dfg - Ausgabe 01+02 - 16

Hersteller MC.B Verlag GmbH

Artikel-Nr.: SW10266

 

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Produktinformationen "dfg - Ausgabe 01+02 - 16"

Verlagsmitteilung:
Ausschreibungsverfahren für den „dfg Award® 2016“ beginnt
(dfg 1+2 – 16) Aus gegebenem Anlaß weist die dfg-Redaktion darauf hin, daß nun die heiße Phase des Ausschreibungsverfahrens für den „dfg Award® 2016“ beginnt. Interessierte dfg-Leser-innen und -Leser sollten daher ihr besonderes Augenmerk auf den Inhalt dieser ersten dfg-Ausgabe des Jahres 2016 legen. Sie finden nämlich im Anhang die 1. Ausschreibung. Der Versand der Bewerbungsbögen erfolgt in den bekannten rot bedruckten Umschlägen ebenfalls bereits im Januar 2016. Bitte schon heute die Sekretariate und Poststellen entsprechend benachrichtigen.

Seit 2009 vergeben die Redaktionen der gesundheitspolitischen Hintergrunddienste „dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik“ und „A+S aktuell – Ambulant und Stationär aktuell“ sowie die Berliner MC.B Verlag GmbH den Branchenpreis des Gesundheitswesens, den „dfg Award®“. Jedes Jahr warteten die Träger sowie die Sponsoren der von der „BILD“ mit dem Titel „Gesundheits-Oscar“ geadelten Auszeichnung mit Novitäten auf. So werden die „dfg Awards®“ des Jahres 2016 wieder in fünf Kategorien vergeben, für „Innovationen“ sind zwei Kategorien vorgesehen. Gewisse Änderungen sind zudem für die 8. Auflage der Gala zur Verleihung der „dfg Awards®“ am Donnerstag, den 2. Juni 2016 im Hamburger Hotel Grand Elyseé vorgesehen. Das sehen die weit fortgeschrittenen Planungen der Organisatoren vor.

Die dfg-Redaktion wird die dfg-Leserinnen und -Leser in den folgenden Ausgaben ständig mit den Informationen zum aktuellen Sachstand versorgen.

Gesundheits- und Sozialpolitik:
SPD nutzt GOÄ-Novelle als Wahlkampfmunition „pro Bürgerversicherung“

(dfg 1+2 – 16) Politiker müssen manchmal gnadenlos daherkommen, wollen sie ihre Ziele erreichen. Das gilt auch für den zuständigen stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach MdB (52). Der Mediziner nutzte auf der jüngsten Klausurtagung der Fraktion am 8. Januar 2016 die aktuelle Schwäche der Ärzteschaft und blies zum Halali auf das wichtigste politische Ziel der schwächelnden Bundesärztekammer (BÄK). Wenn es nach dem Willen der Sozialdemokratie geht, dann stimmt der Bundesrat der von der BÄK seit langem angestrebten Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht zu. Die Länderkammer muß der notwendigen Rechtsverordnung zustimmen. Der Fraktionsbeschluß erging gut 14 Tage vor dem für den 23. Januar 2016 in Berlin terminierten außerordentlichen Deutschen Ärztetag. Dort soll von den 250 Delegierten nur über den aktuellen Sachstand der Vorarbeiten für die GOÄ-Novelle debattiert werden (vgl. zuletzt dfg 49 – 15, S. 8ff.).

Präventionsgelder: BMG zwingt GKV-SV per Ersatzvornahme zum Zahlen

(dfg 1+2 – 16) Jetzt hat es auch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) „erwischt“. Er teilt das Leid der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Am 6. Januar 2016 ging in der Berliner Reinhardtstraße ein siebenseitiger „Ersatzvornahmebescheid“ gem. §§ 217b und 37 Abs 1 SGB V des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ein, der der dfg-Redaktion vorliegt. Mit diesem Bescheid kassierte das Haus von CDU-Ressortchef Hermann Gröhe MdB (53) einen Beschluß des Verwaltungsrates des Kassenverbandes vom 2. Dezember 2015. Bei den Haushaltsberatungen für den Etat 2016 des GKV-SV hatten die Selbstverwalter unter TOP 6 ihrer Beratungen einen „Sperrvermerk“ unter den Haushaltsansatz für „Beiträge für Organisationen“ angebracht und damit verhindern wollen, daß Kassengelder für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung zur Gesundheitsförderung und Prävention in den nichtbetrieblichen Lebenswelten verwendet werden. Diesen Geldstrom sieht eigentlich der neugefaßte § 20a Abs. 3 Satz 1 SGB V vor, den man in Kreisen der Kassen als „ordnungspolitisch problematisch“ empfindet. Außerdem hält man die Gesetzesvorgabe für „verfassungswidrig“. Pro Versicherten soll der GKV-SV an die Kölner Behörde 45 Eurocent abliefern. Bei fast 70 Millionen Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein stattliches Sümmchen.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Zusatzbeiträge: Wohl dem GKV-Mitglied, das im „richtigen“ Bundesland lebt

(dfg 1+2 – 16) Die bundesdeutschen Gesundheitspolitiker wollten es nicht anders. Die in Jahren aufgebauten Finanz-Reserven der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollten wieder abgebaut werden. Zusätzlich griff man in die Kiste der Wohltaten und streute „Zückerle“ unter das Wahlvolk. „Bezahlen“ mußten das gerade die Krankenkassen, die allein schon aufgrund ihrer Mitglieder- und Versichertenstrukturen schlechter aufgestellt waren als manche ihrer Wettbewerber. Wenn dann noch Managementfehler begangen wurden oder Selbstverwaltungen sich gegen rigide interne Maßnahmen zu Wehr setzten, dann geriet die Körperschaft finanziell ins Trudeln. „Austritte“ aus dem GKV-Markt z.B. durch Not-Fusionen waren eine der Folgen. Die andere der ungeliebte, weil notwendige Griff zum „Richtbeil“ einer Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrages. Mit Jah-resbeginn 2016 setzte sich die Beitragssatzspreizung unter den 118 noch existierenden Kassen weiter fort. Einige wenige GKV-Mitglieder kommen mit 14,6 Prozent davon, Millionen andere müssen 16 Prozent bis zu 16,3 Prozent aufbringen. Um das Maß voll zu machen: Die Höhe des jewei-ligen Krankassenbeitrages kann auch davon abhängen, wo das „betroffene“ Kassenmitglied lebt und arbeitet. Mancher „zahlt“ also für die gesundheitspolitischen Versäumnisse der eigenen Landesregierung mit oder für eine lokale oder regionale Überversorgung. Das ergaben Hochrechnun-gen externer Experten, die der dfg-Redaktion vorliegen.

dfg-Serie (Teil 2): Bilanz-Ranking nach „Vermögen“ 2013/2014

(dfg 1+2 – 16) Mit der dfg-Ausgabe 46 - 14 eröffnete die dfg-Redaktion am 13. November 2014 ei-ne neue dfg-Ranking-Serie. Das damals „neue“ dfg-GKV-Ranking war den Kassenbilanzen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gewidmet. Ein etwas transparenterer Blick auf die Fi-nanzen der Körperschaften ist ja nach dem Willen des Gesetzgebers seit 2014 möglich, da diese einen Teil ihrer Zahlenwerke des Vorjahres bis zum 30. November des Folgejahres im Bundesanzeiger oder auf ihren eigenen Websites veröffentlichen müssen. Mit den Bilanzen 2014 und einem Vergleich mit 2013 beschäftigte sich der erste Teil der neuen dfg-Ranking-Serie. In der Ausgabe 51 – 15, S. 4ff. ging es um die Entwicklung der Verwaltungskosten. Mit dieser Ausgabe erfolgt nun das 2. dfg-GKV-Bilanz-Ranking nach „Vermögen“ und deren Entwicklung in den Jahren 2013 und 2014.

 

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