuesten „Arbeitspapier“ der Aufsichten des Bundes und der Länder über die Körperschaften im Gesundheitswesen zum Themenbereich „Vorstandsvergütungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen“ beschäftigt. Nach der neuesten Revision des Aufsichts-Oeuvres vom 11. bis 13. November 2014 auf der Aufsichtentagung in Kiel sollten die darin konsentierten Hin- und Arbeitsanweisungen auch für die Vorstände von Kassen- (zahn-)ärztlichen Vereinigungen (KVen/KZVen) sowie die Geschäftsführungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDKen) analog gelten.

Betriebskrankenkassen:
Neues von der GKV-Fusionsautobahn: Die dritte Fusion zum Jahreswechsel

(dfg 48 – 15) Nun doch! Wie schon erwartet, nimmt der der Verkehr auf der so genannten „Fusionsautobahn“ der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Jahreswechsel 2015/2016 etwas zu. Bisher konnte nur ein Zusammenschluß zum 1. Juli 2015 verzeichnet werden als die Leverkusener pronova BKK die Wuppertaler BKK Vaillant unter ihre Fittiche nahm. Zum Jahreswechsel 2015/2016 standen bekanntlich die Fusion von vier BKKen zur „neuen“ BKK VBU an (vgl. dfg 41 – 15, S. 4f.) und der Zusammenschluß der Darmstädter HEAG BKK mit der Wiesbadener BKK Linde zur „neuen“ BKK Linde (vgl. 47 – 15, S. 8). Am 20. November 2015 gaben zwei weitere BKKen bekannt, daß sie sich zum 1. Januar 2016 zusammenschließen wollen. Wiederum schlüpft eine hessische Kasse unter das schützende Dach einer BKK-Schwester, die dieses Mal aus Bayern kommt.

Krankenhäuser:

A+S-Ranking: Bleiben kommunale Kliniken die Sorgenkinder der Branche?

(dfg 48 – 15) Deutschlands Kliniken dürfen bekanntlich seit November 2015 etwas aufatmen. Nach der bestens koordinierten wie effektiven politischen Protestkampagne gegenüber den Landesre-gierungen wie auch im Bund, knickten die Politiker ein und verabschiedeten das nachhaltig „nach-gebesserte“ Krankenhausreformgesetz (KHSG). Die freigeschaufelten Gelder dürften zwar nicht völlig ausreichen, um jede der rund 2.000 bundesdeutschen Kliniken umgehend zu sanieren. Aber so ganz wollten sich wohl die Länder und der Bund nicht aus ihrer Verantwortung stehlen und alles der weiteren Marktentwicklung überlassen. Schließlich stehen die Bedürfnisse der (Wahl-)Bevöl-kerung ganz oben auf der Prioritätenliste – und beim Wahlmarathon 2016 wie 2017 wollen die Po-litiker schließlich an der Basis punkten. Mit Schließungsdrohungen kommen sie dort aber schlecht an. Denn in der „realen Klinikwirtschaftswelt“ bleiben schmerzhafte Entwicklungen halt doch den Trägern überlassen. Das kann man seit Jahren auch aus den von der Redaktion des gesund-heitspolitischen Hintergrunddienstes „A+S aktuell – Ambulant und stationär aktuell“ erhobenen wirtschaftlichen Daten und Fakten für die A+S-Rankings der größten Krankenhauskonzerne in Deutschland herauslesen. Denn die finanziellen Probleme gerade der kommunalen Konzerne sind vielfach nicht neueren Datums. Und was für die Unternehmensgruppen gilt, dürfte für so manches, von einem Einzel-Träger unterhaltenes Haus gelten. Denn ein Marktaustritt kommt nicht von heute auf morgen, Schlendrian und die Folgen falscher Richtungsentscheidungen zeigen sich oft erst nach Jahren.

Personalia / Berliner Szene:

1. AOK Bundesverband GbR steht vor Neubesetzung ihres Vorstandes
2. Wachwechsel bei der KBS
3. IKK-Wollseifer nun auch BDA-Vizepräsident

 

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